Spannende Klage eines Porschekauefers

  • Interessante Klage:


    Am 05.11.2019 beschäftigt sich die 73. Zivilkammer des Landgerichts Hannover mit der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen in Sonderedition hergestellten Porsche 911.


    Mitte Oktober 2018 bestellte der Kläger bei dem beklagten Autohaus in Hannover verbindlich einen Porsche 911 Targa 4 GTS aus der „Exclusive Manufacture Edition" zum Preis von rund 195.000 Euro. Bei Vertragsschluss leistete er eine Anzahlung in Höhe von 25.000 Euro. Mit seiner Klage begehrt der Kläger nun die Rückzahlung dieser Anzahlung, nachdem er den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung und wegen Irrtums angefochten hat.


    Der Kläger behauptet, der Verkäufer der Beklagten habe erklärt, bei dem Porsche handele es sich um ein besonders exklusives Modell, das nur in eng begrenzter Stückzahl produziert werde; bereits die Vorkaufsrechte für ein solches Modell würden am Markt mit sechsstelligen Summen gehandelt; selbst eine kurzfristige Wertsteigerung von 100.000 Euro sei nicht unüblich. Als Familienvater habe der Kläger für das Familienvermögen nach einem Anlageobjekt mit hoher Rendite gesucht. Der Verkäufer habe ihm erklärt, dass bereits etwa 15 potentielle Käufer großes Interesse an dem Fahrzeug gezeigt hätten und man daher ein „Auswahlverfahren" durchführen werde. Wenige Tage später habe der Verkäufer sich bei ihm gemeldet und erklärt, der Kläger sei „der Auserwählte" und könne das Fahrzeug kaufen, wozu er ihn überschwänglich beglückwünscht habe. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages habe der Kläger im Zuge einer Internet-Recherche herausgefunden, dass es sich bei dem Modell um eine bloße Sonderedition ohne Stückzahlbegrenzung und ohne Aussicht auf erhebliche Wertsteigerungen handele.


    Der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag enthält eine allgemeine Geschäftsbedingung der Beklagten, der zufolge für den Fall der Nichtabnahme eines bestellten Fahrzeugs ein pauschaler Schadensersatz von 15 Prozent des Kaufpreises fällig wird. Diesen Betrag macht die Beklagte unter Anrechnung der von dem Kläger geleisteten Anzahlung mit einer Widerklage in Höhe von etwa 4.000,00 Euro geltend. Die Beklagte bestreitet ausdrücklich, dass ihr Verkäufer entsprechende Äußerungen getätigt und gegenüber dem Kläger auch nur den Eindruck erweckt habe, es handele sich um ein besonders seltenes Fahrzeugmodell. Nachdem sie den Kläger mehrfach erfolglos zur Abnahme des Fahrzeugs aufgefordert hatte, trat die Beklagte von dem Kaufvertrag zurück und verlangt nun Schadensersatz.


    Am 05.11.2019, 11:00 Uhr, Saal 6 H 1 findet die mündliche Verhandlung der 73. Zivilkammer statt, zu welcher der Kläger persönlich und der Verkäufer der Beklagten prozessleitend als Zeuge geladen worden sind.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

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    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • naja, das gebaren des teppichhändlers überrascht mich nur bedingt. Mein mitleid mit dem käufer hält sich in grenzen(*S.Bradl). Bisschen Eigenverantwortung in form von schlau machen kann man mitbringen bevor man 25k da hinlegt. Gierig UND Blöd funktioniert oft nicht.

    わびーサビ

  • Genauso sehe ich das auch. Ich kam dadrauf wegen der komischen Hoffman Edition im SC28 Forum. Wenn man sich eine limitierte Sonderauflage kauft, informiert man sich doch vorher ueber jede Seriennummer, also ein Trottel. Und Verkauefer sind sowieso Teppichhaendler. Da das Teil des Berufes ist, kann man da nichtmal behaupten das sei nicht bekannt. Mal sehen ob er damit durchkommt. Der Teppichhaendler hat auf jeden Fall sehr gute Anwaelte. :D

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  • Blauäugigkeit vom Käufer, aber warum nimmt er für diese hohe Kaufsumme die er angeblich als Wertanlage für das Familienvermögen anlegen möchte, nicht ein schon als ,,sammlerobjekt" und Wertanlage bekanntes,gebrauchtes älteres Modell ?

    Aber ich sehe da wenig Erfolgschancen, Garantie gibt es bei Aktienkäufen auch nicht,wer spekuliert kann auch verlieren.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Vermutlich ist er nicht sehr klug und denkt es gibt auf dieser Welt was geschenckt. Sicher wa er von einer angeblichen Traum Rendite voellig ohne Verstand und geblendet. Die bekannten Sammelerobjekte haben zumindest eine sichere Rendite. Allerdings sind bei diesen Autos insbesondere die Vorbesitzer und deren Anzahl im Brief von stark preisgebender Bedeutung. Ausser es gibt nur noch sehr wenige Exemplare, aber dann ist der Preis nochmal sehr viel hoeher. Wenn man sich so ein Auto als Wertanlage zulegt, darf man es im Grunde nur in der Garage einlagern und soweit bewegen dass es keinen Standschaden bekommt. Am besten gar nicht zulassen. Traumtaenzer eben.

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  • Die Sache könnte interessant sein, denn der Verkäufer, der als Zeuge(!) geladen ist, unterliegt ja der Wahrheitspflicht, als selbst Beklagter dürfte er ja lügen (genauso wie der Kläger). Falls die Geschichte jemand noch weiterverfolgt, fände es interessant zu wissen, wie sie ausgegangen ist.

  • Wenn ich Zeit habe gehe ich selber zu der Verhandlung und sehe es mir an. Ich berichte dann.

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  • Alles andere wäre auch ziemlich dubios gewesen. Wäre quasi n freifahrtschein zum spekulieren geworden.

  • Wenn er den Porsche 30 / 40 Jahre lang oder mehr einmottet dann klappt es auch vielleicht mit der Rendite

    Ist bei meiner Ente auch schon so :)