Rennmoped mit roten Kennzeichen fahren..?

  • Hallo zusammen,

    hatte mit einem Kumpel, beim letzten Grillabend, obenstehendes Thema zur Diskussion.
    Das Netz bietet einem da eine Vielzahl an unterschiedlichen Meinungen, Ansichten und vermeintlichen Ergebnissen. Aus diesem Grund wollte ich es mal hier in die Runde werfen.

    Thema:
    Ein Rennmoped, logischerweise ohne Lichter, zugelassenen Reifen, Anbauteilen usw. im öffentlichen Straßenverkehr zu "überführen" bzw. eine Testfahrt unternehmen.

    Frage:
    Ist das möglich? :gruebel: Was meint/wisst ihr...


    Euer Stefan
    :yeh:

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Servus, also hier in der Schweiz muss ein Fahrzeug in strassenzugelassenem Zustand sein, da kann man nicht was selbst zusammengezimmertes einfach fahren weil man eine solche Nummer hat. Licht und strassenkorrekte Reifen müssen schon vorhanden sein, sonst gibts Haue für den Nummernbesitzer :D

    Zur erklärung, bei uns sind das sogenannte "Werkstattschilder" die der jeweiligen Werkstatt oder dem Werkstattchef persönlich sind.


  • Wenn das Moped in dem von Dir beschriebenen Zustand wäre, würde jeder Polizeibeamte die Weiterfahrt untersagen (müssen).

    Und ich gehe auch schwer davon aus, dass es mindestens zu einer Owi führen würde.

    Btw: seit 2015 wäre für diesen Zweck ein sog. Kurzzeitkennzeichen erforderlich. Und das bekämst du für diese Rennsemmel sowieso nicht. Die Verwendung von roten Kennzeichen wurde in 2015 erheblich eingeschränkt.

    Gruß
    OdenwäldeRR

    Einmal editiert, zuletzt von OdenwäldeRR (18. August 2016 um 08:52)

  • Ich denke auch daß das Fahrzeug zumindest StVo konform sein muß, also Licht, Blinker und Straßenzugelassene Reifen vorhanden sein müssen.
    Dazu findet man aber im Netz auch nichts, nur daß das Fahrzeug nicht unbedingt eine EG-Typgenehmigung haben muß habe ich gefunden.
    Aber wenn man am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte muß das Fahrzeug normal auch Verkehrs tauglich sein und zumindest die Vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen aufweisen, weil die müssen ja sogar Fahrräder haben, auch wenn da sehr viele Nachts auch ohne Licht unterwegs sind.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Den Bedarf, die eigene Rennsemmel hin und wieder auch außerhalb der Renntrainings "testen" zu wollen, kann ich sehr gut nachvollziehen.
    Deswegen (und wegen Diebstahlschutz) habe ich meine auch zugelassen. Zwar baue ich im Sommer zwischen den Trainings auch nicht auf Straße zurück, aber zumindest im Herbst und Frühjahr kann ich das Moped ausgiebig testen. Dann geht man schon mal beruhigter in die Rennsaison.

    Wer diese Möglichkeit nicht hat, dem empfehle ich, zu einer (hoffentlich) nahe gelegenen Rennstrecke zu fahren, den Pförtner höflich um Einlass zu bitten und im Paddock ein paar Meter zu fahren.

    Ansonsten bleibt dann nur noch der abgesperrte Übungsplatz oder ein abgesperrtes Firmen-/Privatgelände (mit Einverständnis des Besitzers/Eigentümers).

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • Mit einem roten Kennzeichen sind ne Menge Dinge möglich... ohne TÜV, zu laut, keine gültige BE.... aber "verkehrssicher" muss das Ding mindestens sein, sprich, Lenkung, Bremse und.... Beleuchtung müssen vorhanden sein und (einigermaßen) funktionieren.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • ... tja - leider wird das wohl nichts:

    Wie Odenwälder schon richtig schrieb, wurde die Verwendung von roten Kennzeichen in 2015 erheblich eingeschränkt.

    Ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen ist jetzt erforderlich - und das bekommst Du für die Rennsemmel sowieso nicht,
    denn ist wird dazu eine TÜV-Abnahme sprich HU-Bescheinigung vorausgesetzt.

    Das ist das Ärgernis bei vielen Fahrzeugen, die zugelasen werden sollen und zunächst zur HU müssen - wie soll man da hinkommen ??
    Antwort: Auf`m Trailer !

    .... ist schon toll in Deutschland !

    "Sir, we're surrounded! ......................." ?(
    "Excellent!! We can attack in any direction now !" :thumbup:

  • Für eine Fahrt zum TÜV bekommst du auch ein Kennzeichen.

    Klick mich!

    Für eine "Probefahrt" mit Rennmopped auf öffentlichen Straßen bekommst du nie und nimmer ein Kennzeichen.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

    Einmal editiert, zuletzt von G.A.C.O. (18. August 2016 um 10:03)

  • Das ist das Ärgernis bei vielen Fahrzeugen, die zugelasen werden sollen und zunächst zur HU müssen - wie soll man da hinkommen ??
    Antwort: Auf`m Trailer !

