Schaltassistent

  • Du spekulierst doch, dass es zulässig ist, ein Loch zu schneiden und dann den Schaltautomat bzw Gestänge umzusetzen.

    Es ging eigentlich darum ob man mit der umgekehrten Schaltfolge fahren darf, wie man das umsetzt war nicht Gegenstand der Nachfrage und was in der Anleitung zur BMW steht muss ja nicht zwangsläufig richtig sein, zumal die nur schreiben:

    Dass die Betriebserlaubnis erlischt steht da zudem auch nicht....

    Hier: RE: Schaltumkehrung STVO?!

    Im Netz findet man auch nichts dass das nicht erlaubt sei.

  • Mach mal ein komplettes Bild von der Seite.

    Und dann streng doch mal dein Hirn an.

    Warum hat Honda das nicht vorbereitet?

    Gruß

    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Kannst bestimmt auch selber ;)

    Nur weil es nicht vorbereitet ist schließt es sich doch nicht aus. Lass gut sein, deine Meinung dazu ist ja bekannt.

    Ja. Besser ist das wohl. Ist ja nur meine Meinung. ;)

    Bei mir in der Betriebsanleitung der S1000RR (2015) steht es etwas anders als auf deinem Bild.:/

    Gruß

    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Jetzt frag ich nicht warum das einmal so und einmal so in der Bravo der BMW steht, nicht das es noch einen Rückruf gibt.....

    Weil BMW Fahrer mindestens so intelligent sind wie Honda Fahrer. 8o

    In beiden Versionen steht deutlich, dass Schaltumkehr nicht auf der Straße genutzt werden darf.

    In der einen Version dann halt noch der Hinweis wegen Betriebserlaubnis, damit es dann auch jedem klar ist.(-:

    Aber ich habe eine einfache Lösung.

    Bitte einfach Honda Deutschland anschreiben und nachfragen, ob die euch schriftlich geben, dass euer Umbau von Honda so gewünscht ist und Honda euch bestätigt, dass der TÜV euch das eintragen soll oder euch eine pauschale Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda ausstellen lassen.

    Gruß

    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Ich bleibe bei meiner Meinung das die Entscheidung darf/darf nicht immer noch der Polizist trifft der in einer etwaigen Kontrolle vor euch steht.

    Da könnt ihr hier debattieren und Quellen aufweisen wie ihr wollt.....

  • Ich bleibe bei meiner Meinung das die Entscheidung darf/darf nicht immer noch der Polizist trifft der in einer etwaigen Kontrolle vor euch steht.

    Da könnt ihr hier debattieren und Quellen aufweisen wie ihr wollt.....

    Und ich bin der Meinung, dass nur blonde Polizistinnen , sowas beurteilen können.8o

    Klar. Ein Tüver darf dir die Plakette nicht verweigern. :S

    Und im Streitfall hat auch der Gutachter vor Gericht sein Maul zu halten.:)

    Beispiel oder Frage.

    Ihr habt das brav umgebaut. Dann Unfall. Euch wurde die Vorfahrt genommen. Streitfall. Gutachter sagt illegal umgebaut bzw. zumindest so auf der Straße gefahren.

    Aber mal ein Frage von mir.

    Wie ist das eigentlich bei den Unterlagen von anderen Fussrastenanlagen, wo man Umkehrschaltung machen kann, weil vorbereitet. Steht da was drin?

    Gruß

    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Dazu sagte ich bereits das Gilles bei ihren Anlagen vermerkt das dies nicht zulässig ist, ich aber gelesen habe das ein Mitarbeiter von Gilles auch sagte dies dient nur der Absicherung des Unternehmens im Streitfall.

  • Ich bleibe bei meiner Meinung das die Entscheidung darf/darf nicht immer noch der Polizist trifft der in einer etwaigen Kontrolle vor euch steht.

    Jetzt bleib mal sachlich, seit wann interessiert dem Polizist wo der erste Gang liegt:?:

    Hier steht eigentlich alles dazu:

    Wer jedoch auf die Aussage seine Handbuches, der Polizei oder Zubehörrastenanlage vertraut soll das tun, spricht ja nichts dagegen.

  • Die Kisten werden zugelassen in ihrem jeweiligen baulichen Zustand. Ob die Schaltung links, rechts umgekehrt oder "regulär", ob per Fuß, Hand oder Automat erfolgt ist dafür erstmal irrelevant! Das Gesamtpaket als solches erhält eine Zulassung. Ändert man diesen Zustand nachträglich ab, erlischt die Zulassung.

    Ein ausdrückliches Verbot der Schaltumkehr für die Straße gibt es jedoch nicht.

    BMW will sich da insoweit sicher weitestgehend aus sämtlichen Haftungseventualitäten herausnehmen, weil man durch die Vorbereitung des Lochs und den aktiven Hinweis auf die Umsetzmöglichkeit einen Haftungsgrund sieht.

    Hätte man beide Stellungen in die Zulassungsabnahmen einbezogen, wäre das m.E. nicht nötig gewesen.

    Honda hat offenbar nur kommentarlos ein Loch "zur Gewichtsoptimierung?" gesetzt und überlässt es dem Kunden es "umzuwidmen", so mutet es für mich an.