55 Reifen hinten...eintragen lassen oder nicht??

  • .....mal ne frage an die spezialisten hier:

    wenn ich mir hinten nen 55 reifen druff mach...muss ich diesen doch eintragen lassen...egal ob freigabe oder nicht??? ich ändere den reifenquerschnitt...dieser ist nicht mehr in den fahrzeug papieren eingetragen...desweiteren greif ich doch in fahrverhalten des mopeds ein....zudem ändert sich durch den grösseren umfang auch die angezeigte geschwindigkeit? also gravierende änderungen......freigaben und gut???


    als vergleichsbeispiel:

    wenn ich nen reifen der selben grösse draufmach...aber keine freigabe hab...muss dieser auch eingetragen werden wenn möglich...trotz selber grösse! warum das auf einmal.....??


    drittes beispiel:

    am pkw ändere ich von 185 auf 190 ...selbe felge...muss eingetragen werden...55 hinten beim moped freigabe??...wie geht denn das?


    viertes beispiel kettenrad hinten:
    änderung muss eingtragen werden (bis abweichung 8% so möglich)..obwohl das moped weniger endgeschwindigkeit hat....reifen mit grösserem querschnitt...also mehr endgeschwindigkeit nicht ..freigabe??

    kann mir das mal einer erklären ?????

  • Wenn es eine Freigabe für den Reifen gibt, muss nichts eingetragen werden. Anders wäre das wenn es nur ein TÜV Gutachten geben würde.
    Mit dem 55 Querschnitt liegt die Tachoabweichung wohl in der erlaubten Grenze, deshalb spielt das keine Rolle.

    Einmal editiert, zuletzt von doohan (6. Mai 2010 um 15:29)

  • Zitat

    Original von Amuthor
    am pkw ändere ich von 185 auf 190 ...selbe felge...muss eingetragen werden...55 hinten beim moped freigabe??...wie geht denn das?


    Beim PKW gibt es mittlerweile auch andere Felgen mit anderer Größe und trotzdem ist mittlerweile eine ABE, statt wie früher nur ein Tüv Gutachten mit dabei.

    Und ich denke da verhält es sich ähnlich, die Freigabe ist praktisch wie ne ABE.
    Es steht ja extra unten dran das die Größe NICHT mit der eingetragenen Größe übereinstimmt, aber dennoch die ABE des Fahrzeugs NICHT erlischt... ;)

  • Zitat

    Original von Fetze


    Beim PKW gibt es mittlerweile auch andere Felgen mit anderer Größe und trotzdem ist mittlerweile eine ABE, statt wie früher nur ein Tüv Gutachten mit dabei.

    Und ich denke da verhält es sich ähnlich, die Freigabe ist praktisch wie ne ABE.
    Es steht ja extra unten dran das die Größe NICHT mit der eingetragenen Größe übereinstimmt, aber dennoch die ABE des Fahrzeugs NICHT erlischt... ;)


    schon klar ;) solange der hersteller...in diesem fall der reifenhersteller den kopf hinhält (freigabe beibringt) oder ne abe vorliegt...aber es wird ja was grundsäzliches abgeändert...und dieses is erlaubt...

    und bei andern anbauteilen wird ein riesen zinober gemacht...einzabnahme..und und und...beispiel kettenrad...oder bremshebel....

    felge beim auto...abe wenns gibt.ok..aber reifen am auto muss ich eintragen lassen...beim motorrad langt ne freigabe ???? das is der punkt den ich nich versteh...

    es sieht so aus, als wenn jeder gerade das macht was er will... :)

    Einmal editiert, zuletzt von Amuthor (6. Mai 2010 um 20:24)

  • Ich kenne auch beim PKW Kompletträder wo andere Felgengröße UND andere Reifengröße drauf ist und trotzdem ne ABE mit dabei ist.

    Wenn es original ein Fahrzeug z.B mit maximal 8x18 und 225/40 R18 gibt, hab ich schon Zubehörfelgen gesehen auf die dann 8,5x18 und wahlweise entweder 225er oder 235er zulässig sind und das ganze mit ABE.

