Metzeler Sportes M9rr

  • Zum einen:

    Was ich für sehr kritisch halt ist das keine Struktur in dem Dokumentenfluss vorliegt, sowas gehört sich mit jeder Änderung fortlaufend nummeriert und nicht so das es zwei gibt die sich am Erstellungsdatum unterscheiden, gibt schon genug Wirrwarr wegen dem Ganzen :thumbdown:

    Zum anderen:

    Bei mir wurde das. an der SC33, so umgesetzt. Da ich die Felge eintragen hab lassen wurde mir im gleichen Zug die vorhandene Fabrikatsbindung ausgetragen. Auf meine Nachfrage ob die Fabrikatsbindung generell ausgetragen wird sagte der Prüfer dass das im Moment so umgesetzt wird, wie es in einem Jahr gemacht wird hat er im gleichen Atemzug erwähnt, weiß er nicht, im Bezug auf die vielfache Umbereifung zum 55er Querschnitt. Demnächst werde ich das auch machen lassen den aktuell sind gerade neue S22 drauf die gerade eingerollt sind aus dem letzen Jahr und heuer noch keinen Meter gemacht haben.

  • So wie ich das verstanden habe, wird bei einer Grössenänderung, sprich von 50er auf 55er Querschnitt, nur der eine Reifen zusätzlich eingetragen.

    Das heisst, 190/50 ist ab Werk drin, du darfst alle Reifen dieser Grösse fahren. Lässt Du jetzt einen 55er eintragen, wird der TÜV/Dekra/wasauchimmer NUR diesen einen in 55 hinzufügen. Also: "Auch erlaubt Metzeler M9RR in 190/55 17" oder so ähnlich.

    Willst Du später einen Michelin, darfst Du wieder hin und eintragen lassen. Kein Prüfer wird Dir eine zusätzliche grösse "universal" eintragen. Wo bleibt den dabei das Geschäft? Und die Verantwortung? Und die muss ich dann ja alle Probefahren....Und überhaupt....:tougue:=)

    Wenn das gehen würde, dann hätten Die sich ja ins Knie geschossen. Einmal hin, alles drin!;)

    Er: Jaja, diese Chinesen........die essen wirklich alles was 4 Beine hat!
    Sie: Die Chinesen essen Stühle?? :gruebel:

    Die Situation ist hoffnungslos, aber nicht ernst!

  • Lässt Du jetzt einen 55er eintragen, wird der TÜV/Dekra/wasauchimmer NUR diesen einen in 55 hinzufügen

    Nein, das trifft nur zu wenn das Motorrad eine ABE hat. Liegt für das Motorrad eine e1 Nummer ist das nicht direkt ersichtlich

    Hier: RE: Regelung der bisherigen Reifenfreigaben ab 2020

  • Ich halte euch gerne auf dem Laufenden nach meinem TÜV Termin.

    Mach das mal bitte.:thumbup: Bin sehr gespannt, ob die die 55er komplett freigeben, oder eben mit Herstellerbschränkung.

  • Nein, das trifft nur zu wenn das Motorrad eine ABE hat. Liegt für das Motorrad eine e1 Nummer ist das nicht direkt ersichtlich

    Hier: RE: Regelung der bisherigen Reifenfreigaben ab 2020

    OK, das hab ich übersehen. Ich glaub, ich fahre diese Woche mal zur Dekra!

    Er: Jaja, diese Chinesen........die essen wirklich alles was 4 Beine hat!
    Sie: Die Chinesen essen Stühle?? :gruebel:

    Die Situation ist hoffnungslos, aber nicht ernst!

  • So wie ich das verstanden habe, wird bei einer Grössenänderung, sprich von 50er auf 55er Querschnitt, nur der eine Reifen zusätzlich eingetragen.

    Das heisst, 190/50 ist ab Werk drin, du darfst alle Reifen dieser Grösse fahren. Lässt Du jetzt einen 55er eintragen, wird der TÜV/Dekra/wasauchimmer NUR diesen einen in 55 hinzufügen. Also: "Auch erlaubt Metzeler M9RR in 190/55 17" oder so ähnlich.

