EURO 4: Darf die Polizei im Motorrad gepeicherte Geschwindigkeitsdaten als Beweis nutzen ?

  • Zur Erklärung: bei EURO 4 hat man am Motorrad einen USB-Anschluss, mit dem man Daten auslesen kann, z.B. kann man kontrollieren, ob an der Software etwas illegal verändert worden ist (Stichwort Chiptuning). Man kann davon ausgehen, dass auch Geschwindigkeitsdaten gespeichert werden, selbst wenn nicht, aus der zu einem bestimmten Zeitpunkt gespeicherten Drehzahl in Kombination mit dem gefahrenen Gang könnte man die Geschwindigkeit errechnen. Können /dürfen diese Daten gegen den Fahrer verwendet werden ?

  • Die Frage kannste dir doch wohl selber beantworten.... in D dürfen selbst illegal erworbene Informationen gegen bis dahin Unverdächtige verwendet werden, siehe z.B. Steuer-CDs.
    Ob sie im Rahmen "normaler" Verkehrskontrollen vorerst drauf verzichten um uns einen Rest-Datenschutz vorzutäuschen, man wird sehen was passiert wenn sich Euro4 im Fahrzeugbestand erstmal durchgesetzt hat.
    Aber spätestens wenns kracht bist du vermutlich schon jetzt ganz vorn mit dabei....

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Die Frage kannste dir doch wohl selber beantworten.... in D dürfen selbst illegal erworbene Informationen gegen bis dahin Unverdächtige verwendet werden, siehe z.B. Steuer-CDs.
    Ob sie im Rahmen "normaler" Verkehrskontrollen vorerst drauf verzichten um uns einen Rest-Datenschutz vorzutäuschen, man wird sehen was passiert wenn sich Euro4 im Fahrzeugbestand erstmal durchgesetzt hat.
    Aber spätestens wenns kracht bist du vermutlich schon jetzt ganz vorn mit dabei....

    Sicherlich hast du da recht, aber es gibt ja Daten (z.B. von Tollcollect), die definitiv nicht genutzt werden dürfen (auch nicht damals, als es um den LKW-Fahrer ging, der auf Autotransporter geschossen hat) , und diese Grenze hat man auch nicht überschritten. Mir geht es um die Rechtslage, möchte nicht erst zum Europäischen Gerichtshof gehen müssen, um Recht zu bekommen.

  • Sicherlich hast du da recht, aber es gibt ja Daten (z.B. von Tollcollect), die definitiv nicht genutzt werden dürfen (auch nicht damals, als es um den LKW-Fahrer ging, der auf Autotransporter geschossen hat)

    Schon mal drüber nachgedacht warum du das überhaupt weißt?
    Weil mit genau solchen "Informationen" der Boden vorbereitet wird um eben über kurz oder lang doch auf diese Daten zugreifen zu können.... jetzt brauchts dann nur noch paar möglichst spektakuläre Meldungen von "Rasern" und "illegalen Rennen", schwupps kann man das in die Reihe der anderen Bedrohungen einreihen die unsere "Sicherheit" so sehr bedrohen dass wir dafür Grundrechte aufgeben müssen. Paranoia? Von wegen....
    http://www.motorradonline.de/recht-und-verk…-schnell/445045

    Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung vs. einer geschi...nen Ordnungwidrigkeit. Da kannst du wunderbar absehen was ein Grundrecht aktuell wert ist.... weniger als 150€, 3 (alte) Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Sicherlich hast du da recht, aber es gibt ja Daten (z.B. von Tollcollect), die definitiv nicht genutzt werden dürfen (auch nicht damals, als es um den LKW-Fahrer ging, der auf Autotransporter geschossen hat) , und diese Grenze hat man auch nicht überschritten. Mir geht es um die Rechtslage, möchte nicht erst zum Europäischen Gerichtshof gehen müssen, um Recht zu bekommen.