    Blödsinn....
    Der direkte Weg zur Zulassung und ggfs. falls erforderlich zum TÜV ist mit einem vorläufig zugeteilten Kennzeichen und einer gültigen Versicherung ohne weitere Kosten möglich... das ist gegenüber früher sogar eine Verbesserung. Gilt allerdings nur innerhalb des eigenen Zulassungs- bzw. max. des Nachbarbezirks.
    Schwieriger sind nur längere Überführungen und Probefahrten z.B. nach nem Wiederaufbau eines Youngtimers.

    Da könnt ihr euch bei den netten Menschen bedanken die abenteuerlichsten Schrott-Kisten immer wieder Kurzzeitkennzeihen verpasst haben und damit die Strassen im Wortsinn unsicher gemacht haben.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Für eine "Probefahrt" mit Rennmopped auf öffentlichen Straßen bekommst du nie und nimmer ein Kennzeichen.

    So wurde es mir auch berichtet.
    Und mal ganz ehrlich: Ich möchte das Rennmöppi auch gar nicht auf der Straße fahren... :nono:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • @ Dr. Fireblade : ... ob das nun gerade "Blödsinn" ist möchte ich noch einmal in Frage stellen:

    Ein vorläufig zugeteiltes Kennzeichen ist für einen US-Import, der bisher noch keine deutsche Zulassung hatte, schon einmal überhaupt kein Thema.
    Aber vielleicht gibt es da auch regionale Unterschiede.

    Soweit zum Thema Blödsinn.

    "Sir, we're surrounded! ......................." ?(
    "Excellent!! We can attack in any direction now !" :thumbup:

  • Ein Rennmoped, logischerweise ohne Lichter, zugelassenen Reifen, Anbauteilen usw. im öffentlichen Straßenverkehr zu "überführen" bzw. eine Testfahrt unternehmen.

    Slicks haben kalt ähnlch bescheidenen Grip, wie normale Reifen im Regen, oder sogar schlimmer. Auf Temperatur halten wird im Rahmen der StvO nicht leicht sein und alleine deshalb würde ich keinen Gedanken daran verschwenden.

    ... remember the times, when sex was safe and bikes were dangerous?

    ... alle Angaben nach bestem Wissen & Gewissen, aber ohne Anspruch auf allgemeine Richtigkeit/Gültigkeit ,,, (-:

  • Das ist das Ärgernis bei vielen Fahrzeugen, die zugelasen werden sollen und zunächst zur HU müssen

    Davon hattest du geschrieben....und das ist Blödsinn. Für die meisten alltäglichen Abläufe sind die neuen Regelungen, besonders die verlängerte Frist bis zum Verfall der Zulassungsbescheinigung, eher ein Verbesserung.
    Von exotischen Sonderfällen

    Ein vorläufig zugeteiltes Kennzeichen ist für einen US-Import, der bisher noch keine deutsche Zulassung hatte, schon einmal überhaupt kein Thema.

    war nicht die Rede und sowas war auch früher nicht problemlos.
    Aber letztlich ist das egal, weder das eine noch das andere betrifft die Frage um die es hier ging.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • So wurde es mir auch berichtet.Und mal ganz ehrlich: Ich möchte das Rennmöppi auch gar nicht auf der Straße fahren... :nono:


    Die Idee ist ja, wenn man Teile getauscht hat, was gerichtet hat, Ölwechsel - oder was auch immer. Eine abschließende Testfahrt wäre nach jeder Schrauberei schön.


    Slicks haben kalt ähnlch bescheidenen Grip, wie normale Reifen im Regen, oder sogar schlimmer. Auf Temperatur halten wird im Rahmen der StvO nicht leicht sein und alleine deshalb würde ich keinen Gedanken daran verschwenden.


    Das ist klar. Siehe oben...geht eigentlich um eine Kontrolle statt einer ausgeprägten Tour :rolleyes:


    Mit roten Kennzeichen habe ich keine Erfahrung aber war es nicht so das Fahrzeuge die keinen TÜV besitzen oder nicht ganz der StVZO entsprechen damit überführt/getestet werden dürfen/Durften? :nixwiss:

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85

  • Stefan
    Die Ratio der Gesetze darfst du nicht drehen, wie es dir gefällt. (-: Eine Testfahrt bezieht sich auf Prüfung von Mängelbehebung für ein Fahrzeug, welches im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden soll. Für eine Testfahrt für Rennmopped brauchst du halt einen Bereich der nicht zum öffentlichen Straßenverkehr gehört. Eine Überführung ist auch etwas anderes als eine Testfahrt aber auch da gilt, dass eine Überführung auch anders stattfinden kann als "zu fahren".

    Also Rennmopped und öffentlicher Verkehrsraum = Nein! :)

    Im Winter/Frühjahr gibt es genug Veranstalter, die Prüf- und Einstellfahrten anbieten auf diversen Rennstrecken (vorwiegend, wo es warm ist).

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Stefan
    Die Ratio der Gesetze darfst du nicht drehen, wie es dir gefällt. (-: ...


    Ähm...hab ich das :dumdiedum:

    Wollte mit dem Thema ja nur mal abklappern ob es da tatsächlich seitens der gesetzlichen Grundlage keine Möglichkeiten gibt :lupe:

    Grüße aus Nürnberg   :yeh:

    Stefan #85