Aktueller Status zum "Stillegen vor Ort"?!

  • So,

    ich habe damals im Bekanntenkreis zwei Leute gehabt, denen hat die Rennleitung wegen ähm "unvorschriftsmäßiger Anbauteile" vor Ort das Fahrzeug stillgelegt.

    Frage ist: Dürfen die das - Stand 2009?! Ich hatte 'mal gehört, daß es hierzu mittlerweile keine rechtliche Handhabe mehr gibt?

    Gruß
    Onkel Hotte

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !

  • Gerichtsurteil OLG Köln

    Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
    So soll die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen

    (OLG Köln, Az.: Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27)

    -----------------------------------------------------------------------

    Das bedeutet, das z.B. auch Auspuffanlagen, Lenker, Verkleidungen/-Teile, die nicht in den Papieren eingetragen sind, auch nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen, da sie ja keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

    Mit diesem Urteil wird auch den übereifrigen Polizisten, die Motorräder stilllegen und beschlagnahmen, weil z.B. die Auspuffanlage nicht serienmäßig oder angeblich zu laut ist, oder Anbauteile nicht in den Papieren eingetragen sind, die Begründung entzogen.

    GVA mahnt SAF ab
    Beispiele für den freien Markt diskriminierende Betriebsanleitungen sind viele zu finden. Da behaupten Hersteller in ihren Betriebsanleitungen, nur die Original-Ersatzteile der eigenen Marke seien bei der Wartung geeignet. In der Folge taucht dann bisweilen der Warnhinweis auf, daß andernfalls sogar die Fortdauer der Betriebserlaubnis beeinträchtigt sein könnte. In einem aktuellen Fall mahnte der GVA unlängst den Achsenhersteller SAF erfolgreich ab. SAF behauptet in der aktuellen Fassung seiner Betriebsvorschrift zu Unrecht, „die Betriebserlaubnis kann beeinträchtigt sein, wenn bei Instandsetzung keine Original-Ersatzteile eingebaut werden“. Und weiter: „Im Reparaturfall sind unbedingt Original-SAF-Ersatzteile zu verwenden.“ In der Neuauflage seiner Betriebsvorschriften wird SAF diese beiden Aussagen nicht mehr verwenden. Generell muß darauf hingewiesen werden, daß einzig und allein der entsprechende § 19 der StVZO regelt, wann die Betriebserlaubnis erlischt. Die StVZO kennt keine wie auch immer geartete Freigabe durch den Hersteller. Der Hersteller hat also keinen Einfluß darauf, ob die ABE beim Einbau eines bestimmten Teils erlischt, welches ihm nicht gefällt. Entscheidend ist, ob für das eingebaute Teil eine Typprüfung und Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt erfolgte (KBA-Nummer). Dies ist bei den Teilen, die Werkstätten über den seriösen Teilehandel beziehen, immer der Fall. Lassen Sie sich nicht durch Aussagen in Betriebsvorschriften in die Irre führen. Nennen Sie uns Fälle, wo in Betriebsanleitungen Aussagen nach dem Muster getroffen werden, „im Reparaturfall nur Originalteile des jeweiligen Herstellers oder von ihm freigegebene Teile verwenden“, andernfalls würde die Betriebserlaubnis erlöschen. Nach der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO führt eine Veränderung nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern konkret zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder die formale Feststellung, es seien Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert worden, reicht nach § 19 Abs. 2 StVZO nicht aus, um von einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu sprechen. Eine solche Gefährdung muß vielmehr aufgrund der – fehlerhaften – Beschaffenheit eines ganz bestimmten Ersatzteils konkret zu erwarten sein.

    Einmal editiert, zuletzt von blader07 (7. April 2009 um 12:54)

  • Man sollte den § 19 StVZO Absatz 2 schon vollständig zitieren und dabei insbesondere den Punkt 3 nicht übersehen....

    BE erlischt wenn.....

    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Und bei den gewissen Anbauteilen ist es ja häufig ein Eingriff (vorsätzlicher Art) in Gemischaufbereitung und Schalldämpfung.

    Und schon sitzen die Freunde und Helfer ggfs. am längeren Hebel und können bei erloschener BE den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen. (Hat nix mit Beschlagnahmung zu tun....)

  • Zitat

    Original von ManfredK
    Man sollte den § 19 StVZO Absatz 2 schon vollständig zitieren und dabei insbesondere den Punkt 3 nicht übersehen....

    BE erlischt wenn.....

