Rennmotorrad gegen Diebstahl versichert?

  • Hallo Gemeinde,

    ich habe mein Rennmotorrad in einem typischen kleinen Garagenhof stehen.
    Kann mir einer sagen wie und ob ich das gegen Diebstahl versichern kann???
    Also ich mein, was ist wenn einer das Tor aufbricht und es klaut. Passiert ja hier und da mal.

    Es ist nicht angemeldet und hat keinen TÜV, deshalb sagt z.B. die DEVK sie versichern das nicht.
    Die Hausrat sagt es nicht als Sportgerät zu sehen ist, da es ein Kraftrad ist. Somit versichern sie es nicht und ich soll zu einer KFZ Versicherung.

    Wie handhabt ihr das so?

  • Vielleicht kann member lawyer grundsätzlich was zur Rechtslage posten, denn ein Kfz im herkömmlichen Sinn, ist ein reines Rennstreckenmöppi ja tatsächlich nicht mehr! Zumal es ohne Zulassung nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird und sogesehen und eigentlich, wirklich ein reines Sportgerät ist!

    Andererseits kann's aber auch nicht sein, dass eine Versicherung kein Geld verdienen will? Es geht vordergründig ja nur um Diebstahl und wohl kaum um eine Vollkasko Versicherung? Dass das Schadensrisiko nicht übernommen werden will, ist einigermaßen einleuchtend ... ;)

    Was aber sicherlich Voraussetzung sein wird, ist ein Wertgutachten, das defintiv aus eigener Tasche zu bezahlen sein wird und möglicherweise einen beträchtlichen Anteil des Versicherungswertes darstellt, bei Bj. 2003 ist dieses Unterfangen also eher fragwürdig, weshalb es schon im Ansatz zum ad absurdum führt.

    ... :gruebel: ...

    Außer, da sind Anbauteile in weit höherem Wert dokumentierbar (Rechnungen von Neuteilen) verbaut. Sicher keine Frage, dass auch gebrauchte Teile gute Performance liefern, aber dann wird's versicherungstechnisch sicherlich äußerst schwierig, bis unmöglich, den tatsächlichen Aufwand, bzw. Wert zu verifizieren und abzusichern.

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

    Einmal editiert, zuletzt von erixx (27. April 2016 um 02:39)

  • Es gibt die Möglichkeit, eine sog. "Ruheversicherung" abzuschließen. Geht zwar üblicherweise als sog. "beitragsfreie Ruheversicherung" nur im Anschluss an eine beitragspflichtige Zulassung des Kfz, aber manche Versicherungen machen Ausnahmen.

    Ich habe beispielsweise meine neue R1 knapp 4 Monate lang in der Garage stehen gehabt, bevor sie erstmals zugelassen wurde. Bei der HUK konnte ich dafür eine "beitragspflichtige Ruheversicherung" abschließen. Kostete für 1 Jahr 85,- Euro. Bei Zulassung im März wurde der gezahlte Beitrag abgerechnet und anteilig zurückerstattet.

    Einfach mal bei der Versicherung nach einer "beitragspflichtigen Ruheversicherung" fragen.

    Viel Erfolg, Gruß
    OdenwäldeRR

  • ...ich dachte bislang, dass das von der Hausratsversicherung abgedeckt sei wie bei Fahrrädern, Golfbags, Kinderwägen, etc. auch...?
    Diese sind teilweise sogar unterwegs versichert, solange gesichert

  • Ja, aber dein Golfbag und Kinderwagen haben keine 600-1000ccm und mehr als 100PS. Falls doch dringend PN an mich... (-:

    So Spaß beiseite... Ich denke es liegt in erster Linie an schlecht informierten Versicherungsleuten, die das jeweils in den anderen "Fachbereich" schieben. Als KFZ ist es halt leider eigentlich nicht versicherbar, da kein Halter, kein TÜV und manchmal auch kein Brief vorhanden.

    Die Sach und Krach sagt halt, hat nen Motor und wäre theoretisch zuzulassen... Kein Hausrat! (Ist ja ein abgemeldetes Auto in der Garage auch nicht, egal ob mit oder ohne TÜV,...).


    Ich habe bei Sportvers etwas gefunden, die bieten eine spezielle Versicherung dafür an, leider stehen da keine Preise... Muss man nen Angebot für anfordern. Aber immerhin scheint es etwas dafür zu geben. Und die zählt sogar wenn das Bike aus der Box oder dem vollständig geschlossenem Anhänger geklaut wird.
    Vielleicht ist das ja interessant, falls einer Preise kennt, bitte her damit...

  • Ja, aber dein Golfbag und Kinderwagen haben keine 600-1000ccm und mehr als 100PS. Falls doch dringend PN an mich... (-:

    So Spaß beiseite... Ich denke es liegt in erster Linie an schlecht informierten Versicherungsleuten, die das jeweils in den anderen "Fachbereich" schieben. Als KFZ ist es halt leider eigentlich nicht versicherbar, da kein Halter, kein TÜV und manchmal auch kein Brief vorhanden.

