Regelung der bisherigen Reifenfreigaben ab 2020

  • Hier wird erklärt wie es in Zukunft gehändelt wird das Thema "Reifenfreiganen"

  • Hier noch mal die Grundlage aus dem Verkehrsblatt 15/2019

  • Gut-man muß den 55er jetzt eintragen lassen-dafür nützlich ist eine vorhandene freigabe des herstellers.

    Was ich noch nicht ganz genau erfaßt habe:

    Wird nun der 55er Querschnitt eingetragen oder der ganz spezielle Reifen in der Größe ?

    Muss beim Wechsel auf einen anderen Reifen dann wieder eingetragen werden ?

    Mit einer einmaligen Eintragung könnte ich leben, aber bei jedem Markenwechsel nicht...

  • Soweit ich das beurteilen kann wird mit der Regelung nur die entsprechende Größe vom Reifen eingetragen. Die sogenannten "Reifenbindungen" fallen weg da es ja oft nur einen zeitlichen Raum gibt, in dem diese Reifen verfügbar sind bis deren Nachfolger kommen.

    In der Praxis ist es wohl so, du willst anstatt den 190/50-17 der vom Hersteller eingetragen wurde den 190/55-17 fahren. Dann suchst Du dir den aktuellen Reifen aus, wo du fahren möchtest der eine Freigabe oder wie das jetzt heißt von dessen Hersteller hat und lässt die Größe dann beim TÜV oder Dekra eintragen.

    So zumindest hab ich das "gelesen"

  • Wobei die ganze Geschichte niemand je versteht schaetze ich. Uebergangszeit bis 25. Total verwirrend alles.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Ist halt jetzt genau wie beim Auto. Es gilt nur die Größe und der entsprechende Lastindex. Das wird eingetragen und dann darfst Du in der Größe fahren, was Du lustig bist.

  • Ja soweit waere es auch am sinvollsten.

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  • In dem Video ist es ein wenig besser erklärt, stimmt.

    Es kommt zum einen drauf an was man in den Papieren beim Buchstaben K hinterlegt hat,

    - eine ABE (meist Fahrzeug bis ~ 2000)

    - eine e Nummer (meist ab 2000)

    Mit einer ABE unter K hat man den meisten Aufwand, weil man die entsprechenden aktuellen Reifen, sofern man einen Typ von damals eingetragen hatte, aktuell den dafür vom Hersteller getesteten Reifen wieder eintragen muss. Was sich mit jedem Modellwechsel vom Reifen oder Hersteller wiederholt. Einzig dieser Thematik zu "entkommen" ist es zu versuchen die Reifenbindung austragen zu lassen.

    Mit einer e Nummer darf man in der hinterlegten Größe nun jeden Reifen fahren ohne jegliche Reifenbindung, die ist so wie ich es verstanden habe aufgehoben sofern sie vorhanden war. Im Video macht er deutlich das dadurch im Falle der neuen Superduke der extra von Bridgestone dafür entwickelte S22 mit der Kennung SDR nicht mehr nötig ist sondern ein "normaler" S22 genauso verwendet werden könnte obwohl der SDR andere Eigenschaften hat und den Eigenheiten der Duke entgegenkommt.

    Mit einer e Nummer und einer anderen Größe wie 190/55-17 anstatt der vorhanden 190/50-17 in den Papieren muss man mit der Bescheinigung vom Hersteller für sein Moped mit dem Reifen diesen eintragen, aber ob sich das auf die Größe verallgemeinert oder das jeder andere ebenfalls eingetragen werden muss war nicht im Beitrag zu erkennen.

  • Also kann ich jetzt jeden beliebigen Reifen mit der Groesse die ich eingetragen habe draufziehen. Egal ob Freigabe oder nicht. Ich frage mich nur ob der Tuev das jemals kapiert. Die fragen naemlich immernoch nach Freigabezettel.

