LKW soll auf einmal als PKW versteuert werden

  • Ich habe mir voriges Jahr im Oktober einen Mercedes Vito zugelegt. Das Fahrzeug ist für den Motorradtranport mit Zubehör ja ziemlich praktisch. Das Fahrzeug hat eine LKW Zulasssung und wurde auch immer so besteuert seit 2009.
    Ich habe voriges Jahr 160 € Steuern bezahlt, dafür ist die Versicherung etwas teurer als bei einem gleichwertigen PKW, so das sich das in etwa ausgleicht.
    Jetzt kam dieser Tage der neue Steuerbescheid über 425 €. Als Begründung, Ihr Fahrzeu wurde gemäß §18 (12) Kraftfahrzeugsteuergesetz entsprechend der vor dem 1.7. 2010 geltenden Rechtslage als PKW besteuert.
    Die Merkmale für ein LKW treffen natürlich zu, hinten Bleche anstatt Fenster, Ladefläche größer als Sitzfläche usw..
    Soll das alles Rechtens sein oder wird so versucht mehr Geld einzutreiben. Kennt sich jemand damit aus oder hatte einen ähnlichen Sachverhalt.
    Ich lege auf alle Fälle Einspruch ein, bin allerdings sehr genervt. :tougue:

    Gruß René

  • 2002 kaufte ich mir einen neuen Toyota Landcruiser - mit einem Gutachten bekam ich die LKW Zulassung = 170 € Steuern ..

    4 - 5 Jahre später wurde das gekippt mit ähnlichen Argumenten - neue Steuer 460 € (musste sogar ein ganzes Jahr nachzahlen)

    dagegen vorgegangen - genützt hat es nichts - betraf damals eine Menge von Fahrzeugen und der Ärger war überall groß ..

    nicht vergessen - anhalten vor dem Absteigen-
    Gruss - Othello

  • othello. Dein Fahrzeug wurde damals als Kombilimousine eingestuft. Die gibt es tatsächlich nicht mehr.

    Bei Rene sieht das etwas anders aus. Die Finanzämter versuchen schon seit Jahren sogar Sprinter Doppelkabinen als PKW einzustufen.
    Faxe Deinen Brief zum Finanzamt, verlange eine vom KBA beglaubigte !!!!!! Änderung des Baumusters. Dann darf man gerne das Fahrzeug als PKW einstufen.

    Wirst sehen das man das nicht kann. PKW´s werden auf einem Motorenprüfstand auf CO zertifiziert und LKW auf einem Rollenprüfstand. Seit 2012.
    Obwohl es der gleiche Motor ist, stimmen die CO Werte nicht überein. Somit kann man Dir gar nicht genau sagen wie viel CO2 Dein LKW als PKW ausstößt.

    Richtig ist, das Finanzbeamte/Zulassungsbeamte das Fahrzeug klassifizieren dürfen, ABER NUR DANN, wenn man selber eine Veränderung vornimmt und sie TÜV eingetragen ist.

    Beispiel:
    Man macht aus einem LKW ein Wohnmobil. Hier ändert man selber (TÜV) das Baumuster und die Zulassungsstelle klassifiziert es neu.
    Sollten die sich quer stellen müssen sie den Grund angeben warum es kein Sonder KFZ Wohnmobil wird.
    Sind aber alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt ( Bett, Herd, Wasser und Abwassertank ect.) müssen sie es als Wohnmobil zulassen. Ob sie wollen oder nicht.

    Meistens langt aber ein kurzes Telefonat und ein Bild per EMail um den Sachverhalt zu klären.

    Bei gewerblichen werden sie auch immer dreister. Mittlerweile wollen sie auch Firmentransporter mit der 1% Regelung besteuern, weil man könnte ja damit in den Urlaub fahren. Aber auch hier gibt es eine klare Rechtssprechung.

