Hier der Link
.......einfach mal durchlesen.
Am besten ist der Satz: "Das Gericht sah die Polizeiaktion "sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig" an und stellte keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der 16-Jährigen fest".
Die Behörden machen mit dir was sie wollen und du kannst dich nicht dagegen wehren.
Krankes Land mit geistesgestörten Leuten an führenden/höheren Positionen !