    Also ich hab in Erinnerung, dass genau diese Daten dafür verwendet wurden. Und das war datenschutzrechtlich auch in Ordnung, weil ansonsten die Gefahr weiterer Straftaten und somit eine anhaltende Gefahr für Leib oder Leben bestand. Es handelte sich also nicht nur um eine strafverfolgende, sondern auch um eine gefahrenabwehrende Maßnahme. Recht darf immer dann gebrochen werden, wenn ein höheres Rechtsgut gefährdet ist. So zumindest der Grundsatz.

    Um auf die Ausgangsfrage des TE zurückzukommen:
    Keine Ahnung, wie es sich da verhält. Weil a) ginge es hier (wahrscheinlich) lediglich um eine Owi und nicht um eine Straftat und b) sehe ich hier keine "gefahrenabwehrende" Begründung. Aber ich bin kein Jurist.

    Gruß
    OdenwäleRR

  • https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/autobahn-snipe…ahndungserfolg/

    ^Zitat:
    Das Dilemma der Fahnder
    Die ermittelnden Beamten des BKA waren unter anderem deshalb auf die Kennzeichenerfassung angewiesen, weil sie nicht auf die Daten zugreifen konnten, die das System Toll Collect für die Lkw-Maut erhebt. “Durch Mautdaten hätten wir viel früher diese Tatserie unterbinden können,” ist BKA-Präsident Zierke überzeugt.

  • https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/autobahn-snipe…ahndungserfolg/

    ^Zitat:
    Das Dilemma der Fahnder
    Die ermittelnden Beamten des BKA waren unter anderem deshalb auf die Kennzeichenerfassung angewiesen, weil sie nicht auf die Daten zugreifen konnten, die das System Toll Collect für die Lkw-Maut erhebt. “Durch Mautdaten hätten wir viel früher diese Tatserie unterbinden können,” ist BKA-Präsident Zierke überzeugt.


    O.K., das hatte ich anders in Erinnerung. War mir nicht bewusst, dass es sich um eine separat aufgebaute Kennzeichenerfassung handelte.
    Merci für die Aufklärung.

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • So weit ich die Vorgaben gelesen habe ist das kein USB Anschluss der bei Euro4 gefordert wird, sondern die OBD Schnittstelle, die auch Autos haben, damit man die Daten mit einem normalen Diagnose Gerät auslesen kann.
    Und bei Autos werden ja schon länger solche Daten gespeichert, und dort hab ich auch noch nicht gehört daß die Daten da einfach so von der Polizei ausgelesen werden, mit einem Richterlichen Beschluss wenn ein begründetet Verdacht auf eine Straftat vor liegt geht das dann sicherlich, oder nach einem schweren Unfall, aber bei einer normalen Kontrolle glaub ich jetzt nicht daß die Daten ausgelesen werden dürfen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Der lkw schütze wurde anhand gespeicherten Handy Daten ermittelt, obwohl es doch gar keine Vorratsdatenspeichrung gibt.....

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Die Provider betreiben doch keine Vorratsdatenspeicherung.....das ist nach BVerfG doch gar nicht erlaubt. :whistling:

    Gut.....wenn man die Daten für Abrechnungszwecke benötigt, darf man sie speichern. Wenn man für die Abrechnung lange braucht, speichert man eben lange. =)
    Der Deutsche Michel wehrt sich ja sowieso nicht :sleeping:

    Guts Nächtle.


    Bernd, der ab 1.10. in Rente ist

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • So weit ich die Vorgaben gelesen habe ist das kein USB Anschluss der bei Euro4 gefordert wird, sondern die OBD Schnittstelle, die auch Autos haben, damit man die Daten mit einem normalen Diagnose Gerät auslesen kann.
    Und bei Autos werden ja schon länger solche Daten gespeichert, und dort hab ich auch noch nicht gehört daß die Daten da einfach so von der Polizei ausgelesen werden, mit einem Richterlichen Beschluss wenn ein begründetet Verdacht auf eine Straftat vor liegt geht das dann sicherlich, oder nach einem schweren Unfall, aber bei einer normalen Kontrolle glaub ich jetzt nicht daß die Daten ausgelesen werden dürfen.

