DB eater entfernen

  • Hallo,
    wollte mal fragen, wie das rechtlich aussieht, wenn ich den DB eater aus dem Endtopf entferne? Erlischt damit meine ABE fürs Mopped und ich fahre somit ohne Versicherungsschutz?

    Gruß

    Nils

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    Kurz und bündig, wenn man es rechtlich ganz genau nimmt JA


    so und nicht anders! :nono:

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Also verstehe ich das richtig - wenn ich den db-Eater enferne
    und das Motorrad wird gestohlen hat man keinen Versicherungsschutz.

    Und wenn ein Motorrad im Stand umfällt und etwas anderes beschädigt
    zahlt die Versicherung wegen dem fehlenden db-Eater auch nicht !


    Echt spannend und interessant ! :D


    Gruss Börnie


    .

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • Na dann sagen wir mal es bezieht sich auf die Haftpflichtversicherung, bei der Teilkasko wenn's Moped geklaut wurde kann ja eh keiner mehr Prüfen ob der jetzt drin war oder nicht.
    Und wegen dam anderen ich hab ja geschrieben wenn man es rechtlich ganz genau nimmt erlischt halt die Betriebserlaubnis. Der Rest kommt halt drauf an wie das die Versichrung dann sieht.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von Wolle
    Hallo,
    wollte mal fragen, wie das rechtlich aussieht, wenn ich den DB eater aus dem Endtopf entferne? Erlischt damit meine ABE fürs Mopped und ich fahre somit ohne Versicherungsschutz?

    kostet dich genau so viel geldstrafe und punkte als wenn du mit ner racing tüte angehalten wurdest (aber wer hällt schon an ;))

    signatur.jpg

  • Zitat

    Original von Repsolino


    @ repsolino

    so bekommt man auch betreige zusammen wenn man nur ein zitat einfügt und nichts dazu schreibt :wow

    sowas kann man sich auch sparen

    signatur.jpg

  • Zitat

    Original von Bl@der


    @ repsolino

    so bekommt man auch betreige zusammen wenn man nur ein zitat einfügt und nichts dazu schreibt :wow

    sowas kann man sich auch sparen


    Na wenn du genau geschaut hättest, er hat was geschrieben, nur versehntlich ins Zitat ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • wenn man sowas gleich farblich macht sowie chris das nachträglich gemacht dann sieht man das auch oder mann schreibt nicht ins zitat

    dann nehm ich mein kommentar mal zurück :flüster: :streichel:

    signatur.jpg

  • Hat der geile Auspuff am Audi auch DB-Eaters ???
    Hat der geile Audi rechts noch mal so viele Rohre???

    Noch nie sone Anlage gesehen....

    Gruß
    Axel

  • Zitat

    Original von AxelG.
    Hat der geile Auspuff am Audi auch DB-Eaters ???
    Hat der geile Audi rechts noch mal so viele Rohre???

    Noch nie sone Anlage gesehen....

    Gruß
    Axel

    ne der brauch keine db eater (-:
    würde sche... ausschauen wenn er rechts nochmal ein audi zeichen hätte :nono:

    signatur.jpg

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Na dann sagen wir mal es bezieht sich auf die Haftpflichtversicherung, bei der Teilkasko wenn's Moped geklaut wurde kann ja eh keiner mehr Prüfen ob der jetzt drin war oder nicht.
    Und wegen dam anderen ich hab ja geschrieben wenn man es rechtlich ganz genau nimmt erlischt halt die Betriebserlaubnis. Der Rest kommt halt drauf an wie das die Versichrung dann sieht.

    Ähhh nochmal zum mitschreiben:
    Wenn ich DB-Killer rausnehme habe ich keine ABE, also Betriebserlaubnis erlischt und somit dürfte das Fahrzeug auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum sein und die Versicherung zahlt nicht (wenn Mopped umfällt und anderes beschädigt), da Mopped ja garnicht hätte dort umfallen dürfen, zumindest nicht im öffentlichen Verkehrsraum (auf Privatgrund zahlt ja dann die normale Haftpflicht?)?
    Oder wie? ?(
    Oder was? ?(
    Selbst die Krankenkasse könnte bei Unfall mit Mopped ohne Betriebserlaubnis die Kosten einfordern (zumindest anteilig)?
    Oder wie? ?(
    Oder was? ?(
    Und der Vadder Staat könnte bei Unfall (unverschuldet), wo dann auch noch z.B. Leitplanke beschädigt ist, den Schaden deshalb einfordern, da du ohne DB-Killer ja keine ABE und somit keine Betriebserlaubnis hast?
    Oder wie? ?(
    Oder was? ?(
    Und bei einem Unfall, wo der andere 100% Schuld hätte aber du hast keinen DB-Killer und damit keine ABE und keine Betriebserlaubnis und damit auf einmal eine Teilschuld, wenn nicht sogar 100% Schuld?
    Oder wie? ?(
    Oder was? ?(

    Und lass ja den DB-Killer drinne! :motz:

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Zitat

    Original von G.A.C.O.
    Ähhh nochmal zum mitschreiben:
    Wenn ich DB-Killer rausnehme habe ich keine ABE, also Betriebserlaubnis erlischt und somit dürfte das Fahrzeug auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum sein ...

