ganz allgemein gibt es auch im Strassenverkehr die so genannte Sorgfaltspflicht, z.B. daß man vor dem Abbiegen der rückwärtigen Verkehr beobachtet, sprich der Verkehrssituation entsprechend in den Rückspiegel schaut und rechtzeitig den Blinker setzt. Darunter fällt nach meiner Einschätzung auch das Vermeiden von gefährlichen Situationen wie dieser hier wo der LKW ja quasi auf der Strasse gewendet hat um überhaupt in die entgegengesetzte Einfahrt vom Parkplatz auf der anderen Strassenseite zu kommen. Damit hat er die Strasse blockiert und einen Stau verursacht der vom Biker vermutlich zunächst als langsame Kolonne interpretiert wurde und er den Überholvorgang einleitete mit den fatalen Folgen. Ich bin mir sicher daß der LKW eine gewisse Teilschuld bekommt, hängt natürlich auch etwas davon ab wie sehr sich der Anwalt der betroffenen Familie da engagiert.
Zumindest auf Bundesstrassen ist das Wenden auf der Fahrbahn m.W. verboten!