    Meine Kawa (Euro4) hat einen Unfalldatenspeicher, der laut meinem Mechaniker, die letzten 50km aufzeichnet und sich dann automatisch überschreibt. Das langt wohl aus um jemanden "Dingfest" zu machen.
    Es wird IMMER eine Möglichkeit geben an diese Daten zu kommen. Wenn nicht direkt vom Besitzer, dann (in Zukunft) von der Werkstatt.
    Siehe Daimler mit dem ConnectMe System. Vollkommene Kontrolle über das Fahrzeug. ALLE Daten können jederzeit ausgelesen werde.
    Damit kann jeder Lehrling bei Daimler sehen wo und wie schnell Du bist. Somit werden auch die Daten gespeichert. Sicherlich bei einem Hoster der irgendwo in Uganda sitzt und dem deutsche Gesetze vollkommen egal sind. Andere Hersteller haben ähnliche Systeme.

    Ich nutze das Webfleet System von TomTom um meine LKW´s mit Aufträgen zu speisen. Damit kann ich JEDEN Fahrzustand der letzten 3 Monate auslesen!!!!
    Somit kann die Firma TomTom dieses auch. Und ob auf Seite 346 Absatz 3 Punkt 9 der AGB von TomTom steht, das sie meine Daten weiter geben dürfen weiss ich nicht da ich die AGB´s nicht sooo genau lesen. Wie wohl die meisten von uns.

    Ich habe mal 2 Screenshots angehängt.
    Auf dem zweitem Bild kannst Du eine Überschreitung sehen. Das Problem ist, das es die 30km/h dort gar nicht mehr gibt. (War eine Langzeitbaustelle)
    Aber beweise das mal nach 3-4 Monaten vor dem Richter wenn er diesen Ausdruck in der Hand hält und Du vieleicht noch eine Person angefahren hast. Wir sprechen hier schon von einem Führerscheinentzug!!!!!!
    Nun sieht der Richter noch die roten Übertretungen auf der Autobahn, die auch keine sind (Navi wurde auf max 100km/h eingestellt um eine realistische Ankunftzeit zu ermitteln und somit bei einem 3,5 To. Sprinter völlig unerheblich sind) da es kein Tempolimit gibt.

    Man sollte sich vorher fragen, welche Daten man preis geben möchte. An die Daten kommt jeder Staatsanwalt und wohl in Zukunft auch jede Bussgeldstelle.


    Cuxman

  • Es muss doch da Mittel und Wege geben dies zu unterbinden
    Oder zu bescheißen
    Gerade beim Motorrad wird dies manch einer in den Knast bringen
    Packen wir uns mal an die eigene Nase
    Wie schnell ist man mit einem Motorrad zu schnell?

    Hat dies die sc59 denn auch schon? ?(:thumbdown:

  • Naja, nicht jeder Wachtmeister wird die technischen Möglichkeiten haben um vor Ort etwas auslesen zu können.
    Dumm ist natürlich wenn man einen Unfall baut, dann könnte ich mir vorszellen das man die techn. Möglichkeiten nutzt um die Schuldfrage zu klären. Dabei geht es dann vermutlich weniger um das Recht, sonder eher um die Wahrung der Interessen der Versicherungswirtschaft. Bei denen geht es um richtig viel Geld.

  • Schöne Aussichten! O<

    Ich werde meine Schöne so lange fahren bis sie unter mir zusammen bricht. :thumbup:

    Es ist doch schon ein Scheiß Gefühl wenn man mal drüber kommt und genau weiß das man das Beweismaterial
    an Bord hat und spazieren fährt! :thumbdown:

    Vielleicht bekommt man ja demnächst ne Ansage die lauten könnte: Auf den letzten 50km 17 mal zu schnell, bitte 1,5 Gehälter überweisen und 20 Monatskarten kaufen!
    Im moment hört sich das sicherlich noch überzogen an. Aber wundern würde ich mich darüber nicht. Die schaffen das!!!
    Denn die grössten Verbrecher und Umweltverpesster sitzen nun mal aufm Moped oder im Auto. :oh_man::dumdiedum:

    Big Mother is watching us! :lupe: Und es wird nicht mehr besser werden. :kotz:

    Einmal editiert, zuletzt von mixxer (9. Oktober 2016 um 12:22)