    :perfekt2: Du hasts kapiert...


    ABER:

    Wer wieviel Schuld hat und wieviel zahlen muss und ob und wie die Versicherung was und für was bezahlt, das steht auf einem anderen Blatt
    und wird in solchen Fällen oft vor Gericht ausgefochten...ein fehlender dB-
    Killer wird sich kaum so gravierend auswirken wie z.B. bis zur Karkasse
    runtergefahrene Reifen bei einem Auffahrunfall...es gibt auch noch
    Graustufen zwischen Schwarz und Weiss...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Was kostets einen eigentlich, wenn man z.B. an einer Bushaltestelle von der Polizei rausgewunken wird und man einfach weiterfährt ? :wow :gruebel:

  • hmmm glaube nicht das ihnen das taugt.....aber wenns knapp ist und ich mit schwarzem Visier fahre könnte man sie ja nicht gesehen haben ;)

    Ansonsten Moped bei mobile.de reinsetzen und wenn was kommt sagen: "Das war einer bei ner Problefahrt, Namen weiß ich nicht" ;)

  • Ich will mich ja wenn sie mir hinterherfahren und mich auch erwischen sollten nicht rausreden ( ich muß diesbezüglich ja keine Angaben machen ). Ich will einfach nur wissen, was es mich extra kostet, wenn ich rausgewunken werde und nicht anhalte sondern weiterfahre.

  • Zitat

    Original von Anderson

    :perfekt2: Du hasts kapiert...


    ABER:

    Wer wieviel Schuld hat und wieviel zahlen muss und ob und wie die Versicherung was und für was bezahlt, das steht auf einem anderen Blatt
    und wird in solchen Fällen oft vor Gericht ausgefochten...ein fehlender dB-
    Killer wird sich kaum so gravierend auswirken wie z.B. bis zur Karkasse
    runtergefahrene Reifen bei einem Auffahrunfall...es gibt auch noch
    Graustufen zwischen Schwarz und Weiss...

    Klar habe ich das kapiert! ;)
    Aber bei der Schuldfrage ist nicht immer alles so, wie das der Durchschnittsmensch sehe würde. Deshalb habe ich ja das große Faß aufgemacht mit dem "Wie oder was?". ;)
    Beispiel
    Kumpel von mir fährt langsam ans Stauende ran (Landstrasse). Rennleitung kommt von hinten an ihn herangefahren und schubst ihn kräftig an. Er kippt auf die Gegenfahrbahn und LKW fährt über den Bock (Bein noch drunter). Rennleitung hatte einen Festgenommenen hinten im Auto und sind trotzdem beide vorne mitgefahren, also keiner hinten beim Festgenommenen. Der hat dann im Auto Terror gemacht und beide Rennleiter haben sich umgedreht im Auto und deshalb meinen Kumpel mit dem Auto auf seinem Mopped angeschubst.
    Situation eigentlich klar. Rennleitung hat Schuld.
    Neeeee! LKW Fahrer hatte keinen Lappen für das Gefährt was er gefahren hat.
    Also Schuld (Teilschuld) vom LKW Fahrer, denn der hätte ja garnicht fahren dürfen und dann wäre er auch nicht übers Mopped (bzw. Bein) vom Kumpel rüber.
    Bei unseren Gesetzen und Rechtsprechung sach isch imma "Recht ist nicht Gerechtigkeit".
    Kumpel ist übrigens zu 99,9% wieder hergestellt.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Zitat

    Original von Chief
    Ich will mich ja wenn sie mir hinterherfahren und mich auch erwischen sollten nicht rausreden ( ich muß diesbezüglich ja keine Angaben machen ). Ich will einfach nur wissen, was es mich extra kostet, wenn ich rausgewunken werde und nicht anhalte sondern weiterfahre.

    Das ist "Mißachten von Zeichen und Weisungen eines Polizeivollzugsbeamten" oder so ähnlich. In den 80ern war das nur Pillepalle und nur Verwarnungsgeldpflichtig (also damals bis max. 75,- DM).

    Keine Ahnung, ob das inzwischen geändert und teurer gemacht wurde.

    OdenwäldeRR

    Einmal editiert, zuletzt von OdenwäldeRR (8. Juni 2006 um 13:24)

  • Zitat

    Original von Chief
    Was kostets einen eigentlich, wenn man z.B. an einer Bushaltestelle von der Polizei rausgewunken wird und man einfach weiterfährt ? :wow :gruebel:

    Hatte mal jemand hier geschrieben, war nicht viel, glaube nur ne Owi von 5-20€ wenn vorher schon ein Verstoß da war!

    Ansonsten zB. Memento fragen!

    MfG Jan