    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Und bei den gewissen Anbauteilen ist es ja häufig ein Eingriff (vorsätzlicher Art) in Gemischaufbereitung und Schalldämpfung.

    Und schon sitzen die Freunde und Helfer ggfs. am längeren Hebel und können bei erloschener BE den weiteren Betrieb des Fahrzeuges untersagen. (Hat nix mit Beschlagnahmung zu tun....)

    das berechtigt allerdings nicht zur sofortigen stilllegung oder beschlagnahme.

    siehe:

    http://www.stvzo.de/stvzo/B1.HTM

    § 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung.

    punkt 3

    Fristenwahrung, bzw Vorführung

    Einmal editiert, zuletzt von blader07 (8. April 2009 um 09:31)

  • Stilllegung (kann nur die Zulassungsstelle) und Beschlagnahmung sicher nicht... aber Untersagen der Weiterfahrt.....

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von blader07
    das berechtigt allerdings nicht zur sofortigen stilllegung oder beschlagnahme.
    siehe:

    § 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung.
    punkt 3

    Zur Beibringung des dort erwähnten Sachverständigengutachtens können unter Wahrung der Verhältnismässigkeit aber die betreffenden Fahrzeugteile bzw. erforderlichenfalls das gesamte Fahrzeug sichergestellt werden, insbesondere wenn die Polizei sich nicht in der Lage sieht, selbst die Beweissicherung durchzuführen oder Vereitelungsgefahr besteht.

    Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde.

  • im zweifelsfall biste eh immer auf das wohlwollen der streckenkontrolle angewiesen.....auch wenn die verhältnissmäßigkeit nicht gegeben sein sollte....

    aber was solls????? da müssen wir durch.... :D

  • und eben wegen dieser Abhängigkeit vom Wohlwollen oder juristisch wegen des der Polizei eingeräumten Ermessensspielraumes ist es ratsam, egal was nicht zu übertreiben und die allgemein anerkannten Formen der Höflichkeit zu wahren. Schaden kann es jedenfalls nicht.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (9. April 2009 um 10:29)

  • :good posting: :good posting: :good posting:

    meine möppis sind jedenfalls legal und nicht modifiziert....

    außerdem sind recht haben und recht bekommen zwei verschiedene paar schuhe....

    gruß h-g

    Einmal editiert, zuletzt von blader07 (9. April 2009 um 10:53)

  • Zitat

    Original von lawyer
    .... nicht zu übertreiben und die allgemein anerkannten Formen der Höflichkeit zu wahren. Schaden kann es jedenfalls nicht.

    Gruß Bernd

    Stimmt auffallend.

    Als mir letzte Woche ein jungen Mädel von hinten mit ihrem BMW in meinen Citroen gerauscht ist und das Mädel schon fürchterlich weinte, gab es für das Mädel auch "nur" eine mündliche Verwarnung. Da nur Blech und Plastik kaputt war (zahl ohnehin die Versicherung) hatte ich auch schon fast Mitleid. Das Auto gerade mal einige Monate und dann geht auch noch der Bremsweg aus.

    Die beiden Freunde und Helfer waren wirklich freundlich und hilfsbereit. Haben den Wunschabschlepper organisiert und sich auch sonst sehr sehr fair verhalten.

    Wie es in den Wald ruft.. so schallt es heraus.

    Einmal editiert, zuletzt von ManfredK (10. April 2009 um 10:48)

  • Das lag dann wohl eher an dem "jungen Mädel".
    Da werden nämlich die Unterschiede gemacht!
    Normal wäre `ne Strafe gewesen wegen Verkehrsgefährdung.

    CBR900RR SC44 SparklingRed,rote MRA-Scheibe,Hurric-CarbonESD,Bagster-Sitzbank,Carbotec-Fender

  • Zitat

    Original von ManfredK

    Stimmt auffallend.

    Als mir letzte Woche ein jungen Mädel von hinten mit ihrem BMW in meinen Citroen gerauscht ist und das Mädel schon fürchterlich weinte, gab es für das Mädel auch "nur" eine mündliche Verwarnung. .

    heulen auf knopfdruck??? gut, wenn man es kann, spart es doch den einen und anderen euro :cool3:
    ein paar tränchen, ein wenig schluchzen, gut palziertes zittern..... und schon mutieren alle zu sanften lämmchen und haben mitleid mit einer, die etwas getan hat, worüber man echt sauer sein sollte und in der regel eigentlich ein ticket bekommt :lupe: :dumdiedum:

    400_3661633064623062.jpg

  • Hehe , heulen auf knopfdruck ... tolle sache , wird MIR persönlich warscheinlich nicht viel helfen (Falsches geschlecht warscheinlich) :oh_man:

    Fakt ist , ich habe z.B. den DB-Killer immer dabei dass ich den im ernstfall schnell einbauen kann ! Muss dann vielleicht paar euro da lassen aber kann wenigstens weiterfahren ;)

    Aber kenne das auch so , wenn keine Gravierenden Mängel (Reifen,Bremsen oder sonstwas) vorliegen gibts halt ne Mängelkarte und musst vorführen...


    welcome to the end of your life and i promise it's gona hurt!

