heute ist´s passiert: SC57 wegen fehlender BE beschlagnahmt!!!

  • Erstmal, ganz im Ernst, mein Mitgefühl und mein Beileid.

    X(;(

    Zu den Punkten:

    - §19 Abs.2 StVZo (Auspuff)
    Dass das Fahren ohne Eater nicht zulässig ist, wusstest Du sicher vorher.

    - nochmal §19 Abs.2 StVZo (K&N Luftfilter)
    Solange Du nur die Papierluftfilter von HONDA gegen die K&Ns getauscht hast, ist das haltlos.

    - §50 Abs.10 StVZo (meine xenon brenner)
    Dass das Fahren mit Xenon-Brennern nicht zulässig ist, wusstest Du sicher vorher.

    - §36 Abs.11 StVZo (angeblich falsche reifen, aber keine ahnung warum)
    Was für Reifen hattest Du drauf? Größe, Typ, Profiltiefe OK?

    - §54 Abs. 4(2) (meine Blinker angeblich zu eng verbaut)
    Kann gut sein, die STVZo schreibt das ja genau vor. Duschkerze hats ja gepostet.

    - §53 Abs. 4 (fehlender Rückstrahler)
    Dass das Fahren ohne Rückstrahler nicht zulässig ist, wusstest Du sicher vorher.

    In der Summe frage ich mich, ob man wirklich KEINEN Spaß am MOtorrad haben kann, wenn man nix umbaut.

    Meine 2007er ist wirklich zu 100% Original und das Fahren macht jede Menge Spaß...

    Trotzdem wünsche ich eine gute Rechtsschutzversicherung und einen sehr guten Anwalt!

    Grüße aus HH nach HH,

    Semjon


  • ja ja das kommt mir bekannt vor...
    bei mir waren es ca 1560eu...,
    bezahlt habe ich allerdings nichts, weil ich es nicht einsehe das der her tüv mir 1200eu für's "mopetangucken" abknüpfen wollte!

    Die 1912euro vom gutachter sind auch absolut unrealistisch, wie will der den das erklären??
    Das kann er eh vergessen, das wird ihm dein anwalt schon erklären wie hoch sein stundenlohn ist und wie lange man brauch um festzustellen ob im auspuff ein db-killer ist oder nicht!! ;o)


    zu deinem vorhaben wegen deinem umbau für die zukunft...

    setz dein Arsch in bewegung und mede dir ein wohnsitz im ausland an..,
    ich kenne einige die das gemacht haben...

    Recht haben sie... :respekt:

    Ich bin verantwortlich für das was ich sage, nicht für das was Ihr versteht.

    Einmal editiert, zuletzt von Doctor NOS (21. Februar 2008 um 18:41)

  • Sind wir also nun soweit.

    auswandern?

    weil bei uns in Deutschland der Verfolgungsdruck unerträglich wird.

    Von Jahr zu Jahr steigern sich die Polizeimaßnahmen. Ich dachte bisher nur in Bayern:

    Fahrtenbücher,
    MPU,
    Sicherstellungen
    usw.

    Da verändert der Herr Gesetzgeber die StVZO, keiner kennt sich mehr aus und plötzlich ist alles an Repressalien erlaubt? Kann doch nicht sein.

    Ich kämpfe hier in München weiter gegen Sicherstellungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
    Kämpfe Du in Hamburg und laß Dich nicht unterkriegen.

    Statt ins Ausland zu flüchten sollten wir uns im Innland gegen Unrecht wehren. Manchmal muß man halt die Zähne zammbeißen und sich verteidigen anstatt zu flüchten. Gell Nos!

    Einmal editiert, zuletzt von §§-reiter (21. Februar 2008 um 19:26)

  • Zitat

    Original von jack_hh
    3. rechung des tüv-gutachters: 1.912 €

    da bist du noch gut von weggekommen. einem entfernter bekannter wurde auch das bike letztes jahr beschlagnahmt. verdacht auf illegales tuning. der ganze motor wurde zerlet und sie haben das tunung gefunden. das gutachten lag bei 5000euro und ihm wurde das moped in einzelteilen vor die tür gestellt inkl. ner saftigen strafe.

    in zukunft: GASGEBEN UND ABHAUEN (AM BESTEN SO, DASS DAS NUMMERNSCHILD NICHT GESEHEN WERDEN KANN). wäre nicht das erste mal!!!


    sonst mein beileid!

    gruß

    christian

    Einmal editiert, zuletzt von christian73 (21. Februar 2008 um 19:34)

  • moin ich hab mir nen gebrauchten shark track 1000 gekauft der soll ja mit db killer ca. 105db haben! was man beim kauf ja nirgends gesagt bekommt!

    wie is das jetzt wenn mich die polizei anhält und und mit ihrem gerät 105 db messen, was ja zu laut is, aber können die mir das moped auch still legen oder bußgeld ausschreiben?
    da der auspuff ja ne eg nummer und abe hat ist er ja eintragungsfrei und ich ja nix verbotenes gemacht habe beim kauf und anbau des auspuffs?

    was kann mir passieren?

    gruß markus

    Wer später bremst is länger schnell!!!

  • Zitat

    Original von m.gernand
    moin ich hab mir nen gebrauchten shark track 1000 gekauft der soll ja mit db killer ca. 105db haben! was man beim kauf ja nirgends gesagt bekommt!

    wie is das jetzt wenn mich die polizei anhält und und mit ihrem gerät 105 db messen, was ja zu laut is, aber können die mir das moped auch still legen oder bußgeld ausschreiben?
    da der auspuff ja ne eg nummer und abe hat ist er ja eintragungsfrei und ich ja nix verbotenes gemacht habe beim kauf und anbau des auspuffs?

    was kann mir passieren?

    gruß markus


    Kennst du den Spruch?
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

    Und des weiteren gibt es eine Gesetz, dass besagt, dass du selbst dafür verantwortlich bist wie laut der Pot ist.

    Jetzt muss ich raten... +5 oder +10% der im Fahrzeugschein angegebenen Lautstärke darfst du haben.
    Alles andere hast du verloren. Egal ob eNummer oder ABE oder du bist der Papst!

    Hilft nur ne TÜV-Eintragung mit neuer Lautstärken-Eintragung.
    Nur wie erklärst du die nötige Umrüstung? ;)

  • als erstes mal mein beileid.....


    zweitens fällt es mir echt schwer bei sowas ruhig zu bleiben..... :evil:


    drittens......die überlegung abzuhauen liegt mir nun nicht mehr wirklich fern..


    armes deutschland......... :kotz:

  • ...soweit isses nun...! :burnout: :tougue: :cop: :tuev: :rules: :klapperich:

    Ab morgen fahren wir alle mit Stino's rum, damit wir gut ins Raster passen...!

    Erstmal Beileid, aber wie schon mehrfach gesagt, wehr Dich!!!
    Greez B O

  • Zitat

    Original von Pavel
    Is echt übel, derjenige der dir das Mopped klaut kommt warscheinlich besser weg........ :nono::evil:

    Armes Deutschland!


    Da hast aber echt recht!!! :evil: :evil: :evil:
    Da kommen auf einen der sie klaut und erwischt wird weniger kosten zu als Jack jetzt hat!
    Und alles wegen einem verschissenen fehlenden db-eater!! Ist doch echt zum kotzen!! :kotz:

    Auf offener Straße werden wehrlose Rentner feige fast zu tode geprügelt da bedarf es wohl keiner Handlung, aber zu laute Moppeds müssen ja stillgelegt werden, dafür ist Zeit und Geld da! :evil:
    Ja klar ein lauter Auspuff ist ja auch Körperverletzung und könnte ja jemand zu tode brüllen!! :oh_man: :evil: :motz: :evil:

  • wie wär es mal mit einer petition ans verkehsministerium? als denkanstoß dazu, mal über die verhältnismäßigkeit solcher aktionen nachzudenken?

    Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser!

  • wie ist das denn wenn ich nur mal zum tüv fahre umzuprüfen wie laut mein auspuff ist und wenn der dann die maß überschreitet legen die das moped dann auch gleich still?

    Wer später bremst is länger schnell!!!

  • Moin,

    Zitat

    Original von m.gernand
    wie ist das denn wenn ich nur mal zum tüv fahre umzuprüfen wie laut mein auspuff ist und wenn der dann die maß überschreitet legen die das moped dann auch gleich still?

    Bei der DEKRA in Aurich habe ich letztens noch TÜV ohne nen DB-Eater bekommen, er hat deshalb nur nen geringfügigen Mängel auf dem Papier festgehalten, also denke ich mal das sie da nicht gleich das Mopped stillegen wenn du zur freiwilligen Überprüfung kommst.
    Aber nach dem ich diesen Thread verfolgt habe, habe ich mir gerade nen DB-Eater bestellt. ;( ;(

  • .....ich wieder....

    meine scheiß pechsträhne reist nicht ab! ich habe noch in meinem briefkasten einen brief bekommen (einwurfeinschreiben) von meiner rechtsschutzversicherung:

    zitat: "...lehnen wir ihren versicherungsanspruch ab.....
    Begründung:".....wegen grober fahrlässigkeit und verhalten im bereich der stvzo und stvo......."
    grundlage des entscheids:"....akteneinsicht und ihre stellungnahme....."

    mein anwalt meinte eben am telefon, dass mich die ganz geschichte so um die 4.000-5000Euro im endefekkt kosten wird, da nun auch noch der anwalt nun von mir bezalt werden muß.


    ich werde mich jetzt wohl gleich aufhängen können, oder???


    jack

    mens sana in corpore sano

    Einmal editiert, zuletzt von jack_hh (21. Februar 2008 um 21:25)

  • Zitat

    Original von m.gernand
    wie ist das denn wenn ich nur mal zum tüv fahre umzuprüfen wie laut mein auspuff ist und wenn der dann die maß überschreitet legen die das moped dann auch gleich still?

    Na ja, der TÜV darf je eh nicht stillegen. Ist ja eine private Institution ohne hoheitliche Befugnisse. Deshalb kann das nicht funktionieren.

    Im übrigigen kann ich dem nur zustimmen: Ja jemand der dein Krad klaut, kommt zumindest von den finanziellen Folgen besser davon. :tougue:

  • hallo jack!

    tut mir echt leid für dich, süßer! aber ein kleiner trost: im bereich neumünster würde im vergangenen monat über 10 bikes aus dem verkehr gezogen (beschlagnahmt). es soll angeblich eine interne absprache bei der polizei geben, um den bikern in der nächsten saison in der BRD das leben schwer zu machen. meine gsxr hat jetzt wieder ihren original-auspuff und xenon ist wieder raus!

    bussy,

    christina

    I have the Pussy, so I make the rules!

    3 Mal editiert, zuletzt von geordi (21. Februar 2008 um 21:32)

  • oh jack_hh das is ja alles wohl zum kotzen!!!

    ich glaub ich lass mein moped lieber 2 mal durchchecken vom tüv oder so, weil auf so einen mist hab ich nicht!!!

    will trotzdem hoffen das für dich noch irgendwo ein lichblick herkommt!!!!

    Wer später bremst is länger schnell!!!

  • Zitat

    Original von Frau Holle
    lawyer (Bernd) - und wen's vielleicht noch interessiert:

    Ich bin nicht unbedingt der Ansicht, daß die StVZO (die greift in diesem Falle m.E. nämlich) "schlampig gemacht ist und solchen Mißbrauch erlaubt." Stichwort Verantwortlichkeit der Politik und "schlampig" gemachte Gesetze.

    Es ist die Frage, WER hier "mißbraucht".

    Ist's die Trachtengruppe - die in vorliegendem Sachverhalt eine Ermessensüberschreitung/einen Ermessensfehlgebrauch begeht - oder der Biker, der sich sagt: "Scheiß' wat 'drauf - ich fahr', klingt so toll, wird' schon gutgehen..."

    Chèr Madame Holle: Wenn die StVZO um die es hier unter anderem neben allgemeinen Verwaltungsrechtlichen Grundsätzen ;) auch geht, nicht schlampig gemacht worden ist, dann sind die ermessensfehlerhaften Maßnahmen der Polizei umso schlimmer, weil dann der Wille des Gesetzgebers noch eklatanter mißachtet wird.

    Es mißbrauchen beide, das ist völlig klar. Der Unterschied besteht darin, daß die Verwaltung in anderer Weise an das Gesetz gebunden ist, als der Bürger. Die Ausstattung mit staatlichen Machtmitteln ist sozusagen der Lohn für die strikte Gesetzesbindung. Wenn sich die Verwaltung aber nicht strikt an die Gesetze hält, sondern glaubt, aus eigener Machtvollkommenheit die Gesetze nachbessern zu müssen durch verwaltungskonforme ( politikkonforme ) Auslegung, dann kann ich als Bürger die Anwendung staatlicher Macht in diesen Fällen nicht akzeptieren und fühle mich berechtigt, mich zu widersetzen.

    Du hast ja den Finger schon auf dem richtigen Loch. Eingeräumtes Ermessen ist nur dann richtig angewendet, wenn von ihm überhaupt Gebrauch gemacht wird. Wer Ermessensfragen ungeprüft läßt und statt dessen alle Sachverhalte über denselben Leisten schlägt, handelt rechtswidrig, weil ermessensfehlerhaft...Ermessensnichtgebrauch ist das Stichwort.

    Darüber, daß die Kravallbrüder und Raser unter den Moppedfreunden zu großen Teilen selbst schuld an der Misere sind und viele brave darunter leiden müssen, brauchen wir beiden nicht zu streiten, obwohl ich gerne mit Dir streite. Küss die Hand

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • jack_hh: vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles führt überall zum Verlust des Versicherungsschutzes. Das nennt man nicht Pech, sondern bewußt in Kauf genommene wirtschaftliche Folge einer rechtswidrigen Haltung. Jeder hier im Forum weiß, was man darf und was nicht, weil all das schon bis zum Erbrechen durchdiskutiert worden ist. Wenn Du dennoch, wie andere auch, glaubst, es riskieren zu müssen, prima. Sonderspäße waren schon immer etwas teuerer. Aufhängen verlagert die Last nur auf die unschuldigen Erben und wäre Feigheit vor dem Feind. Ich würde mich trotzdem wehren, 4000 - 5000 € scheint mir sehr hoch gegriffen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)