Reifenfreigaben

  • 2.2. Als verbindliche Empfehlung versteckte Reifenbindung der Motorradhersteller

    Einerseits verzichten die meisten Motorradhersteller inzwischen auf Reifenfabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren, empfehlen andererseits aber den Fahrzeughaltern verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Teilweise geben die Hersteller auf ihren Internetseiten weitere empfohlene Reifenmodelle an. Damit bleibt es im weitesten Sinne dem Halter überlassen, welches Reifenmodell der passenden Dimension er wählt.

    Werden diese Empfehlungen bzw. Einschränkungen seitens des Halters übergangen, muss er mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. Nach einem schwerwiegenden Ereignis (z.B. einem Unfall in Folge von Instabilität des Motorrades) wird es für den Halter kaum möglich sein,
    den Nachweis zu führen, dass die Reifen-Fahrzeug-Kombination entgegen der Herstellereinschätzung uneingeschränkt funktioniert. In der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer wie bisher bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben oder Unbedenklichkeitserklärungen suchen wird, wenn er die ursprünglich homologierten Reifen nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle nicht mehr verfügbar sind.

    Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten und bewährten Praxis wenig geändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, sollte sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen üblicherweise bei den einzelnen Motorradfahrten nicht mitgeführt werden. Details hierzu sind den Unbedenklichkeitserklärungen selbst zu entnehmen. Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ,….) und/oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert.

    Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle UNECE-geprüften Reifen (mit e-Kennzeichnung) mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.

    Das Dokument aus dem ich zitiert habe, ist von 10/2019, etwas aktuelleres habe ich nicht gefunden...

    Für mich widerspricht sich der Text ja teilweise... man darf - wenn keine Reifenbindung besteht - auch andere Fabrikate der gleichen Größe fahren.... aber werden Empfehlungen bzw. Einschränkungen seitens des Halters übergangen, muss man mögliche gravierende Folgen selbst verantworten....

    Hätte ich eine SC82, würde ich wohl dazu tendieren im Moment nur den RS11 oder den V3 zu montieren....

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • Ich habe ja den passenden Fred dazu auch studiert, mir ist das alles zu ungenau.

    Ich wollte eben nur noch mal gefragt haben, wie immer eben...;)

    Wie gesagt, ich habe jetzt einen Satz V3 bestellen lassen, nachher wird die Maschine abgeholt und fertig gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Niggow (25. September 2020 um 13:07)

  • Ich will nicht arrogant oder eingebildet wirken, aber ich weiss dass ich nicht der bloedeste bin. Und ich kann nur sagen ich verstehe den ganzen kram auch nicht. Ich habe das Gefuehl das soll niemand verstehen alles oder die wissen selber nicht was sie da machen. Ich lese das auch nicht mehr weil ich dann immer denke die wollen mich verkackalbern.(-:

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Nach meinem Gespräch mit dem Motorrad - Spezi beim TÜV würde ich mir drauf ziehen wozu ich Bock habe. Würde halt nur die Reifengröße einhalten.

    Soweit ich weiß ist der M9RR immer noch nicht für die Sc57 freigegeben und fahre ihn trotzdem.

    Mir soll mal jemand nachvollziehbar darlegen warum ich das nicht dürfte :S

  • *lach* danke. Gitsch

    Dann bin ich ja komplett, das ganze Umbau-gerödel hatte ich eintragen lassen nur die Absegnung durch den Hersteller des M9RR hatte mir gefehlt.

    Schön das die Hersteller sich trotz der (mit Absicht?) herbeigeführten Verwirrung durch den Gesetzgeber kümmern.

  • Das der seinen Job macht und man ihn montieren kann ist klar, das heißt nicht das es legal ist.

    Im Fahrerhandbuch habe ich übrigens zufälligerweise entdeckt das dort unter den Reifen doch der RS11 und der V3 eingetragen sind, im Schein wie gesagt nur die Größen.....

  • Im Fahrerhandbuch stehen immer die Reifen die beim erscheinen des Motorrades von Honda ausgewaehlt wurden oder mit denen es ausgeliefert wurde.

    Das hat nichts zu sagen.

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