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  • Also kann ich jetzt jeden beliebigen Reifen mit der Groesse die ich eingetragen habe draufziehen. Egal ob Freigabe oder nicht. Ich frage mich nur ob der Tuev das jemals kapiert. Die fragen naemlich immernoch nach Freigabezettel.

    wie er im video auch gesagt hat, der Tuev hat plötzlich Angst bekommen und schiebt es wieder auf den Hersteller, ohne Zettel keine Eintragung. Am Ende ist immer der Kunde der dumme.

  • Ich habe das Video nicht geguckt. aber ich kenne den Unsinn.

    Ja der Kunde hat immer die A Karte.

    Weil als ich letztesmal beim Tuev war, da meinte ich auch zu dem das ist jetzt alles egal mit der Freigabe. Aber der Kasper wollte tatsaechlich Zettel sehen.

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  • Wenn noch eine Reifenbindung in den Papieren drin steht, ist das tatsächlich erst einmal so.

    Die gehen aber oft flöten, wenn man neue Papiere bekommt/bekommen hat. So lange in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 davon nichts drin steht, kann man das ja auch gar nicht wissen, und ein Kontrolleur auch nicht.


    Auch wenn Du 195/55 eintragen lässt und der aaS kann sich nicht beherrschen da dann die Größe mit Reifen-Hersteller & Typ reinzuschreiben, dann ist das auch amtlich. Wird selten, aber auch bei KFZ manchmal gemacht.

    Solange unter 15 oder unter Bemerkungen nur Größe und LI drinsteht, würde ich mich persönlich nicht weiter drum kümmern, ob das Mofa eine EG-ABE oder eine deutsche hat.

    Wenn Du neue Rad/Reifen-Kombis beim KFZ Eintragen willst, und die nicht üblich bzw. in den Felgengutachten drin steht, wird beim Eintragen normalerweise auch eine Reifenfreigabe vom Hersteller benötigt.

  • Bei mir steht seid den neuen Papieren nur noch drinne:

    Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten. In den alten Papieren war noch Bridgstone eingetragen.

    Und dann geht das schon los. Reifenfabrikatsbindung mit Verweis auf die Betriebserlaubnis.

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    Einmal editiert, zuletzt von dunlop (1. April 2020 um 14:20)

  • Hast Du die ABE zu deinem Fahrzeug schon mal gesehen? Was steht denn da alles drin?

    Das dürften die allerwenigsten wenigsten deutschen KFZ-Nutzer.

    Können ja mal alle hier im Forum die Hand heben, die schon mal die EG-ABE zu Ihrem Fahrzeug gesehen haben.

    Österreicher eher mal, wenn sie ein EU-Fahrzeug eingeführt haben um dann den dortigen Wisch zu beantragen, oder Schweizer.

  • Ich selber habe damit ja auch kein Problem mit solchen Hinweisen. Eher halt die Tuev Kasper oder bei einer Kontrolle. Wobei bei einer Kontrolle meckern sie nicht.

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  • Hab mir bei der 33er das 17er Vorderrad eintragen lassen, gab keinerlei Probleme und zur Thematik mit den Herstellern im Schein hat mir der Prüfer gesagt das sie diese generell Streichen und nur den Zusatz vermerken: "vuh nur abgestimmte Reifenpaarung eines Herst. zulässig (keine Reifenfabrikatsbindung)"

    Zur 190/50-17 zu 190/55-17 sagte er das sie das im Moment genauso handhaben, also wird die Größe eingetragen und eine, eventuell vorhandene Reifenfabrikatsbindung ausgetragen. Das werde ich die Tage noch machen lassen und dann ist das Thema für mich soweit durch, kostet halt einmalig was aber in Zukunft kann ich fahren was ich will.

  • kostet halt einmalig was aber in Zukunft kann ich fahren was ich will.

    Das ist doch der Stein des Anstoßes bei den meisten: Daß dafür Kohle abgedrückt werden muß (und vielleicht vor manchem Prüfer kriechen muß).

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey:

  • Ich habe mir einen 55er eintragen lassen.

    In meinem Fahrzeugschein steht nun 190/55 (geprüft mit Hersteller Conti Sport Attack2).

    Darf ich nun andere 55er Fahren ohne die Eintragen zu lassen?

    Eine richtige reifenbezogene eintragung ist das in meinen Augen so nicht.