    1-%-Methode: Zweisitziger VW-Transporter löst keine Nutzungsentnahme aus
    Unternehmer müssen für die private Nutzung eines Firmenwagens, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, pauschal 1 % des Kfz-Bruttolistenpreises pro Monat als private Nutzungsentnahme ansetzen, sofern sie kein Fahrtenbuch führen. Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müssen sie diesen Pauschalwert jedoch nicht für Lkw und Zugmaschinen ansetzen, weil diese Fahrzeuge erfahrungsgemäß nicht für private Fahrten genutzt werden und aufgrund ihrer Bauart typischerweise (nahezu) ausschließlich zur Güterbeförderung bestimmt sind.
    Nach einem neuen Urteil des BFH gilt diese Ausklammerung auch für einen VW-Transporter des Modells "T4", der nur über zwei Vordersitze verfügt und dessen Fahrgastzelle durch eine Metallwand von der fensterlosen Ladefläche abgetrennt ist. Mit dieser Entscheidung erhielt der Inhaber eines Reparaturbetriebs Recht, dessen Finanzamt für den Transporter eine 1-%-Entnahme angesetzt hatte. Der BFH hielt dem entgegen, dass ein solches Fahrzeug nicht zur privaten Nutzung bestimmt ist. Aus der Ausstattung mit nur zwei Vordersitzen schloss das Gericht, dass der Transporter typischerweise keinen privaten Zwecken diente. Würde man dem Argument des Finanzamts folgen, dass auch mit einem zweisitzigen Fahrzeug private Besorgungen erledigt werden könnten, wäre praktisch jeder Lkw - im Prinzip sogar jedes Fahrzeug - privat einsetzbar, so dass eine 1-%-Versteuerung bei allen Fahrzeugen vorgenommen werden müsste.
    Hinweis: Bereits in 2008 hatte der BFH entschieden, dass auch für einen Firmenwagen der Marke Opel Combo mit zwei Sitzplätzen und abgetrennter fensterloser Ladefläche kein 1-%-Entnahmewert angesetzt werden muss.

    Cuxman

  • Wenn man das so liest, wird einem schlecht.
    Das ist ja kackdreist, wie hier versucht wird, an mehr Kohle zu kommen... :cursing::motz:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • kenne das nur das Fahrzeuge heute noch als Pkw der ausschließlich als Werkzeugtransporter genutzt wird günstiger Besteuert werden. Das steht dann als Zusatz im Fahrzeugschein. Und die Fahrzeugkabine muss mit einer Rückwand abgetrennt vom Laderaum sein.
    Warum auch immer

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Das gibt so auch nicht mehr. Dieser "Trick" wurde oft angewendet um den digitalen Fahrtenschreiber nicht einbauen zu müssen.
    Heutzutage muss ein Werkstattwagen als solcher ausgerüstet sein ( komplettes Regalsystem mit Schraubstock ect und gelbes Rundumlicht)
    dann bekommt man ein grünes Kennzeichen und zahlt gar keine Steuern mehr. Darf dann aber auch nur für diesen Einsatzzweck verwendet werden.

    Cuxman

  • Der Staat weiß schon wie er den Motorisierten Menschen in DE das Geld aus der Tasche zieht.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Denke das es von Bundeslan zu Bundesland unterschiedlich ist. Aber sicherlich verschiedene Sachen zu ändern sind. Soweit ich weiß ist es hier z.b nicht möglich sofern so ein Transporter jenseits der 170 fährt. Und das ist ja keine Seltenheit .

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Also müsste der "LKW" vom Threadstarter jetzt auf jeden Fall einen Fahrtenschreiber haben um als LKW zu gelten oder wie?

    Nein, erst ab 3,5to im Zuggesamtgewicht wenn er gewerblich unterwegs ist :)

    LoggoRR. Wenn wir jetzt auch noch die Bundesland spezifischen Regelungen dazu nehmen wird es hier zu heftig.
    Aber die Geschwindigkeiten sind nirgendwo ein Grund für die Klassifizierung.