    Willst Du später einen Michelin, darfst Du wieder hin und eintragen lassen. Kein Prüfer wird Dir eine zusätzliche grösse "universal" eintragen. Wo bleibt den dabei das Geschäft? Und die Verantwortung? Und die muss ich dann ja alle Probefahren....Und überhaupt.... :tougue:=)

    Wenn das gehen würde, dann hätten Die sich ja ins Knie geschossen. Einmal hin, alles drin!

    So habe ich das auch interpretiert (und fahre deshalb weiter den 50er).

    Und genau deshalb gab es ja auch den berechtigten Unmut, als die Regelung publik gemacht wurde.:cursing::motz:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Und genau deshalb gab es ja auch den berechtigten Unmut, als die Regelung publik gemacht wurde. :cursing::motz:

    Mich nervt das auch, vor allem weil es letztendlich wieder um Abzocke geht. Aber ich will unbedingt meine 55er Größe (auch legal) behalten, weil mir der 55er schon sehr taugt.

  • Ich glaub, ich fahre diese Woche mal zur Dekra!

    Genau, ich habe den Prüfer deswegen ja auch befragt. An der Prüfstelle wo ich war wird das so, wie ich es geschrieben habe, umgesetzt zur Zeit.

    Ein Tipp noch zu diesem Gespräch, frag nur ob er das was Du möchtest unterstützen wird (55er Querschnitt und eine Fabrikatsbindung austragen wenn vorhanden) und nicht das Du da noch anderes dazu gehört hast ;)

  • Ich war heute mit der SC57 und meiner Frau mit ihrer GSXR1000 K6 bei der DEKRA um den 190/50ZR17 auf 190/55ZR17 umzutragen. Die dürfen das nicht, meinten nur, der TÜV darf das. UND: Die sagten, das dann nur der Typ von der Unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragen wird, nicht nur die reine Grösse! In unserem Fall also der 55er nur als M7RR! Da ich demnächst auf 9RR wechseln möchte und es dafür keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr geben wird, kann man das ja vergessen :(

  • das dann nur der Typ von der Unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragen wird, nicht nur die reine Grösse!

    Das ist doch der Knackpunkt was deutlichst als Geldmacherei riecht. Ich warte nur noch darauf daß nur der auch im Schein drin steht das Moped auch fahren darf.

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey:

  • Hammer hart. Wofür gibt's den Laden überhaupt. Hier kann man Sachen prüfen usw, aber ganz plötzlich geht nichts mehr ohne

    Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller.

    Hatte Mal Felgen gehabt für mein Auto. Da gab es nichts dazu. Der Typ hat diverse Tests gemacht und sie mir eingetragen. Komisch, das er sowas konnte ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller. Einfach traurig.

  • Leute...... ihr lebt in Deutschland,hier muss alles seine Ordnung haben nachdem wir es bezahlt haben.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Die dürfen das nicht, meinten nur, der TÜV darf das.

    Da muss man aufpassen, obwohl das Monopol was früher in den verschiedenen Bundesländern gekippt worden ist dass der TÜV zum Beispiel in Bayern nur diverse Abnahmen usw. tätigen durfte und in Thüringen die gleichen Tätigkeiten von der DEKRA abgehandelt wurden, liegt's jetzt an den entsprechenden Organisationen und deren Prüfern ob es gemacht werden kann. Wenn die Prüfer diese Befähigung nicht nachholen oder die Organisation Leute einstellt die das dürfen ist es klar das sie es nicht machen können.

    Grundsätzlich sollte es möglich sein, sofern die Rahmenbedingungen passen.

    Genau diese Antwort oben hat mir ein DEKRA Prüfer genannt wie ich ihn gefragt habe ob er mir das 17" Rad eintragen kann. Grundsätzlich wäre es jetzt möglich, leider ist in ihrem Prüfstellenbereich noch keiner der das machen darf von der Ausbildung her, ich könne entweder nach Thüringen fahren oder eben zum TÜV.

  • hier muss alles seine Ordnung haben nachdem wir es bezahlt haben.

    Fast richtig.Es muß heißen Ordnungsgemäß vorher bezahlen und sich dann überraschen lassen was da manche für Ordnung halten.