    Selbstverständlich wird es keine ABE geben für ne 10x19 mit 255/35 R19...
    Solche gravierende Änderungen gehen nach wie vor nur via Gutachten und Eintragung.

    Meist gibt es dann nur ne ABE wenn der Reifen max minimal breiter ist, oder bei einer breiteren Felge dann mit einer geringfügig geringeren ET.

    Und beim Bike verhält es sich ja ähnlich, kommt ja nicht ne andere Größe drauf wie ein 180er oder ein 200er.
    Sondern nur die Höhe ändert sich.
    Die Tachoabweichung bleibt in der Toleranz und das Fahrverhalten ändert sich nicht gravierend, somit ist das ganze mit einer Freigabe Eintragungsfrei vertretbar.

  • Da ich auch einen 55er für meine Gixxe bestellt hab, wollt ich mal genau wissen, wie es sich verhält und hab moppedreifen.de eine Email geschrieben.
    Ich dachte mir, die müßens ja eigentlich genau wissen:

    Hier die Antwort

    ist derzeit nicht einfach zu beantworten, deshalb bei uns als Freigabe hinterlegt aber mit Hinweis TÜV es zu erläutern ist zu aufwendig kurz: - der TÜV Südwest ist der Meinung Änderungen der Reifengröße darf nur der Inhaber der ABE ..also der Fahrzeughersteller..sehen diese (Fahrzeughersteller) genauso - Bundesverkehrminister und Reifenhersteller sagen..wir können auch andere Größe freigeben. wer nun Recht hat ist offen...Norddeutschland alles ok Süddeutschland ist der TÜV Südwest anderer Meinung.
    -- Mit freundlichen Grüßen Ihr MRP-Team

  • Zitat

    Original von Sir-Andy
    Süddeutschland ist der TÜV Südwest anderer Meinung.


    Klar die wollen natürlich wieder unser liebstes, unsere Knete. :tougue:

    War ja früher mit dem Auto auch nicht anders....
    Mein VR6 Turbo war beim TÜV Südwest eintragen fast nicht möglich, nur mit teurem Abgasgutachten, Fahrwerkstest.... kann in die Tausende gehen.... bla bla bla
    Entweder sind die zu zugeschnürrt oder geht´s wirklich nur um das Geld!? ?(

    Dann im Norden oder im Osten eingetragen, kein Problem.
    Abgasgutachten von einem ähnlich umgebauten genommen, nach jeglichen anderen Sachen gar nicht gefragt...
    150 Euro ärmer, ein paar hundert km mehr auf dem Tacho, aber mit einem Lächeln im Gesicht wieder Heim gefahren...

    Aber eigentlich dürfte es da gar keine Unklarheiten geben, unter den Freigaben steht ja eigentlich sogar die Paragraphen mit dabei.
    z.B hier ein Auszug:
    "...erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht
    erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO)"

    Na ja jetzt müsste man wissen was in §19... steht, nur das ist nicht meine Welt. :gruebel:


  • ..das is ja genau das was ich meine:-)....da machen alle was se wollen..was ja nich zu unserem nachteil sein muss....ansich ne klare regelung....abe...oder freigabe und gut....und andere bauteile müssen penibelst eingetragen werden....


    nur is manches so sinnlos...und ne gesetzlich regelung gibts da auch nich...:-( bzw hab noch keine gefunden....


    @deswegen nochmal @all..wer regelt wer was freigeben darf...und wo steht das.... :) und die ganz wichtige frage,...wer entscheidet über jedes einzelne bauteil....und nach welchen kriterien ??? :)


    und die allerwichtigste frage...warum regelt der gesetzgeber es nicht so, dass alle passenden für das jeweilige model bestimmten an und umbauteile ne abe bekommen....ein riesen amtschimmel würde aufhören zu wiehern....und kosten täte der kunde auch noch sparen....und geprüft wäre auch alles....??????


    der amtliche gesetzliche weg zur abe..oder freigabe is mir bereits bekannt :)

    Einmal editiert, zuletzt von Amuthor (7. Mai 2010 um 22:11)