DAs diskutiere ich mit dir nicht (mehr) weil es bei uns nicht der Fall ist. Anderer Querschnitt eintragen, Fertig.
Moin Stefan,
also mein letzter Stand der Dinge ist, daß man den 55er fahren darf, obwohl standardmäßig ein 50er vorgesehen ist.
Voraussetzung ist aber zum einen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers (wie es halt immer schon war) und zum anderen (neu) eine Abnahme der geänderten Reifengröße und Eintrag in die Papiere durch eine Prüforganisation.
Und zwar - mein letzter Stand - für jeden einzelnen Reifen.
Wenn also beispielsweise der S22 mal von einem Nachfolger angelöst wird, muß der wieder neu abgenommen und eingetragen werden.
Du schreibst jetzt, daß es reicht, wenn einmalig der 55er Querschnitt eingetragen wird.
Das ist mir neu, wäre aber natürlich - gerade auch finanziell und vom Zeitaufwand her - eine riesige Erleichterung.
Kannst Du - oder wer auch immer - bitte ein Dokument von TÜV oder Dekra hier verlinken, was genau das klipp und klar belegt.
Danke vorab und ein schönes WE.