Vollstreckbarkeit von Verwarnungsgeldern

  • Hallo,

    in wie weit sind Verwarnungsgelder aus Norwegen in Deutschland vollstreckbar?

    Im konkreten Fall geht es um einen Verstoß gegen die Mautzahlung. Hierbei sollen 2,70 Euro nicht entrichtet worden sein, belegt wird das ganze mit einem Foto vom Kennzeichen, also kein Bild von Fahrer oder Beifahrer. Verwarngeld sind 40 Euro.

    Ohne mich zu sehr in Details zu verstricken, gab es hier wohl ein Missverständnis zwischen den Anweisungen des Betreiberpersonals und dem Fahrer. Die Maut wurde sogar entrichtet, allerdings erst später an einer anderen Mautstation. Solche Missverständnisse schließt der Betreiber allerdings als Widerspruchsgründe aus.

    Wie sollte hierauf reagiert werden und welche Rechtsfolgen drohen?

    Für Tipps in voraus vielen Dank.

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

  • Hallo,

    ausländische Bußgelder können in Deutschland derzeit nicht vollstreckt werden (nur Östereich vollstreckt!!!!!). Voraussichtlich wird es ab 2010 möglich sein...

    http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/…rcePageID=10279

    Ich würde den Betroffenen trotzdem empfehlen den Betrag zu begleichen. Warum...man könnte Post von einen Inkasso-Unternehmen bekommen (EPC oder ENC) wird von den Kommunen in Auftrag gegeben, da das KBA die Halterdaten herausgeben muss, (europäische Übereinkunft).

    Das bedeutet man liegt in deren Kartei ein, dass kann zu Unannehmlichkeiten führen fährt man z.B. wieder in dieses Land und wird dort kontrolliert. Logisch wird dann wie in Deutschland vollstreckt.

    Sollte die Maut oder was auch immer, tatsächlich nicht beglichen worden sein, zahlen, egal aus welchem Grund, Unwissenheit schützt nicht vor Gesetz, was mir ein anderer erzählt ist auch egal (Missverständnis), ich stehe für mein Verhalten selbst ein.

    Sonst kann es wie oben beschrieben zu hohen Kosten kommen, die schnell dreistellige Größen erreichen können, wer will das schon...manchmal bleibt auch das Auto oder Motorrad als Gegenwert stehen, dann wird's noch teurer.

    Den Überweisungsbeleg oder was auch immer, unbedingt gegen stempeln lassen und behalten.

    Bis dann...

    :flüster:

    2 Mal editiert, zuletzt von firedoctor (6. Dezember 2009 um 17:31)

  • Es geht hier wohl schon um ein Schreiben von EPC.

    Gem. Internetauskünften wird hier ausdrücklich von der Zahlung abgeraten, da EPC nicht berechtigt ist "Verwarnungsgelder" zu erheben.

    Ich denke nicht, dass der Zahlung von 2,70 Euro etwas entgegenstünde. Man bedenke aber, dass die Maut eigentlich gezahlt wurde...

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    • Offizieller Beitrag

    Zu den Folgen möchte ich mich nicht äußern, da ich mich im internationalen Recht überhaupt nicht auskenne.

    Aber nach Deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass es sich nicht um ein "Verwarnungs-/Bußgeld" im eigentlichen Sinne handelt, sondern um eine Vertragsstrafe.

    Diese resultiert daraus, dass Du mit dem Befahren der mautpflichtigen Strecke quasi einen Vertrag mit der Betreibergesellschaft geschlossen hast.

    Wann das so ist, hat das mit der Vollstreckbarkeit von (staatlichen) Ordnungsstrafen nichts zu tun, sondern wäre eine rein privatrechtliche Angelegenheit.

  • Da wäre dann ein Anwalt der Beste weg, erstes Beratungsgespräch ist meistens kostenlos.

    Schreibt doch der Rechtsabteilung des ADAC eine Anfrage Mail, ist niemand im ADAC? Keine Verkehrsrechtschutzversicherung?

    Die Kosten die EPC eintreibt beinhalten natürlich den Verwaltungsaufwand und die Gebühren der Zustellung. Bußgeld ist da wohl mit drin, dass könnte aber noch mehr werden.

    Wenn die Maut-Gebühren bezahlt wurden, liegt ja eine Vignette vor, diese ist aber an einer bestimmten Position im Fahrzeug anzubringen, so das sie gesehen werden kann, ist jedenfalls in anderen Ländern so. Nur kaufen ist nicht alleine Garant dafür, nicht aufzufallen.

    Ich kenne keine Praktiken aus Norwegen und wie oder was dort erlaubt ist um anzuzeigen. Liegt ja im Ermessen der Behörden selbst. Hatte auch mal ein ähnliches Problem, wurde ein heiden Ärger und zahlen musste ich trotzdem.

    Wenn man glaubt man ist im Recht, hilft nur der Anwalt oder sowas wie ein Vermittler/Schlichter. Muss man dann selbst entscheiden.

