Neue Lärmregelungen?

  • Servus Leute,
    war bis letztens noch auf dem Stand, dass die Polizei bei einem Sportauspuff mit eNummer keine Stilllegung veranlassen darf, wenn der Lärmpegel überschritten wird.Es sei denn es besteht der Verdacht auf Manipulation. Hat sich das mittlerweile geändert bzw. war das nie der Fall? Lasse mich da gerne eines besseren belehren. Mir wurde letztens gesagt, dass eine ganze Gruppe von Mopedfahrern aus dem Verkehr gezogen wurde, da sie( allesamt mit Sportauspuff) die 96dB überschritten hatten. Hoffe, dass das nicht der Fall ist, sonst sehe ich mich mit der sc57 und dem Leo schon an der nächsten Kontrolle stehen wie ich auf den ADAC zum abschleppen warte :thumbdown:
    Mfg

    :joint: "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert !!" :mein_held: :waffe_zieh:


    Ich möchte sterben wie mein Opa,
    lächelnd und im Schlaf
    ...und nicht kreischend und heulend wie
    seine Sozia.

  • Naja, die dB Zahl ist ja auch abhängig vom Moped.

    Mein Spezi mit der Duc hat z.B. 104 eingetragen. :saint:

    Bei uns in der Ecke ist es so dass die bis 5 dB über dem eingetragenen Wert als Tolaranz ansehen.

    Ob dass allerdings überall, speziell in Bayern, so ist .........

    Es grüßt euch ... nuke_3.gif

  • Ist indirekt abhängig vom Moped, genormt ist ja das Fahrgräusch, das muss bei aĺlen Modellen (allerdings wieder je nach Baujahr) gleich sein.
    Da sich das Fahrgeräusch aber nur sehr kompliziert messen lässt, wird wenn das Fahrgeräusch passt,das Standgeräusch gemessen und eingetragen. Das kann dann von TÜV und Polizei leichter gemessen werden.
    (Ich hoffe das war jetzt korrekt so)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Was dazu führt, dass bei Kontrollen die von Kontrolleuren durchgeführt werden die Ahnung haben meist die ältesten Bikes zur Kontrolle gebeten werden. Da wird besagte Paningale gar nicht erst gemessen, da sie 109 haben dürfte, der Kollege mit der SC33 oder so wird aber mit gemessenen 98 direkt stillgelegt.

    Bescheuerte Gesetzgebung meiner Meinung nach, aber gut, dass hat ja jetzt mit Euro4 ein Ende gefunden :weg:

  • Bescheuerte Gesetzgebung meiner Meinung nach, aber gut, dass hat ja jetzt mit Euro4 ein Ende gefunden

    Wird aber genau so gehandhabt werden, auch da schreibt die Gesetzgebung immer noch nur das Fahrgeräusch vor wie ich gelesen habe, ist nur niedriger als bisher.
    Die Messung durch die Ordnungsbehörden müßte aber nach wie vor durch das Standgeräusch erfolgen, weil es ja gar nicht anders möglich ist, und da sind dann sehr wahrscheinlich immer noch die Werte der einzelnen Motorräder unterschiedlich aber halt auch niedriger.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Wird sich dann ja im Laufe der Saison zeigen :whistling:

    :joint: "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert !!" :mein_held: :waffe_zieh:


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  • Hab bei der Sache einiges durch ...

    meine PC19 hatte ich damals mit einem Nico Bakker Sportauspuff erworben. Niko Bakker baut derzeit keine AGA mehr sondern nur noch Motorradrahmen.
    Der Auspuff war eingetragen in den Papieren. In den Papieren stand der Wert 95 P als Standgeräusch (P steht für den Polizeilichen Wert). Als es ans Anmelden und Tüven der Maschine ging fingen die Probleme dann an. Beim Tüv vorgefahren und der Prüfer schüttelte schon den Kopf und sagte: "Das wird nix!" Ich bat trotzdem um eine Lärmmessung. Diese wurde dann bei 5.000 touren und "120" db abgebrochen. Ich sollte nachbessern. Zuhause Silencer von nem Kollegen geliegen und reingesteckt. Keine Änderung. Also Nieten aufgebohrt das alte Innenleben raus und fast 1 kg Stahlwolle rein. Diese musste ich übelst komprimieren damit das überhaupt noch gepasst hat. Wieder zum Tüv und dann wars ok.

    Bei der ganzen Geschichte hab ich mich dann viel belesen und rumtelefoniert.
    Erst mal gilt: Punkte gibt es seit umstellung der Punktetabelle nur noch für eine Gefährdung des Verkehrs. Für verschlissene oder manipulierte Auspuffanlagen gibt es keine Punkte mehr.
    Grundsätzlich kann ein Fahrzeug IMMER stillgelegt werden wenn es nicht mehr Verkehrssicher ist oder keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug besteht.
    Die Betriebserlaubnis erlischt in jedem Falle wenn am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen werden die eine Eintragung oder Genehmigung bedürfen.
    Ein Fahrzeug kann auch dann stillgelegt werden wenn etwas des Alters wegen z.B. ein "verschlissener Auspuff" nicht mehr im Rahmen der Betriebserlaubnis ist.
    Ich denke das in der Praxis nur die überpingeligsten Polizisten dir ans Bein pinkeln wegen einem verschlissenen Auspuff der etwas mehr krach macht. Kommt natürlich auch immer drauf an wie der Herr gelaunt ist und wie du ihm entgegen trittst.