  • Zitat

    Original von Sigi63

    Zur Beibringung des dort erwähnten Sachverständigengutachtens können unter Wahrung der Verhältnismässigkeit aber die betreffenden Fahrzeugteile bzw. erforderlichenfalls das gesamte Fahrzeug sichergestellt werden, insbesondere wenn die Polizei sich nicht in der Lage sieht, selbst die Beweissicherung durchzuführen oder Vereitelungsgefahr besteht.

    Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde.

    kurzer Ausflug in die Niederungen des Polizei- und OWi-Rechts:
    Sicherstellung ist immer Beschlagnahme, wenn sie nicht freiwillig erfolgt. Die Beschlagnahmevoraussetzungen sind aber streng zu beachten: sie darf nur durch den Richter und bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (z. B. Polizeibeamte) angeordnet werden und muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Wird sie nichtrichterlich angeordnet, muss sie binnen drei Tagen durch einen Richter bestätigt werden.

    Im vorliegenden Fall ist also zu prüfen, ob es nicht eine ähnlich wirksame Maßnahme gibt, die den gleichen Gesetzeszweck erfüllt.
    Das kann eine Auflage gegen den Störer selbst sein (Dich): Untersagung der Weiterfahrt mit dem Bock.
    Bei einem fehlenden db-eater ergibt sich unmittelbar keine Gefahr oder Verdunkelungsgefahr, also auch kein Grund für eine Beschlagnahme. Die Untersagung der Weiterfahrt kann wirksam sein, muss allerdings in der Abwägung (Intensität des Verstoßes, Gefährdung anderer Rechtsgüter, Verdunkelung gegen spätere Vorführung, Gutachten etc.) zu einem deutlichen Ergebnis kommen. Verdunkelungsgefahr ist dabei eher selten anzunehmen, wenn sich die streitige Tatsache durch Augenschein von der Rennleitung bezeugen lässt.

    Die endgültige rechtliche Einordnung hängt dann, wie immer, stark vom Einzelfall und auch vom betreffenden Bundesland ab.

    Insgesamt also selbstbewusst aber höflich auftreten und im Zweifel aktiv mitdenken ... ;)


    Linke Hand zum Gruß
    TSG

    Externer Inhalt vimeo.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Leute,

    also ich müßte aber doch im Zweifelfalle ein "Untersagen der Weiterfahrt" - wenn also das grüne/blaue Männchen vor Ort "sich nicht in der Lage sieht, die Beweisführung zu erbringen", dadurch umgehen können, daß ich sofort den strittigen Punkt "zugebe":
    Sprich: "Nein, ich habe keinen db-Eater drin". Damit sollte das doch gegessen sein - dann müßte ich noch nichtmal die Dinger dabei haben, um die Weiterfahrt fortsetzten zu können?! Damit muß ja nix mehr bwiesen werden wenn ich das zugebe - ich kriege meine Knolle und fertig?!

    Ansonsten bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich die Dinger sofort einbauen kann?!

    Btw.:

    Zitat

    "die allgemein anerkannten Formen der Höflichkeit zu wahren"


    Als ich noch mit'm Supersportler in der Eifel unterwegs war, haben die Leute von der Rennleitung gleich rumgepammpelt. Kein "Guten Tag" sondern gleich "Papiere!". Also es gibt bestimmt Freundliche - ich habe aber leider in all den Jahren noch keine kennengelernt. Da die auch ansonsten nie da waren wenn ich sie gebraucht hätte - werden Onkel und die Exekutive bestimmt keine Freunde mehr ...
    Btw.: Falschparker aufschreiben und mit 80 Leuten Moppetfahrer lasern kann ich auch. Super Aktionen sind das. Spitze! Aber in die Altstadt kann sich 'ne Frau abends alleine nicht mehr trauen, da fehlt dann das Personal um für Ordnung zu sorgen.

    Gruß
    Onkel

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !

    Einmal editiert, zuletzt von Onkel Hotte (19. April 2009 um 18:53)