gGuten Abend. Ich habe jetzt den fall das mein Kumpel mein Motorrad beim probesitzen umgeworfen hat. Versicherung ist jetzt soweit das sie den schaden ubernimmt. Aber sie wollen es mir nicht auszahlen sondern an die Werkstatt bezahlen. Geht das denn? Ich möchte es aber selbst reparieren.
privathaftpflicht schaden am Motorrad
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alexiscbr -
8. April 2016 um 18:32 -
Erledigt
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Die Versicherung muss nach anerkenntnis des Schadens das Geld auch an dich auszahlen, aber ohne Mehrwertsteuer.
Du solltest aber einen KV einer Werkstatt vorlegen, oder die Versicherung verlangt ein Gutachten, dann kannst du einen Gutachter beauftragen.
Die höhe des Schadens muss ja festgelegt werden. -
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Zum TÜV fahren Gutachten erstellen lassen und nach Gutachten abrechnen.
Wenn die Schuld Frage geklärt ist kannst du so das meiste Geld raus holen
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Wie daddel schon gesagt hat.
Gutachter beauftragen und eins erstellen lassen und dann sollte sich die sachee von selbst regeln. -
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Gutachten nur nach Absprache mit der Versicherung, falls diese das verlangt. Die können bei kleineren Schäden auch nach KV abrechnen.
Ansonsten zahlst du das Gutachten selbst. -
Das mir dem Gutachten klingt ja nicht schlecht aber hier bei handelt es sich doch um ein gefälligkeits schaden, und da darf die versicherung mit der Werkstatt direkt abrechnen um betrug vorzubeugen . Sei doch froh das die Haftpflicht zahlt da muß mann doch nicht profitieren und die Kohle einstreichen und den Schaden so günstig wie möglich reparieren
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Das mir dem Gutachten klingt ja nicht schlecht aber hier bei handelt es sich doch um ein gefälligkeits schaden, und da darf die versicherung mit der Werkstatt direkt abrechnen um betrug vorzubeugen . Sei doch froh das die Haftpflicht zahlt da muß mann doch nicht profitieren und die Kohle einstreichen und den Schaden so günstig wie möglich reparieren
Absolut falsch.
Bei einem gefälligkeits Schaden zahlt die Versicherung gar nicht, es liegt Betrug vor. -
ich weiß ja nicht waß für eine Versicherung du hast bei meiner ist das so wenn mein Kumpel mir einen Schaden macht und keine HPV hatte zahlt meine da spricht dann die versicherung von gefälligkeiten also mein Rat wenn sie schon bezahlt dann geh in die Werkstatt
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Das mit dem Gefälligkeitsschaden dürfte schon stimmen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gefälligkeitsschaden
Ich würde da nicht lange mit der Versicherung diskutieren.
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Na ja wenigstens einer der sich die Mühe macht und mal sich mit wiki zubeschäftigen ist aber schon faszinierent was manche leut mit halbwissen von sich so geben
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Giggo:
1. Naja, Du liest aus dem kurzen Post, dass die Versicherung des Halters den Schaden deckt und alleine das ist auch Halbwissen. Ich wette, dass die Versicherung des Verursachers zahlt.2. Was hat ein Gefälligkeitsschaden mit Forderungsausfalldeckung zu tun?
@all:alexiscbr scheint das alles nicht zu kümmern. Also auch egal.
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Hab ich irgendwas von der Versicherung des Halters gesagt es geht doch wohl um eine Private Haftplicht Versicherung und nicht um eine KFZ Vers und ich schrieb als Beispiel wenn mein Kumpel keine hat dann zahlt meine. ( Aber mal ganz ehrlich beim probesitzen umgefallen mit einer sc57 ich weiß ja nicht von 100 Hundert solcher sogenannten Kumpel Schäden sind nur 5% laut Statistik war ) deswegen darf die Versicherung auch ein Gutachten oder Mit einer Werkstatt ihres Vertrauens oder Vertrags Händler Direkt Abrechnen. Das steht so bei meiner Versicherung in den AGB`s drin Aber ist ja auch egal
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Es liegt kein Gefälligkeitsschaden vor, jedenfalls hat der TE nichts davon geschrieben, dass das Moped im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses umgefallen ist. Die Rede war von Probesitzen. Das ist ganz banale Haftpflicht. Der Geschädigte hat einen direkten Anspruch nur gegen den Kumpel, weil es sich nicht um eine Pflichtversicherung handelt. Der Kumpel selbst hat einen vertraglichen Anspruch gegen seinen HPV.
Gruß Bernd