Schaden bei Transport mit/am Mietanhänger

  • Hallo,

    ich setze mal wieder auf eure bewusstseinserweiternden Beiträge...

    Habe am Sonntag mit einem privaten PKW einen Mietanhänger mit drei Motorrädern gezogen. Auf der Autobahn kam es zu einem Reifenschaden am Anhänger (die Lauffäche hatte sich gelöst und schleuderte umher). Dabei wurden der Anhänger und ein Motorrad beschädigt... X/

    ein paar verwirrende Details:
    - Fahrer des Zugfahrzeugs: ich
    - Eigentümerin des Zugfahrzeugs und des beschädigten Motorrades: Bekannte1
    - Eigentümer des Anhängers: Gewerblicher Vermieter (schweigt zu Transportversicherung)
    - Mieterin des Anhängers: Bekannte2 (erinnert sich nicht an Vertragsdetails)

    So! Wat nun? :huh:
    Wer zahlt Schaden am Anhänger?
    Wer zahlt Schaden am Motorrad?
    Zahlt überhaupt jemand?

    Auf Aussagen der Versicherung und des Vermieters gebe ich zunächst nichts. Ist je leider normal,
    dass sich niemand zuständig fühlt..


    Danke!
    Bastian

    signaturlos

  • Hat "Bekannte2" keinen schriftlichen Mietvertrag, in dem dazu was geschrieben steht?

    2. Frage: Habt Ihr trotz 3 Motorräder das ZGG vom Anhänger eingehalten (Belastung des Reifens)?

    Falls es ein 100Km/h-Anhänger war: wie alt waren die Reifen? (6 Jahres-Limit überschritten?)

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • Allgemein für Fremdschäden durch Anhänger verursacht, haftet die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges (Bei Regulierung Rückstufen des Zugfahrzeuges) ,im Stand ohne Zugfahrzeug die Haftpflichtversicherung des Hängers.
    Bei Eigenschäden logischerweise kein Ersatz von der Versicherung.
    Für Schäden am Hänger meiner Meinung nach vorrangig der Vertragsparner des Vermieter (Mieter) eventuell übernimmt eine Vollkasko des Hängers.
    Der Fahrer haftet meiner Meinung nach indirekt gegenüber Dritten bei einem Verschulden z.B zu schnell gefahren oder Ladung nicht gesichert Luftdruck nicht geprüft etc.
    Der Fall wird schwierig der Streitpunkt wird letztendlich sein warum hat es den Reifen verrissen, möglich beim Nachweis haftet auch der Reifenhersteller ?

  • Danke für eure Beteiligung.

    ZGG war i.O. Alter und Zustand der Reifen jedoch nicht (100km/h). Bei Tageslicht gesehen: DOT 0408, abgefahren, porös, zum Teil schon eingerissen. Damit war der 'Knall' eigentlich vorhersehbar. Wir lernen daraus: bei Übernahme unbedingt genau hinschauen! ;)

    Der Vermieter zeigt sich inzwischen kooperativ. Wir haben die Kaution zurückerhalten und hoffen, angesichts der ganz offensichtlichen Mängel, um das große Theater (Rechtsstreit mit Anwalt etc.) herumzukommen.

    Grüße

    signaturlos

  • Wenn die Reifen so alt waren, hätte das ja bei der letzen TÜV Untersuchung schon bemängelt werden müssen, weil wenn die bei 100km/h nach 6 Jahren getauscht werden müssen, dann waren die nur bis April 2014 zulässig, und wenn er Hänger vor April 14 beim TÜV war, dann hätte er dieses Jahr auch schon wieder gemusst.
    Da hat wohl dann auch der TÜV nicht genau geschaut, weil eigentlich hätte der mit den alten Reifen gar keine Plakette bekommen dürfen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Für den TÜV neue Räder drauf und dann wieder runter. So wird sparen am richtig falschen Ende gemacht.

  • Natürlich auch ne Möglichkeit :(
    Aber bei nem Mietanhänger schon grob fahrlässig, gut der Fahrer müßte das zwar vor Fahrtantritt auch noch prüfen ob der Hänger i.O. ist, aber wer weiß das schon wenn er den Hänger nur leiht daß die Reifen bei einer 100km/h Zulassung nur maximal 6 Jahre sein dürfen.
    Und so teuer sind die Reifen in diesen Größen eigentlich auch nicht.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • *Hust* Paranoider Ansatz: Der Vermieter wollte einfach einen neuen Anhänger...

    Hoffentlich wird der Schadem von der Vermieterversicherung bezahlt.

    PS: Der Fahrer muss kontrollieren... Stimmt dann könnte der Fahrzeugführer haftbar gemacht werden. Wie das da genau ist, kann wohl nur ein Richter entscheiden.

  • Hmm naja wenn der Fahrer kontrollieren muss wird es wohl für den Threadersteller nicht so gut ausgehen, aber erstmal abwarten was der Vermieter sagt, vll will wer ja weiterhin Anhänger vermieten ;)


    Was für ein Schaden ist denn an der CBR entstanden? Sieht man auf dem Foto nicht so recht...

  • Das Seitenteil hat einen kleinen Riss und Lackschäden. Tank auch. Reparaturkosten sowieso immer abhängig vom Lösungsansatz.