    Wenn der Nachweis für die Maut da ist, kann man ja eine Kopie zuschicken oder Hinterlegen lassen um das Ganze aufzuklären. Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein.

    Ausland ist aber immer irgendwie problematisch, weil man die Gesetzmäßigkeiten der Behörden dort nicht kennt und damit schnell mal erschrocken ist was da so geht und bei uns nicht...

    An EPC soll man definitiv nicht überweisen, jedenfalls keine Inkassokosten, was das jetzt ist, was da vorliegt, weiß ich ja auch nicht.

    Wenn' s ein Bußgeld ist, müsste ja eine Behörde draufstehen, die das in Auftrag gegeben hat. Die Norweger sind im Übrigen ganz nett, vielleicht mal mit denen in Verbindung setzen...

    :D

  • Hallo
    Mein Fall war ähnlich gelagert,
    Falsch Parken in Ungarn....25 Euro....nicht bezahlt,weil Bußgeldbescheid wegen anderer Sorgen untergegangen ist.
    Post von EPC aus England bekommen.
    71,40 Euro ...Zahlbar bis zum .....
    ADAC angerufen.....Rechtsabteilung....zum hören bekommen,das man nicht bezahlen muß...wegen fehlender Abkommen.aber wenn man mal wieder nach Ungarn einreist, dann kanns richtig Teuer werden.

    Einerseits heißt es nicht zahlen,andererseits gehts wohl grenzübergreifend das Geld einzuklagen,wenns über 70 Euro sind?

    Ich hab dann halt das Geld bezahlt....weil ich nochmal nach Ungarn will :ausschau:

    Frech war am ganzen Galama,daß Ungarn den Strafzettel weiterverkauft an ein Inkasso Unternehmen und die den eigentlichen Betrag über die 70 Euro Grenze hochjubeln,so das man über die Grenzen hinweg das Geld einklagen kann.

    Schreib mal bitte wie es weitergeht......
    Grüße
    Michael

  • Interessant ist, dass in dem EPC Schreiben einzig die Maut-Erhebende Firma mit 2,70 Euro genannt wird, das Verwarngeld scheint durch EPC erhoben worden zu sein. Es ist jedenfalls ohne jeden rechtlichen oder behördlichen Bezug. Abgesehen von dem "Verwarngeld" erhebt EPC keinerlei Gebühren, hat aber dem Schreiben den Charakter eines Bussgeldbescheides verpasst.

    Spannend finde ich, wie die wegen einer zivilrechtlichen Forderung an die Zulassungsdaten gelangt sind...

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

  • würd auch mal beim adac nachfragen. wenn die sagen das es keine abmachung zwischen den ländern gibt, würd ich nicht zahlen.

    außer der betroffene möchte in naher zukunft noch öfter in das betreffende land reisen und dann keinen ärger haben.

    gruß,

    VFRler

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • Dei Vollstreckung gegen den nicht als Fahrer identifizierten Halter verstößt gegen den deutsche "ordre public" und wäre daher rechtswidrig. Ich zahle sowas grundsätzlich nicht.

    Grund Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Lästig wirds halt, wenn die anfangen einen Mahnbescheid zu beantragen oder das sonst wie einklagen wollen.

    Dennoch erstmal Danke für die Tipps.

    Zum Nachweis der Zahlung der Maut wurde nun erstmal eine Kopie der Kreditkartenabrechnung eingereicht, allerdings kam darauf noch keine Reaktion, außer das das "Verfahren" zur Prüfung zunächst eingestellt wurde. Hoffentlich war das kein Fehler...

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

  • Zitat

    Original von hoffi452
    Lästig wirds halt, wenn die anfangen einen Mahnbescheid zu beantragen oder das sonst wie einklagen wollen.

    Dennoch erstmal Danke für die Tipps.

    Zum Nachweis der Zahlung der Maut wurde nun erstmal eine Kopie der Kreditkartenabrechnung eingereicht, allerdings kam darauf noch keine Reaktion, außer das das "Verfahren" zur Prüfung zunächst eingestellt wurde. Hoffentlich war das kein Fehler...

    Ein Fehler wars sicherlich nicht............
    Sowas ähnliches hab ich auch gemacht.
    Da habens mir ne Urkunde geschickt, worauf stand des es ein Abkommen gibt, das Geld einzuklagen mit genannten Länder.......

    Erneutes Schreiben von mir......
    Mit der bitte mir das hohe Bußgeld zu erklären :dumdiedum:
    Ich meine von 25 Euro Parkvergehen.....zu über 70 Euro Bußgeldbescheid, kapiert man ja nicht so einfach :ausschau:

    Antwort kam Prompt........
    Ab jetzt zählt die Zahlungsfrist und Sie werden keine weiteren Briefe mehr beantworten.
    Der Schriftverkehr war komplett in Deutsch........Was für n Service :yeh:

    Gruß
    Micha