    Cuxman

  • So ersteinmal danke für eure Meinungen und Tipps. Ich habe jetzt ersteimal den Einspruch gegen diesen Steuerbescheid geschrieben, geht morgen mit der Post als Einschreiben an das Zollamt.
    Mal sehen wie es dann weitergeht.

    René

  • René,
    ich habe das gleiche Problem bei einem MB100. Habe heute die Zollämter angerufen.

    Auskunft Zentrale Dresden:
    Probleme mit der Zahl Sitze - 4 eingetragen. Hier wird automatisch unterstellt, dass das Fahrzeug überwiegend zur Personenbeförderung eingesetzt wird. Im schlimmsten Fall Zahl der Sitze endgültig reduzieren.

    Auskunft Nürnberg (für mich zuständig):
    Da ich mit langem Radstand hinter der Trennwand eine längere Transportfläche habe als der Fahrgastraum lang ist, könnte es reichen, per Mail Widerspruch einzulegen und Fotos anzuhängen.

  • Wird denn dann ,wenn der als PKW besteuert wird, die Versicherung dementsprechend günstiger,oder bleibt das gleich?

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • So endlich kann ich das Thema mal abschließen. Nach meinem Einspruch kam ein Schreiben das ich Bilder von meinem Fahrzeug +Kopie von der Zulassung schicken sollte. Hab ich halt 6 e-mails hingeschickt. Gleichzeitig kam noch ein anderes Schreiben das trotz Einspruch ersteinmal 425 € abgebucht werden. Nach 2 Wochen hab ich dann mal angerufen und mir wurde gesagt ist alles eingegangen, Bearbeitung dauert noch. Am 6.10. wurden dann 425€ abgebucht. Am 17.10. habe ich dann solange am Telefon verbracht bis ich endlich die zuständige Mitarbeiterin erreicht habe. Sie hat mir erklärt das bei allen LKW mit mehr als 3 eingetragenen Sitzen das so gehandhabt wird egal ob dieLladefläche größer ist usw. Diese Erklärung stand aber nicht im ersten Schreiben, sonst hätte ich ja gleich die Sitzzahl ändern können, habe ja eh nur die 2 vorderen drin. So war dann in der selben Woche noch beim Tüv wegen Gutachten 2 Sitze und in der Zulassungstelle zum ändern der Papiere.
    Diese Woche kam dann das neue Schreiben über die Kraftfahrzeugsteuer. Ab dem 21.10. kostet (Tag der Ummeldung) 160 € restliche 15 Tage 17 € , also ca 10€ zu viel weil ja angeblich PKW. Na ja .

    Gruß René

  • Kumpel von mir hat ein VW Caddy und der ist auch als LKW besteuert bei deutlich weniger Gesamtmasse. Na ja sei es so, bei mir gilt jetzt ersteinmal wieder LKW.

  • Ihr könnt mich jetzt negativ bewerten das juckt mich nicht, nur wenn ich die ganzen Porsche Chayenne Fahrer und Co seh mit ihren großen Kisten, die das Dingens auch oft als LKW zugelassen haben, frag mich nicht wie das geht und warum, so gehört eigentlich nicht erst ab 7,5t ein Sonntagsfahrverbot her, sondern für alles was so ne Zulassung hat. Wer nen LKW möchte um Versicherung und Steuer zu sparen der sollte dann auch wie ein LKW behandelt werden, Sonntagsfahrverbot und in den Ferien sogar Samstags keine Autobahn.

  • Verstehe Deine Aussage jetzt nicht so, was hat ein Transporter mit einem Porsche zu tun. Ich habe mir das Fahrzeug gebraucht gekauft und es hat nun einfach eine LKW Zulassung schon immer. Die Versicherung ist nun mal gar nicht billiger als Bei einem PKW.

  • Rene, ich habe das verallgemeinert, weil viele Großfuzzi denken ich meld den großen wagen als LKW an und spare dann. Es ist nicht persönlich gegen dich gerichtet.