    Zieht sich alles ein bisschen hin. Ich halte euch auf dem Laufenden...

    Ach, und wenn man nicht so pingelig ist und das Profil in der Mitte misst, hat es noch 'ausreichende' 1,6 mm .. :S

    signaturlos

  • :gruebel: Öhmmm
    Frage am Rande, ist das der zweite Reifen von dem Hänger ? Der sieht nämlich so aus als wäre er 15 Km später den selben Tod gestorben wie der erste.
    Wasn das fürn Vermieter, sieht ja übel aus , der legt wohl keinen Wert auf zufriedene Stammkunden.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Ach, und wenn man nicht so pingelig ist und das Profil in der Mitte misst, hat es noch 'ausreichende' 1,6 mm ..

    Das Profil ist ja völlig egal, wenn der Hänger eine 100km/h Zulassung hat, dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein, auch wenn der Hänger 6 Jahre gestanden hat und die Reifen noch das komplette Profil haben müssen sie getauscht werden. Nur ohne 100km/h Zulassung, also wenn man mit dem Hänger nur 80km/h fahren darf dürfen die Reifen auch älter sein, aber selbst da darf man die nicht mehr fahren wenn sie solche Risse aufweisen wie der rechte im Bild.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Das Profil ist ja völlig egal, wenn der Hänger eine 100km/h Zulassung hat, dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein,

    ich bin der Meinung das man bei einem 100 km/h Anhänger mit ältern Reifen nur 80 Km/h fahren darf, wie wenn das Zugfahrzeug kein ABS hat

  • Ja, zumindest erlischt die 100km/h Erlaubnis, und da müßte man dann auch rein Theoretisch die Plakette am 100km/h Aufkleber entfernen.
    Der TÜV müßte sie zumindest entfernen wenn man dort mit älteren Reifen vor fährt.
    Für den 100km/h Betrieb hängt die Zuglandung des Hängers noch vom Zugfahrzeugleergewicht ab, da gillt auch nicht das was in den Papieren des Zugfahrzeuges für 80km/h als Anhängelast steht, wenn die nicht passt darf man auch keine 100km/h fahren.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Ja, zumindest erlischt die 100km/h Erlaubnis, und da müßte man dann auch rein Theoretisch die Plakette am 100km/h Aufkleber entfernen.

    Da bin ich mir nicht sicher das Entfernen müßte dann auch beim ständigen Zugfahrzeugwechel (Fahrzeug ohne ABS) passieren.
    Meiner Meinung nach, darf man den Hänger auch mit älteren Reifen benutzen wenn man nicht schneller als 80 Km/h fährt.Dafür ist der Fahrer verantwortlich bzw. muß das vor Fahrtantritt prüfen.
    Umgekehrt ist auch der Vermieter für ein ordnungsgemäßes Fahrzeug verantwortlich und obige Reifen sehen dafür nicht aus.Im Prinzip haften beide, wie bei jedem Fahrzeugmängel Halter und Fahrer.

  • Dürfte keine Rolle spielen. Wenn man sich eine Fahrzeug leiht und die Reifen sind z.B. abgefahren bekommen im Falle eine Polizeikontrolle auch beide, Fahrer und Halter ein Bußgeld.
    Es besteht immer, obwohl relativ unrealistisch, eine Kontrollpflicht des Fahrers vor Fahrtantritt.
    Im obigen Fall wäre eine Rechtsschutzversicherung insbesondere wegen eines Reifengutachtens angebracht.

  • Ich will noch auflösen:

    Nach mehreren Anwaltsschreiben und dem zu erwartenden Ping Pong zwischen Vermieter und dessen Versicherung wurde uns eine Zahlung in etwa halber Schadenshöhe seitens des Vermieters angeboten. Selbstverständlich aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Verpflichtung bla bla bla...
    Das ist für uns ok.


    Schade, dass man um jeden Mist streiten muss. Die Anwälte lachen sich ins Fäustchen...

    signaturlos

  • Da ich auch Anhänger vermiete will ich euch mal ein bischen auf die Sprünge helfen :)
    Anhänger sind immer nur Haftpflichtversichert, wenn Ihr die Motorräder bzw. die Ware extra versichern wollt ist eine Transportversicherung extra abzuschließen was aber sehr teuer ist und man muss auch angeben wo man hin fährt usw.
    Und mal ganz wichtig niemals den Hänger vom Kumpel etc. leihen da das schwere Folgen für den Halter vom Hänger haben kann im Schadensfall.
    Früher war es so geregelt das der Hänger wenn er am Fahrzeug hängt mit der Haftpflicht vom PKW abgesichert war.
    Seit 2002 wird der Schaden ( Haftpflicht) geteilt sprich 50 % zahlt KFZ und 50 % Hängerhaftpflicht im Falle eines Schadens.
    Da es im privaten Bereich der Anhängerversicherer schier unmöglich ist die weitergabe / verleih mit einzubringen wird sich die Anhängerhaftpflichtversicherung den Schaden vom Halter des Anhängers wiederholen wen ein andere Fahrzeugführer den Hänger gezogen hat.

    Im obigen Fall zahlt der Vermieter das Geld aus seiner eigenen Tasche da er wie schon geschrieben an den Reifen gespart hat.

    Gruß Gordon :biker2: