ZitatAlles anzeigenOriginal von zij00939
ich hab selber mal den lappen abgegeben.
aber nur 4 wochen.
das problem ist wenn sie dich ermitteln gibt es 2 möglichkeiten.1. du legst keinen wiederspruch ein und kannst dir die 2 monate innerhalb des jahres aussuchen in denen du zu fuß gehst.
2. du legst wiederspruch ein und wenn du den führerschein trozdem abgeben must ist er mit sofortiger wirkung eingezogen.
da gibts dann keine zeit zum aussuchen.die dritte möglichkeit währe das du nicht ermittelt wirst (da muß aber schon das foto richtig schrott sein) und deine mam muß ein fahretbuch führen.
sollte dann nochmal was passieren und es ist nicht ins buch eingetragen bekommt deine mam richtig eine auf den deckel.ich wünsch dir trotzdem viel glück das du vielleicht doch noch drum rum kommst.
MfG
Jürgen
zu 1. Es sind 4 Monate Zeit bis zum Antritt des Fahrverbots nach Rechtskraft der Entscheidung, also wenn kein Einspruch eingelegt wird 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids oder bei Einspruch ab dem Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird, was abhängt vom Verfahrensverlauf. Dauert es zu lange, kann sich das Verbot als rechtswidrig erweisen, wenn zwischenzeitlich nichts passiert.
zu2. Siehe zu1.
Ob die Mutti Fahrtenbuch führen muß, hängt von vielen Faktoren ab, die man beeinflussen kann. Außerdem kann man durch Ummeldung des Fahrzeuges das verhängte Fahrtenbuch umgehen
Dann kriegt die Mutti nix auf den Deckel.
Glück wünsche ich auch.
Gruß Bernd