    Die Sach und Krach sagt halt, hat nen Motor und wäre theoretisch zuzulassen... Kein Hausrat! (Ist ja ein abgemeldetes Auto in der Garage auch nicht, egal ob mit oder ohne TÜV,...).


    Ich habe bei Sportvers etwas gefunden, die bieten eine spezielle Versicherung dafür an, leider stehen da keine Preise... Muss man nen Angebot für anfordern. Aber immerhin scheint es etwas dafür zu geben. Und die zählt sogar wenn das Bike aus der Box oder dem vollständig geschlossenem Anhänger geklaut wird.
    Vielleicht ist das ja interessant, falls einer Preise kennt, bitte her damit...

    Interessant...

    Demnach müssten ja Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor auch zugelassen und separat versichert werden?

    Anyway - ich hoffe einfach, dass meine Renn-Fireblade nicht aus ihrem Alltags-Unterschlupf entwendet wird. Denn dann müsste ich das ja herausfinden, über wen ich sie versichern hätte müssen um etwas herausbekommen zu können.

  • Demnach müssten ja Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor auch zugelassen und separat versichert werden?

    Diese Frage stelle ich mir seit langem, warum ein Mofa mit Pedalen und 25ccm ein Nummernschild mir Haftpflichtversicherung braucht und so ein eBike (diese Fahrräder mit Hilfsmotor) nicht. So ein Elektroroller (MZ Charly) aber wiederum doch. Da wird auch mit zweierlei Maß gemessen.

  • Wird es nicht...
    Fährt aus eigenenr Kraft -> KFZ -> Versicherungspflichtig
    Fährt nur wenn du strampelst -> Hilfskraft -> kein KFZ -> keine Versicherungspflicht bzw. über Privathaftplicht abgesichert.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Nicht ganz korrekt. Es hängt von der Geschwindigkeit bei ebikes ab, bis wohin der Motor unterstützt.
    Weiß nur die Grenze gerade nicht.
    Unterstützt er darüber, muss es versichert werden.
    Es gibt E Bikes die durch Unterstützung einem erlauben 80 kmh zu erreichen.

  • Stimmt... das hab ich vergessen hinzuschreiben.
    Die Grenze sind 25km/h.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Pedelec -> max bis 25km/h Motorunterstützung, gleichgestellt mit Radln
    S-Pedelec -> max bis 45km/h Motorunterstützung, maximal 500Watt, gleichgestellt mit Mofa, also Zulassung, Helm und Führerschein nötig, Straßenbenutzungspflicht

    e-Bike, fahren ohne Tretunterstützung, sind immer Mofas gleichgestellt, nur bei denen die bis 20km/h fahren ist keine Helmpflicht. Ansonsten Helm, Führerschein, Zulassung und Straßenbenutzung Pflicht, Bis 25km/h -> Mofa, bis 45km/h -> Kleinkraftrad mit Führerschein M, glaube ich

  • Ich habe Saison von April bis Mai und über die Teilkasko das ganze Jahr dadurch.
    Muss ja nicht unbedingt wissen, dass es ein reines Rennmoped ist. :D
    Natürlich muss beim ummelden nen gültiger TÜV vorhanden sein.

  • Natürlich muss beim ummelden nen gültiger TÜV vorhanden sein.

    Genau da wird es bei den meisten hapern... Und neuen TÜV, puh da kann ich gleich ne zweite kaufen bei den ganzen Teilen die wieder zurück gebaut werden müssten.

  • Leute, Leute .... redet mit Eurer Versicherung.

    Ich hab für die Ruheversicherung meiner R1 weder Brief vorlegen müssen, noch FIN mitteilen, noch hat jemand nach TÜV gefragt. Wäre ja auch nicht gegangen, weil sie noch gar nicht zugelassen war. Ich hab lediglich mitgeteilt, welches Modell es ist und welchen Wert sie hat.

    Ihr könnt natürlich auch noch 'ne Weile weiter rumspekulieren, aber zielführender ist ein Gespräch mit einem möglichen Versicherer.

    Und das Beispiel welches Dr. Fireblade verlinkt hat hinkt, weil es da sicher wegen arglistiger Täuschung bzw. falsche Angaben gegenüber dem Versicherer zum Ausschluß kam.

    Viel Erfolg, Gruß
    OdenwäldeRR

  • Und das Beispiel welches Dr. Fireblade verlinkt hat hinkt,

    Lies dirs einfach nochmal durch.....und google es meinetwegen, das Urteil wird an mehreren anderen Stellen nochmal erklärt und kommentiert.
    Der Witz ist und bleibt dass nur zulassungsfähige KFZ auch KFZ im Sinne der Versicherung sind. Seis wies will...
    Behaltet es einfach im Hinterkopf, sei es um mit euren Versicherungen die Sache eindeutig zu klären, oder sei es um zu wissen was ihr im Falle eines Falles angeben solltet und was nicht.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • @Dr. Fireblade
    Ich brauche es weder nochmal durchzulesen (habs beim ersten Mal schon verstanden), noch zu googeln.

    Ich hatte meine Ruheversicherung. Und zwar so, wie ich sie wollte. Man muss nur mit den Leuten reden.

    Gruß
    OdenwäldeRR