Hallo,
in wie weit sind Verwarnungsgelder aus Norwegen in Deutschland vollstreckbar?
Im konkreten Fall geht es um einen Verstoß gegen die Mautzahlung. Hierbei sollen 2,70 Euro nicht entrichtet worden sein, belegt wird das ganze mit einem Foto vom Kennzeichen, also kein Bild von Fahrer oder Beifahrer. Verwarngeld sind 40 Euro.
Ohne mich zu sehr in Details zu verstricken, gab es hier wohl ein Missverständnis zwischen den Anweisungen des Betreiberpersonals und dem Fahrer. Die Maut wurde sogar entrichtet, allerdings erst später an einer anderen Mautstation. Solche Missverständnisse schließt der Betreiber allerdings als Widerspruchsgründe aus.
Wie sollte hierauf reagiert werden und welche Rechtsfolgen drohen?
Für Tipps in voraus vielen Dank.