Kleinstmögliches Kennzeichen

  • Moinsen,

    ich muss mir wegen erneutem Heckumbau ein neues Kennzeichen holen. Bei uns an der Zulassungsstelle hieß es, ich hätte schon das kleinstmögliche bekommen. Ich meine aber auch schon kleinere gesehen zu haben.
    Wenn dem wirklich so wäre, gibt es Möglichkeiten, auch außerhalb meines Zulassungsbezirks an Schilder ran zu kommen?

    Also die dann auch legal sind? :)

    Grüße

    Repsol #298

  • Hi

    Du kannst dir letztendlich überall ein Kennzeichen prägen lassen allerdings muss dein LK da die Aufkleber draufkleben und wenn die nein sagen, hast du leider schlechte Karten :/

    Wir rasen nicht, wir fliegen tief!

  • Das kleinstmögliche Schild wäre ein Mofaschild. Must du halt drosseln

    Sarkasmus ist die Fähigkeit Idioten zu beleidigen ohne dass sie es merken.  

  • Wenn dem wirklich so wäre, gibt es Möglichkeiten, auch außerhalb meines Zulassungsbezirks an Schilder ran zu kommen?

    Also die dann auch legal sind? :)

    England, Holland...

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Ich hab auf einem meiner Mopeds 240x130 eingetragen.. Das war noch was bevor die neuen kleineren kamen..
    Sonst wirds, wie schon gesagt, bei 180x200 für Dich beendet sein..

    Das ist so nicht ganz korrekt, mit ein bischen Geschick geht das schon was, aber die Rennleitung ist nicht doof und das kostet richtig Kohle. :D

    ____

    Gruss Roland

  • Was meinst Du Roland ich steh grad aufm Schlauch?
    Also kleiner als das LKR Kennzeichen ging früher nicht. Da hab ich lange gebraucht bis ich das bekommen hatte-legal!!
    Hatte auch kurzzeitig ein Einzeiliges KFZ Kennzeichen eingetargen...Aber mangels freier Kombi XX-1 Buchstabe 1 Zahl war das trotz Engschrift fürn Ar....

    Irgendwelche Phantasie Schilder machen lassen und den alten Trick mit Haarspray und co ist dei Sache sicherlich nicht wert..

  • Eins sollte man sich mal merken....... Illegal bleibt illegal.
    Egal ob ein TÜV Prüfer was abzeichnet oder ein blindes Huhn in der Zulassungsstelle ihre Aufkleber irgendwo aufklebt.
    Wenn bei einer Kontrolle jemand dahinterkommt, wirds unangenehm.

    Ich persönlich finde die aktuellen Schilder im Vergleich zu früher optimal.
    Bin von ner 260mm Breite auf ne 180er runter. Unterschied wie Tag und Nacht.

    Übrigens.....die Österreicher müssen (soweit ich das zur Zeit mitbekomme) ihre Kennzeichen auf dicke Plastikträger montieren.
    Das sieht mal richtig kagge aus.

  • Eins sollte man sich mal merken....... Illegal bleibt illegal.
    Egal ob ein TÜV Prüfer was abzeichnet oder ein blindes Huhn in der Zulassungsstelle ihre Aufkleber irgendwo aufklebt.
    Wenn bei einer Kontrolle jemand dahinterkommt, wirds unangenehm.

    Eben! Fahrer / Halter sind für den Zustand verantwortlich. Kein Prüfer oder eine Schildermaus.
    Wir können froh sein, dass wir endlich so kleine Schilder benutzen dürfen.
    War ja doch ein großes Thema ob das geändert wird oder nicht.


  • Wir können froh sein, dass wir endlich so kleine Schilder benutzen dürfen.
    War ja doch ein großes Thema ob das geändert wird oder nicht.


    Eben hatte vorher auch ein größeres,aber seit letztes Jahr eins mit 18x20
    da sieht die Kiste von hinten doch gleich viel besser aus! :cool3::perfekt3:

    Ein Leben ohne Blade ist zwar möglich,aber für mich so gut wie
    unmöglich! :yeh: :yeh:

  • Eins sollte man sich mal merken....... Illegal bleibt illegal.
    Egal ob ein TÜV Prüfer was abzeichnet oder ein blindes Huhn in der Zulassungsstelle ihre Aufkleber irgendwo aufklebt.
    Wenn bei einer Kontrolle jemand dahinterkommt, wirds unangenehm.

    Wohinter soll jemand kommen? Zugelassen ist amtlich zugelassen und nicht illegal. Auch wenn SGB anstatt SBG draufsteht (kein Witz, habe ich damals erlebt).

    Doku vom Aufbau SoS-Racer:

    72% aller Motorradunfälle werden von Autofahrern verursacht.

    Ich habe generell kein Interesse, Seiten durch lästige Werbung am Leben zu erhalten.

  • Am meissten werden die Sportler mit ihren knackigen Hecks verunstaltet


    Der Cheffe mag die kleinen überhaupt nicht,siehe Bekeidung usw. unter kleine Hecktasche auf Sozius der SC59.

    Ein Leben ohne Blade ist zwar möglich,aber für mich so gut wie
    unmöglich! :yeh: :yeh:

  • Zitat von »Chief«

    Eins sollte man sich mal merken....... Illegal bleibt illegal.
    Egal ob ein TÜV Prüfer was abzeichnet oder ein blindes Huhn in der Zulassungsstelle ihre Aufkleber irgendwo aufklebt.
    Wenn bei einer Kontrolle jemand dahinterkommt, wirds unangenehm.

    Eben! Fahrer / Halter sind für den Zustand verantwortlich. Kein Prüfer oder eine Schildermaus.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch


    Das kann ziemlich Zanke geben wenn man am Kennzeichen rumbastelt. Letztes Jahr in den Dolos hat mir Bernd (lawyer) das mal erklärt, meins war nämlich viel zu schräg (größer als 30° nach vorn geneigt) montiert.

    Also wie oben schon einige schrieben ist die Mindestgröße für ein Motorrad ab 125ccm 180x200 mm

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt genau 2 Möglichkeiten legal ein Kennzeichen kleiner als 180 x 200mm an einem Motorrad zu führen:

    1. Der Halter ist Angehöriger der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland (für diese ist auch die LKR-Größe zulässig)

    2. Es wurde eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erteilt (die dann mitzuführen ist)

    Eine unzulässige Ausgabe oder Abstempeln eines unzulässigen Schildes legalisiert dieses nicht, denn legal heißt vorschriftsmässig und dafür sind ausschließlich Fahrer und Halter verantwortlich.

    Es ist ein Irrglaube, dass die Anbringung des amtlichen Siegels etwas Illegales legalisiert.

  • @ Sigi
    2. Es wurde eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erteilt (die dann mitzuführen ist)

    Stimmt wohl nicht mehr ganz... hab genau dies eingetragen §70.. Hab auch das schreiben mit Unterschrift Zulassungstellenleiter immer dabei gehabt..
    Da es aber auch in den Fahrzeugpapieren steht und abgezeichnet ist brauch man den Wisch laut denen nicht mit sich führen..
    Die Ausnahmegenehmigung zählt auch nur in Verbindung mit einem Tüvgutachten und ist daran angelehnt..

    Aber ist immer wieder schön wenn manche fragen "Isch des echt a 125erle?" ;)