(...) Tachoangleichung ist nicht nötig, wäre nur der Fall, wenns am Hinterrad abgenommen würde.
Aber er würde nur den Reifen eintragen, der montiert ist = Fabrikats und Typbindung!
Ich telefoniere weiter.
Das ist doch der größte Schwachsinn aller Zeiten.... manchmal denke ich, dass wir im badischen Raum unfassbares Glück haben oder zum Glück auch Ingenieure beim TÜV haben, die im Studium Mathe und Mechanik bestanden haben.
Wo zur Hölle ist der Unterschied, ob das am (Hinter-)Rad oder an der Getriebeausgangswelle abgenommen wird?!????
Kannst ja eine Abnahme ans Vorderrad machen?♂️
Und was das Eintragen des Fabrikats und Typ betrifft.... wurde ja jetzt hinlänglich erklärt, aber nochmal zusammengefasst.... es gibt keine Fabrikatsbindung für E-zugelassene Motorräder mehr, beim abweichenden Maß geht es nur um Freigängigkeit und Tachowert, Prüfgrundlage in den Undenklichkeitsbescheinigungen lesen und einfach mal den zitierten Normen folgen. Da wird nur bestätigt, dass es sich um einen Motorradreifen handelt, dass die Freigängigkeit gewährleistet ist, dass keine Tachoangleichung erfolgen muss und „natürlich“ wird die Eintragung des eigenen Fabrikas VORGESCHLAGEN.