    Bin nur froh daß ich meine Eintragungen 2019 über die Bühne gebracht habe und der Typ war wirklich OK (also ein Normalo wie es die nicht immer beim TÜV gibt). Aber das wollte ich zuerst bei DEKRA eintagen lassen und die Antwort bekommen:Eintragungen dürfen nur vom TÜV gemacht werden aber man sei dran das auf zu brechen.Da wurde mir mal wieder klar daß es nicht um ordentliche Arbeit/Eintragungen geht sondern nur um die Einnahmen.

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey:

  • Ich war Freitag bei der Dekra und die haben mir fast dasselbe gesagt. Hab mit 2 Prüfern gesprochen, waren richtig nett und selber Motorradfahrer. Die fanden den Zirkus auch daneben. Aber, die Dekra darf diese Eintragung nach 21 machen. Allerdings nicht alle Prüfer. Das Monopol vom TÜV wurde gekippt. Bei mir hier müsste ich mir einen Termin holen, weil der Ingenieur soviel damit zu tun hat.

    Die meinten, es müsste nach der neuen Regelung eigentlich einfach nur die andere Grösse eingetragen werden. Allerdings sagten die auch, das würde sich wohl kein Prüfer ans Bein binden, eine Universalfreigabe zu machen, ohne eine Freigabe oder Gutachten.

    Vom Prinzip kann ich das nachvollziehen, würde ich vielleicht selber nicht machen. Trotzdem sind wir jetzt die Angeschissenen...:tougue:

    Er: Jaja, diese Chinesen........die essen wirklich alles was 4 Beine hat!
    Sie: Die Chinesen essen Stühle?? :gruebel:

    Die Situation ist hoffnungslos, aber nicht ernst!

  • Mein Tipp an die wo die Änderung vorhaben, ruft beim TÜV oder DEKRA an, verlangt deren Spezialisten für Motorräder und schildert ihm das Vorhaben, dieser wird sowieso von seinen Kollegen kontaktiert in solchen Fällen und ihr habt gleich die passende Antwort. Bei meiner Anfrage war er gerade außer Haus und hat bei seiner Rückkehr zurückgerufen.

    Da ich die 55er Thematik bei ihm ebenfalls angesprochen habe und er mir mitgeteilt hat das sie bis auf weiteres nur die Größe ergänzen und keine Fabrikatsbindungen vornehmen, werde ich das in den nächsten ein/zwei Wochen machen lassen.

    Es erinnert, wie so oft, an alte Zeiten. Da musste man mit einem C-Coupe oder ähnlichen Raketen zu diversen Prüfstellen fahren weil man woanders nicht weiter kam. Spontan fallen mir da die 175/50 13 Reifen auf 7x13 Felgen ein ;)

  • Wie versprochen mein Fazit heute.

    73,90€ TÜV gebühr und 1 Stunde Wartezeit später würde mir der M9 RR 190/ 55 eingetragen.

    Im Schein/Brief steht dann

    Z.15.1-15.2:A.gen.:V120/70zr17 M/C 58w, Herst. :Metzeler, Mod,.: Sportec M9 RR, iVm :H:190/55ZR 17 M/C 75W.: Mod.: Sortec M9 RR* ***

    Leider kam ich um den Hersteller Eintrag nicht drumherum, aber so bin ich ja auch schon zufrieden. Das Problem sagt er, wenn nur die Größe drin steht und ich mir einen 55 von einem anderen Hersteller hohle der nicht erprobt ist , wäre das Fatal. Der das Video mit der KTM gesehen hat .. weiß was ich meine ... genau aus diesem Grund trägt er nur mit Hersteller ein ...Mit einer Unbedenklichkeitsbestätigung allerdings kann und darf ich auch andere Hersteller Mit /55 fahren.... Aussage TÜV...

    Der Prüfer hatte E-Mail Kontakt zu Metzeler, die ihm dann irgendwas bestätigten, daß der M9 Reifen auf dem Model fahrbar ist.

    Aber anschließend zu bemerken ist, ohne Freigabe vom Hersteller wird das ganze sehr sehr schwierig. Auch wenns nur ein teil erfolg ist, bin ich schonmal einen Schritt weiter.


    Jetzt nur noch zur Zulassungsstelle :)

    Hoffe ich konnte es etwas plausibel erklären ..

    Grüße Rouven