db-Messung - wie?!

  • Leute,

    meine Auspuffanlage ist - ähm - seeeehr laut :D. Wenn ich jetzt von den grünen (blauen) Männchen in der Eifel rausgewunken werde und die eine db-Messung veranstalten: Wie machen die das?! (War damals dank zu der Zeit legaler Anlage (anderes Moppet) an der Messung vorbeigekommen.
    Frage insbesonsere:

    - Standgas?
    - db-Messgerät geeicht?!

    Ich meine wenn die keine Elektronik dranhängen (Drehzahl) und einen definierten Abstand einhalten ist die Messung bei einer Kontrolle doch für'n O< ???

    Wie läuft das, weiß das jemand?!

    Wie sind die Vorschriften?!

    Dank und Gruß
    Onkel Hotte

    P.S.: Würde dann den Kriterien enstprechen auch selber 'mal messen um zu sehen zu welchem Ergebnis ich komme. Sicher würden die wenn ich anzweifle das Fahrzeug gleich einbehalten?

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !

  • Also: Falls die ein Messgerät dabei haben ---> Es wird halbe Nenndrehzahl und dann NURdas abtouren !!! Beispiel : Nenndrehzahl ist z.B. 11000 U/min dann wird das Möppi auf 5500 gedreht gas weg und was dann hinten rauskommt ist die Messung !!! Dazu muss das Messgerät 1m und 45grad versetzt hinter der mündung des Auspuffs positioniert werden damit die Messung legitim ist !!!

    Wenn sich einer mit dem Apparat direkt an den Auspuff stellt und das ding hochjubelt macht was falsch und eine solche Messung hat auch kein Bestand ... :nono:

    Noch dazu hats du auf den in deinen Papieren eingetragenen DB-Wert eine Toleranz von 5 DB -- und das ist schon einiges ...

    Habe mich letztens mit dem Thema befasst ...

    EDIT: Hab noch was gefunden ...

    Geräuchmessung


    welcome to the end of your life and i promise it's gona hurt!

    Einmal editiert, zuletzt von snake (12. April 2009 um 17:48)

  • Für mich liest sich das als viel zu aufwendig, um das mal eben am Strassenrand zu machen :)

    Mich haben sie irgendwann mal in den 90ern rausgewunken und wollte eine eben solche Messung machen... :oh_man:

    Die Cops wurden sich aber nicht einig wie das genau zu funktionieren hat, die Messungen waren alle fürn Bobbes...

    Also ließen sie mich ohne Ergebnis wieder abzischen. Seither hab ich in meinen 17 Jahren keine solchen ambulanten und hanebüchenen Aktionen mehr gesehen :perfekt3:

    Grüßle

    Peng und hätte auch gern Bj. vor 80 :yeh:

  • Die Standgeräuschmessungen vor Ort sind grundsätzlich nicht Gerichtsverwertbar, sondern nur ein Anhaltspunkt für einen zu lauten Auspuff bzw. Anlage.

    Erst eine Fahrgeräuschmessung beim TÜV etc. hätte vor Gericht bestand. Falls die Tüte dann zu laut ist, müsste man das alles aus eigener Tasche bezahlen.

  • Zitat

    Original von Heizschnucke
    Die Standgeräuschmessungen vor Ort sind grundsätzlich nicht Gerichtsverwertbar, sondern nur ein Anhaltspunkt für einen zu lauten Auspuff bzw. Anlage.

    Erst eine Fahrgeräuschmessung beim TÜV etc. hätte vor Gericht bestand. Falls die Tüte dann zu laut ist, müsste man das alles aus eigener Tasche bezahlen.

    Gilt das auch, wenn es sich um einen unverbastelten Zubehörtopf mit d-eater handelt?
    Das man den Pott, wenn er zu laut sein sollte, ersetzen müsste, würde ich dann ja verstehen, aber den ganzen Blödsinn auch noch zahlen müssen? :wow

    Mfg
    Michael

  • Also das ding muss schon saulaut sein um über die toleranz zu kommen !!

