ZitatAlles anzeigenOriginal von jack_hh
- §19 Abs.2 StVZo (Auspuff)
- nochmal §19 Abs.2 StVZo (K&N Luftfilter)
- §50 Abs.10 StVZo (meine xenon brenner)
- §36 Abs.11 StVZo (angeblich falsche reifen, aber keine ahnung warum)
- §54 Abs. 4(2) (meine Blinker angeblich zu eng verbaut)
- §53 Abs. 4 (fehlender Rückstrahler)
Erstmal, ganz im Ernst, mein Mitgefühl und mein Beileid.
Zu den Punkten:
- §19 Abs.2 StVZo (Auspuff)
Dass das Fahren ohne Eater nicht zulässig ist, wusstest Du sicher vorher.
- nochmal §19 Abs.2 StVZo (K&N Luftfilter)
Solange Du nur die Papierluftfilter von HONDA gegen die K&Ns getauscht hast, ist das haltlos.
- §50 Abs.10 StVZo (meine xenon brenner)
Dass das Fahren mit Xenon-Brennern nicht zulässig ist, wusstest Du sicher vorher.
- §36 Abs.11 StVZo (angeblich falsche reifen, aber keine ahnung warum)
Was für Reifen hattest Du drauf? Größe, Typ, Profiltiefe OK?
- §54 Abs. 4(2) (meine Blinker angeblich zu eng verbaut)
Kann gut sein, die STVZo schreibt das ja genau vor. Duschkerze hats ja gepostet.
- §53 Abs. 4 (fehlender Rückstrahler)
Dass das Fahren ohne Rückstrahler nicht zulässig ist, wusstest Du sicher vorher.
In der Summe frage ich mich, ob man wirklich KEINEN Spaß am MOtorrad haben kann, wenn man nix umbaut.
Meine 2007er ist wirklich zu 100% Original und das Fahren macht jede Menge Spaß...
Trotzdem wünsche ich eine gute Rechtsschutzversicherung und einen sehr guten Anwalt!
Grüße aus HH nach HH,
Semjon