Aller Anafng ist schwer

  • Moin zusammen,

    nachdem ich mir den ganzen Sommer über gedanken gemacht hab wie mein Bike mal werden soll, wird es so langsam aber sicher ernst.

    Was mir grad am meisten zu schaffen macht ist die Maske mit Cockpit. Ich versuch grad zwei Scheinwerfer in ne ausgesonderte ABC- Schutzmaske zu stecken. Hat irgendjemand mit sowas schon seine Erfahrung gemacht, grad im Bezug auf TÜV wäre es interessant.

    Nächstes Problem sind die Blinker, hab mich für Ochsenaugen entschieden, gefallen mir halt mal am Besten. Jetzt hab ich schon öfter mal Bikes gesehen ohne hintere Blinker. Wie geht das? Sind die ohne Genehmigung unterwegs oder gibts da Ausnahmen oder freundliche Prüfer...


    MfG Chris

    Einmal editiert, zuletzt von chris82 (22. Oktober 2006 um 19:43)

  • Also beantwortung ochsenaugen...
    ohne hintere blinker geht mit originalen hella ochsenaugen (sind die großen runden) bis bj 92 bin mir aber nicht 100% sicher frag mal beim tüver nach deswegen..
    und gasmaske mit de`s ist tüv technisch kein problem nicht eintragungs pflichtig da ea sich um gummi handelt hab ich an meiner alten rau auch gehabt..
    guckst du hier

    drück die gläser einfach raus nimm die dreieckigenmetallumrandungen raus.. drüberziehen und mit den gummizügen festmachen.. hält super und ist somit nicht eintragungsplichtig..
    gilt also gepäck..da nicht fest verschraubt..
    mit dem tacho hatte ich das so gelöst...

    hoffe erstmal geholfen zu haben..

    Member of ASF / Australian Streetfighters

  • Hi,

    die Sache mit dem Blinker:

    das Ochsenauge MUSS eine E11 + E12 kennzeichnung besitzen (ich meine für hinten ist die 12)

    wenn vorne auch für hinten gültig ist, ist der Hintere AUSTRAGBAR

    im SAARLAND geht das bis EZ (Ecke) BJ 00-02 ??? :gruebel:(ab dann gibts wohl keine Blinkeraustragung mehr ::evil:

    Dies ist nicht ganz konform mit, nem anderen Pharagraphen, der besagt das ab EZ irgendwas (94-95?) die Blinker nur noch an starren Teilen zu montieren sind.

    (wobei der Tuv Saarland , den Lenker wohl als nicht bewegliches Teil (ermessensspielraum?) ansieht.


    Es soll aber auch Tüvler geben (im hohen Norden) die Dir ohne Blinker hinten ,egal wie, was husten !

    Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt - 50 €/3 Pkt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr.Mock (24. Oktober 2006 um 12:01)

  • Jeder normale Blinker hat die Kennzeichnung 11 + 12. 11 für vorne und 12 für hinten. Das heißt erstmal nichts....

    Ob du vorne nur mit Ochsenblinkern fahren darfst, hängt zum einen vom Baujahr und von der breite des Lenkers ab. So hatte ich das mal in einem TÜV Buch gelesen.
    Aber welches Bj. und welche Lenkerbreite (82cm viell.????) das genau ist weiß ich nicht mehr.
    Bei Polo gibt es ein Buch, in dem alles drinsteht, was erlaubt ist und was nicht. oder den TÜV einfach mal fragen......

  • @ Racer,

    sorry aber das ist nicht richtig !

    zur Zeit ist kein Lenkerendenblinker am Markt, der eine Kennzeichnung für hinten trägt !

    gruss

    PS.: Genau, die Sache mit der Mindestbreite des Lenkers hab ich vergessen !

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    Einmal editiert, zuletzt von Dr.Mock (24. Oktober 2006 um 12:05)

  • Schon mal danke für die Hilfe, mit der ABC-Maske bin ich mir schon wieder gar nicht mehr sicher, bin grad an ner anderen Maske dran.

    Mal suchen obs hier in Hamburg nen ordentlichen TÜV-Prüfer gibt.

    MfG Chris