Reifen Eintragung

  • Danke, ist ein Versuch wert , geil wäre natürlich eine Kopie von einem Eintrag. Kein palaver mit dem Prüfer. :thumbup:

    Da musst Du Glück haben wenn der das nach ner Briefkopie einträgt.

    Die meisten argumentieren " was weiß denn ICH wer da WAS Eingetragen hat "

    Am besten von mehreren Herstellern ne Freigabe und dann zur Abnahme.

    Für die 59er bin ich gerade in Vorarbeit. ;)

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Für die SC59 könnte ich dir eine Kopie anbieten. Sorry, vielleicht kann jemand anders aushelfen.

    Moin in die Runde.

    Ich habe auch Interesse an einer Kopie von der Eintragung für die SC59. ;)

    Hier in OWL (Paderborn) sagt mir jeder Prüfer das sei nur mit Reifenbindung (also genaues Modell) möglich, und sobald ich wechsle muss ich wieder zur Eintragung...

    Ich sammle gerade auch Herstellerbescheinigungen, damit ich mehr Argumente in der Hand habe.

    Und sorry fürs stören in der SC 57 Abteilung, aber passte gerade so gut. :)

    DlzG

    Stefan

  • Hier in OWL (Paderborn) sagt mir jeder Prüfer das sei nur mit Reifenbindung (also genaues Modell) möglich, und sobald ich wechsle muss ich wieder zur Eintragung...

    Das kann passieren wenn die SC59 ABS hat. Dann ist das auch so. Da es schon auf geringe Unterschiede im Reifenumfang ankommt ob das ABS anfaengt zu spinnen oder nicht.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Das ist leider nicht die Wahrheit wenn du in der Prüfstelle vor Ort bist. Denn diesen Umfang prüft der Prüfer erst garnicht.

    Der Freilauf und Abstand des Reifens zum Rahmen ist der einzige sinnhafte Grund eine Eintragung zu verweigern.

    Wer das Dokument bekommen möchte, bitte schickt mir kurz eure Mail. Ich sende euch dann eine Einladung per OneDrive

    Sicher ist, dass es nicht mit jedem Reifen sauber funtzt. Das weiss ich ganz genau. Da gibt es auch schon viele Threads hier zu. Hat Rainer glaube ich auch mal getestet und festgestellt. Duerften sie normal nicht einfach eintragen ohne das zu pruefen.

    SvenL.
    13. Dezember 2010 um 12:21

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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  • Hab auch schon mit ABS von 50 zu 55 gewechselt, ging da tadellos war aber keine Honda ;)

    Die 59er mag das nicht.

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  • Wie geschrieben, der Prüfer schaut ob das Rad frei dreht, schaut auf die Freigaben die man ihm vorliegt und dann kam schon der Stempel aufs Dokument und die Eintragung in den Schein.

    Der ist damit keinen Meter gefahren.

    Die haben da andere Prioritaeten. ^^

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  • Solange beide Reifen neu sind ist es sowieso egal. Ab 2012 gab es wohl weniger Probleme, da das ABS Steuergeraet revidiert wurde.

    Ist ja auch egal.

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  • Wie geschrieben, der Prüfer schaut ob das Rad frei dreht, schaut auf die Freigaben die man ihm vorliegt und dann kam schon der Stempel aufs Dokument und die Eintragung in den Schein.

    Der ist damit keinen Meter gefahren.

    Macht er das bei neuer oder alter Kette? , oder bei geänderter Übersetzung?

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Wenn ich einen 55er statt einem 50 er bei gleicher breite nehme, schleift es eben höchstens in der radialen, und von daher ist die Länge der Kette bzw. Übersetzung mitentscheidend.

    Und zumindest änderst du auch das Verhältnis von Vorderrad und Hinterradumdrehungen sprich die Differenz zwischen den beiden. Und das widerum kann sich auf die Funktion des abs auswirken. Und da sind wir bei dem Punkt, das es eben nicht nur darauf ankommt, ob der Reifen schleift.

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  • Und genau das ist eben nicht mehr je so.

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  • Ja, das hat sich in den letzten Jahren geändert. Seitdem gelten die allgemeinen Freigaben der Reifenhersteller für unterschiedliche Höhen nicht mehr.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

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  • Ich sage mal so. Der Tuevmensch der das so ohne weiteres eintraegt, hat wahrscheinlich nichtmal ueber ein ABS nachgedacht. Ist also im Grunde seine Bloedheit die einem dann zu Gute kommt.

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  • siehe auch hier:

    Ausnahme bei elektronischen Fahrhilfen

    Klare Ansage: Alle Motor­räder mit elektronischen Fahrhilfen sind von einem Wechsel auf 190/55 ausgeschlossen. Für alle anderen gilt: Wenn möglich und erlaubt, ist eine Umstellung auf die 55er-Bauhöhe zu empfehlen.

    https://www.motorradonline.de/ratgeber/ps-le…eifen-bauhoehe/

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  • Grüße in die Runde

    also ich habe bei meiner 190/55ZR17 eingetragen allerdings nicht ohne Reifenbindung Dunlop Sportsmart 2 stehen Drinne.

    wenn das trotzdem hilft gerne PM oder so :)