    Auch bezweifel ich das nachträglich nach oben korrigierte Werte bezüglich der Lautstärke im Fahrzeugschein - auch wenn diese von der Zulassungsstelle so übernommen wurden - ausnahmslos korrekt sind. Es gibt Richtwerte die eingehalten werden müssen und nur wenige ausnahmen zulassen. Zudem auch auf Zulassungsstellen viele Fehler passiert sind in der Vergangenheit. Nur weil etwas im Schein steht heißt das nicht das es dennoch Rechtens ist. Betrifft zumeist Änderungen oder andere dubiose Sachen bei denen der ein oder andere Insider sogar weiß das es nicht stimmt (als doofes Beispiel: Audi A4 B5 2.5 TDI mit Grüner Plakette oder Fehler in der Reifengröße statt eigentlich zulässigen 170, 190. Ebenso auch ein Trugschluss mit den Kennzeichen. Viele Autofahrer vor allem hätten gerne das Kleine Kennzeichen von Leichtkrafträdern (240x130). Sieht man vor allem bei US Fahrzeugen oft.
    Diese Kennzeichen werden sogar oft von Zulassungsstellen vergeben vor allem mit dem nötigen Vitamin B ... Dies ist Unzulässig und kann sogar zur Zwangsabmeldung bzw. Stilllegung des Fahrzeugs führen.

    Alles in allem wäre ich mit einem zu lauten Auspuff grundsätzlich vorsichtig. Meine Prüfstelle bei der ich mit meinen Motorrädern immer war hätte mir auch gerne mit dem lauten Pott die Plakette erteilt. Hatte allerdings erst eine Woche zuvor die Rennleitung im Stall stehen weil diese einem Biker das Motorrad still gelegt hat der nochmals eine Woche zuvor dort bei der HU war. Zur HU kam er mit Original Anlage und zuhause kam dann die Krawalltrommel wieder drauf. Und kurz darauf wurde er kontrolliert und sein Motorrad deswegen still gelegt. Noch hässlicher wird das wenn dann Gutachter etc. ... ins Spiel kommen.

    So viel zu meiner Klugscheißerei ;)

    Drosseln sind Vögel, sie in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei.

  • Ich musste bei dem Thema immer leise lächeln... inzwischen lach ich lauthals....

    Warum? Weil ich die Evolution dieser Grenzwerte nun schon ein paar Jährchen beobachte...
    Meine Herzallerliebste brachte ne 73er CB750 K2 mit.. 4in4 und in Tunneln ein echter "Brüller" schon mit Serientüten. Aber natürlich gabs genügend "Soundliebhaber" die da noch ne Marshall-Deeptone oder oder ähnliche Brülltüten draufbasteln mussten weil man ja "nichts hört".
    Bei den italienischen Mühlen die ach so tollen Lafranconi.... im Jargon auch treffend 2 in keins genannt.
    Oder in den späten 80gern, wer erinnert sich noch an das Gebrüll der ersten GSXRs, aber selbstverständlich ebenfalls zu leise, also drauf mit der Termingnoni u.ä. Sound ist ja sooo geil. Dann meine geliebten SC28.... auch die ohne "Verbesserung" des Klangs offenbar kaum fahrbar.
    Naja, alle paar Jahre der nächste Schritt seitens der Grenzwerte.... inkl. netter Aushebelversuche über Klappensysteme, rausnehmbare DB-Eater und ähnliche Späße. Und jetzt habt ihr endgültig den Dreck..... die Mühlen klingen nur noch wie gefolterte Staubsauger.

    Ich wüsste zu gern wieviele von euch heute vor Freude ne neue Unterhose bräuchten wenn sie jetzt aktuelle Mühlen mit 92er Grenzwerten bewegen dürften. Vermutlich würden diese Werte wohl auch ohne die Lärmaffen nicht mehr gelten, aber ich bin ziemlich sicher dass es zumindest noch nicht derat extrem wäre.... ich zumindest weiß bei wem ich mich zu bedanken habe.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Aber den Sicherheitsaspekt der Krachmühlen sollte man doch nicht außer acht lassen! :D

    Ich erinnere mich noch, wenn ich mit Meiner NS 400 - sie hat 95P und 85E drinstehen - von hinten kam, wie die Köpfe der Autofahrer rumfuhren.
    Ich mußte mir keine Sorgen machen, daß einer ausscherte und mich übersah (überhörte).

    Auch meine Kumpels beschwerten sich immer - ich durfte ja wegen dem Gestank immer nur als Letzter fahren - daß sie nix von ihrem Motor hörten, wenn ich dabei war.

  • Ein schöner Klang/Sound ist kein Krach,aber das verwechseln halt einig Mopedfahrer.
    Auch auf der Rennstrecke,wo es dafür dann aber die schwarze Flagge gibt.
    Ich kann "damit" gut leben,da es mir selber mitlerweile auf die Nerven geht,wenn der Sound nicht stimmt.

    Gruß
    Udo #62
    Francorchamps: 20.05/03.06/09.06/17.06/14.07/20-21.09.2024
    ASSEN: 9-10.09.24

    "you have nothing to gain....nothing to prove....only to lose"