Öhlins Eintragung

  • Hallo, ich möchte mir mein im letzten Jahr verbautes Öhlins-Federbein eintragen lassen.
    Der Tüvler sagt es geht trotz vorliegen des Gutachtens nicht, da eine Feder mit geänderter Federrate verbaut worden ist.
    Im Gutachten steht nur die Standartfeder (150N/mm) und ich habe eine Öhlins Feder mit 160N/mm verbaut.
    Was kann man machen??????

  • Ja wie ,und Öhlins hat Dir da nichts brauchbares mitgegeben ?(
    Die würde ich aber zur sau machen :motz:
    Ist doch teuer genug finde ich :evil:

    LEBEN HEISST RENNEN FAHREN
    DIE ZEIT DAZWISCHEN IST NUR WARTEN 
    K3 simply the best :perfekt3:
    NS 2008 2,5 Runden NS 2009 18,5 Runden
    NS 2010 102 Runden NS 2011 104 MT 15

  • Manche Prüfer sind da einfach nur blöd. :gruebel:
    Wenn nicht genau das auf den Teilen steht, was in den Papieren vermerkt ist, tragen einige der Pappnasen eben nichts ein.

    Traurig aber wahr.

    Ich könnte die Sache noch verstehen, wenn die Federrate der verbauten Feder total daneben wäre (z.B. doppelt so hart), so daß eine deutliche Verschlechterung der Fahreigenschaften zu befürchten ist.

    Es gibt da halt viele Deppen (z.B. verantwortlich für nicht bestandene AU durch Messfehler, weil Motor durch Warterei wieder kalt).

    Manchmal hatte ich auch schon das Gefühl, daß ein Prüfer Motorräder prüfen muss, aber daztu gar keine Lust hat.

    Ich habe nun einen netten Prüfer gefunden, der selbst fährt und sichtbar Spass an der Sache hat. Da gibt es immer ein nettes Schwätzchen und bei Umbauten oder Änderungen sagt er mir genau, was geht und was nicht.

    Suche Dir eine andere Prüfstelle, samt Prüfer.

    PS: Schöne 33-er hast Du da. Gefällt mir.

    Gruss
    Martin

    Ich fahre nicht einfach nur Motorrad, ich lebe dafür ...... :cool3:

    2 Mal editiert, zuletzt von m@ddin (31. März 2010 um 10:59)

  • Meine Erfahrung mit dem TÜV ist auch, sagen wir, gespannt.

    Ich geh daher nur noch zur entspannteren DEKRA und/oder zum Schrauber meines Vertrauens, wo so manches einfach durchgereicht wird.

    Wir reden hier immerhin von Sachen, die für die Sicherheit auf den Straßen keine Relevanz haben. Daher finde ich das Verhalten der Prüfstellen recht affig, vorallem, wenn ich schaue, was sonst so auf unseren Straßen rumfährt und zwei, ja zwei Jahre !!!, TÜV erhielt.

    Sven

  • Muß ein Öhlins bei der SC33 eigetragen werden ?
    Ich habe diesen Winter eins in meine SC57 Bj07 eingebaut.
    Da ist eine ABE dabei.

  • Zitat

    Original von Hunter1
    Muß ein Öhlins bei der SC33 eigetragen werden ?
    Ich habe diesen Winter eins in meine SC57 Bj07 eingebaut.
    Da ist eine ABE dabei.

    Bist Du da sicher, daß es eine ABE, und keine Anbaugenehmigung ist?

    Ein Federbein ist leider schon relevant für den TÜV; von einer Änderung , also daß da nix mehr vorgeführt werden muss, habe ich noch nichts gehört.

    Ich habe an meiner GS (Bj 07) auch Öhlinsfederbeine drin, die müssen eingetragen werden (keine ABE).

    Gruss
    Martin

    Ich fahre nicht einfach nur Motorrad, ich lebe dafür ...... :cool3:

  • Zitat

    Original von m@ddin
    Suche Dir eine andere Prüfstelle, samt Prüfer.

    :perfekt2:

    genau so...

    bei meinem Öhlins hat der Prüfer nur gekuckt, ob Öhlins auf
    dem Ausgleichsbehälter steht und die Feder gelb ist, daß hat
    ihm gereicht...

    Mein SC33 Öhlins hatte keine ABE sondern nur ein Gutachten...leider...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Eine sinnvolle antwort zur Sache wäre hilfreich, da ich das problem (noch) teile mit ihm;( ;(

    Laut ist Out - Leise ist Scheiße

  • Genau genommen müsste der Prüfer das FB mit der geänderten Feder eintragen.

    Trägt er nämlich das in den Papieren angegebene ein und es ist tatsächlich eine andere Feder verbaut ist es das Gleiche -> ABE des Fahrzeugs erlischt.

    Du musst einen fähigen und vor allem willigen Prüfer finden.

    Wärst Du aus der Nähe, so würde ich Dir helfen können.

    Anderseits kann ich nicht verstehen, warum dir da Öhlins nicht helfen kann.

    Mike

  • Hatte leider heute das gleiche Problem,
    nur das man bei der SC57 noch nicht einmal die Federbezeichnung ( im eingeabuten Zustand ) sehen kann.
    1 1/2 Stunden bei der Dekra und 2 länger Telefonate mit Zupin ergaben leider nur, das es nur eine Gutachten für eine bestimmte Feder gibt.
    Ist die nicht nachweislich verbaut.... keine Eintragung!!!!
    Aussage von Zupin: da müssen sie halt hoffen dass der Prüfer ein Auge zudrückt . ?( ?(?(
    KLASSE !!!!und das für die Kohle. :tougue: :evil:

    Soll ich jetzt für das Ding eine Einzelabnahme machen und unter den Augen der Prüfer einbauen oder was..... :oh_man: :oh_man:

    Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

    Gruß
    Wolli

    ich habe genau hingeschaut.
    DA WAR KEIN BREMSPUNKT !!!

    Einmal editiert, zuletzt von wolli65 (13. April 2010 um 21:34)

  • Hallo Heino,

    Federbein S46PR1C2LS ( HO 604 0 ) aber mit einer 1093-31 ( 57/150-95) statt wie in der ABE 1093-44.

    Gruß
    Wolli

    ich habe genau hingeschaut.
    DA WAR KEIN BREMSPUNKT !!!