    5 DB ist schon viel wenn man denkt 6 DB ist doppelte lautstärke ...


    welcome to the end of your life and i promise it's gona hurt!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Heizschnucke
    Die Standgeräuschmessungen vor Ort sind grundsätzlich nicht Gerichtsverwertbar, sondern nur ein Anhaltspunkt für einen zu lauten Auspuff bzw. Anlage.

    Erst eine Fahrgeräuschmessung beim TÜV etc. hätte vor Gericht bestand. Falls die Tüte dann zu laut ist, müsste man das alles aus eigener Tasche bezahlen.

    Entscheidend für das Bußgeld ist die Ursache des erhöhten Geräuschpegels. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer Manipulation (=Erlöschen der BE) und einem z.B. verschleißbedingt erhöhtem Schallpegel (=technischer Mangel).

    Wenn die Manipulation (wie entfernter dB-Eater) offensichtlich ist oder zugegeben und z.B. durch ein Foto dokumentiert wird sowie eine Standgeräuschmessung des Straßenförsters vorliegt reicht das IMHO aus. Dann wird man in aller Regel auch weiterfahren dürfen.

    In den anderen, zwischen Straßenförster und Beschuldigtem strittigen Fällen wird ein Sachverständigengutachten beauftragt, hierzu ggf. das Motorrad oder der Auspuff sichergestellt (je nachdem ob nur die Manipulation oder auch der erhöhte Geräuschpegel strittig sind).

    Die Kosten des Gutachtens (ca. 200-500€) trägt im Falle des erfolgreichen Nachweises (was meistens der Fall ist) der Beschuldigte, sonst die Staatskasse.

    Es ist also zweckmässigerweise immer abzuwägen, ob man eine Chance hat, oder sich noch weiter in die Sch.... bzw. Kosten reitet.

  • ....so kann mans stehen lassen.

  • Also wie ich immer sage wenn ma schon laut unterwegs sein will , dann immer brav den DB-Killer dabei haben :D

    Dann kann man im falle einer kontrolle das ding rein machen und wenigstens weiter fahren :dumdiedum:


    welcome to the end of your life and i promise it's gona hurt!

  • Zitat

    Original von snake
    Also wie ich immer sage wenn ma schon laut unterwegs sein will , dann immer brav den DB-Killer dabei haben :D

    Dann kann man im falle einer kontrolle das ding rein machen und wenigstens weiter fahren :dumdiedum:

    Meine Rede...besser als stehen lassen und auf Mami mit dem Orginalpott/Db-Killer oder alternativ den Abschleppwagen warten. Obwohl das angeblich als Vorsatz mit dem doppelten Bußgeld gelten kann, halte ich diese Lösung für wesentlich attraktiver... :dumdiedum: :dumdiedum: :dumdiedum:

    Ich habe keine Signatur - Ich weiss nicht wie das geht :fliegen: :fliegen: :fliegen:

  • Zitat

    Für mich liest sich das als viel zu aufwendig, um das mal eben am Strassenrand zu machen

    Also, Straßenrandmessung ist für'n O< - das dachte ich mir. "Anhaltspunkt" für db-Messung leuchtet mir ein.

    Ich habe die DB-Eater auch immer dabei. Doppeltes Bußgeld ist mir scheißegal. Reiße ich nur noch 'nen blöden Spruch ob das auch für sein "Entgelt" am Ende des Monats herangezogen wird.

    Also, so wie ich das sehe kann ich weiterfahren wenn ich die Dinger mithabe. Schade nur, daß unsere Dinger keinen "Kofferraum" haben.

    Abwägung ob es mir das wert ist ohne db-Killer zu fahren: Ein ganz klares: JAAAAA!

    Der Hubraum ohne db-Killer - ich meine immer (habe das Baby noch nicht lange) mich verfolgt ein Hubschrauber :yeh: :perfekt3: =) - Goil!

    Gruß
    Onkel

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !