@MrUnknown: Danke für Deine PN!
Ja, würde trotz der weiten Anfahrt auch kommen , wenn es terminlich passt
Das WE 11./12.08. wäre bei mir möglich.
@MrUnknown: Danke für Deine PN!
Ja, würde trotz der weiten Anfahrt auch kommen , wenn es terminlich passt
Das WE 11./12.08. wäre bei mir möglich.
... und weil's so schön war, morgen Dienstag, 10.07.12 um die gleiche Zeit nochmal.
Da kommt wohl Dein schwarzer Humor zum Vorschein, Andy
Ist schon bisl makaber, sich in Motorradklamotten auf'm Friedhof fotografieren zu lassen
Morgen Mittwoch 04.07.12 ist ja wohl der einzige niederschlagsfreie Tag diese Woche mit gutem Wetter: [KLICK]
Daher hab' ich mal noch 'ne kleine Feierabendrunde geplant.
Falls jemand Zeit und Lust hat: 18.00Uhr Hegaublick
hallo ja wäre auch nicht schlecht,hast du recht ist nicht so weit.ich muss nur wissen wann.mfg toni
Das steht hier im Forum immer unter Regionale Stammtische / Region Süd / Hegauer Stammtisch
Der nächste ist am kommenden Freitag: [ KLICK ]
Würd' mich freuen, wenn Du mal kommst
Vielleicht hast ja mal Lust an unseren Stammtischaktivitäten, ist ja nicht so weit: [KLICK]
Villa Gottfried
Oh ja - da wohnen wir ja quasi um die Ecke.
frank hat wohl zur zeit besseres zu tun
So wie Du
Da ich dieses Jahr aus terminlichen Gründen nicht zum FTT kann, fahre ich eine Woche später für ein paar Tage in die Dolos mit Übernachtung im Eggental.
Falls noch jemand mit möchte, einfach schnellstmöglich bei mir melden.
Teilnehmer bis jetzt:
1. Sigi63
2. talaka
Wer kommt?
1. Sigi63
2. ...
3. ...
Hi
Gr Frank der mit Sigi jeden winkel schon angefahren hat
Sollten wir mal wieder machen.
Ist ja leider schon lange her, dass wir öfter miteinander gefahren sind.
Wie lautet denn überhaupt der genaue Tatvorwurf
Wenn's - wie angegeben - ein 315 StGB (wohl §315c Straßenverkehrsgefährdung) gewesen sein soll, muss ja noch was anderes (als die Lichthupe gegenüber dem anderen Motorradfahrer) dazukommen - wie z.B. Rechtsüberholen mit hohem Geschwindigkeitsüberschuß oder anderer grob verkehrswidriger Überholfehler. Die erforderlichen Tatbestände sind ja in dem Paragraphen relativ konkret definiert [KLICK]. Mir scheint der Sachverhalt hier etwas unvollständig wiedergegeben. Auch dass das Provida-Fahrzeug 2-3km hinter Euch gewesen sein soll, erscheint mir unglaubwürdig. Auf diese Entfernung kann kein Mensch auch bei ebener und gerader Straße das erkennen.
Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins ist unter bestimmten Voraussetzungen natürlich möglich (kann man nachlesen: §§94, 98, 111a StPO).
Hoffe, einer der Mods wird das editieren.
Sehe ich keinen Grund. Erstens taucht der Name in diesem Thread schon auf Blatt 32 auf und zweitens ist der Mann auch offiziell als Motorradspezialist gelistet: [KLICK]
Im 5km-Umkreis um den See kann man ned 'gescheit Motorradfahren, da schleichen zu viele Touris und Harleys rum. Aber darüber hinaus gibt's hier wirklich viele schöne Möglichkeiten.
Kannst gerne mal mit dem Moped vorbeikommen
Rechtlich bedenklich ist allenfalls, dass auch die mitbestraft werden, die keine Krawallmacher sind, durch immer mehr Tempolimits und Streckensperrungen.
Na der Vergleich mit dem Schienenfahrzeug hinkt
Du hast natürlich recht. War etwas provokativ Es gibt dafür natürlich eine Rechtsgrundlage, nämlich §3 (1) StVO, wonach man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können muss.
Das ändert aber nichts an der Tasache, dass ein Abbieger in ein Grundstück sich so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§9(5) StVO). Das ist eine sehr hohe Forderung des Gesetzgebers.
Ich möchte hier nicht über eine Haftungsquote mutmassen, denke aber dass bei der beschriebenen (dürftigen) Beweislage der Abbieger als Hauptverursacher angesehen wird, je nachdem wie überzeugend die einzelnen Vorträge sind. Aber das sollten wir den Anwälten überlassen.
Wenn es keine Zeugen gibt, sagts Du einfach das Du plötzlich warten mußtest und nicht weiter ab- einbiegen konntest. Bedeutet Du hast gestanden und der Fahrer vom (drei Zimmer-Kücke -Bad) ist Dir somit reingefahren.
Rechtlich gesehen hätte er dann Schuld.
Kennst Du dafür auch die Rechtsgrundlage Auf welcher Vorschrift soll das beruhen dass er dann (allein?) schuld ist? Wenn ich auf den Bahngleisen stehe, weil ich plötzlich warten musste und der Zug fährt in mich rein, ist nach Deiner Rechtsauffassung der Zugführer schuld. Oder?
Es empfiehlt sich eher, selbst gar keine Aussage zu machen und die Argumentation einem Anwalt zu überlassen. Dann minimiert man zumindest die Gefahr durch ungeschickte Aussagen seine Position zu verschlechtern.
solche typen braucht kein mensch!
löschen!!!
So sehe ich das auch - hab' den User Nackl wegen massiver Verletzung der Forenregeln sofort gesperrt.
HINWEIS: Alle Beiträge hierzu wurden gelöscht!
Siggi
Dann dürfte an dieser Stelle nie irgendjemand in diesen Supermarkt einbiegen. Die Sichtweite beim Abbiegen beträgt 30-40m(Häuserecke auf Bild, dann Kurve bergab). Wenn nichts kommt, biegt man ab. Jetzt soll jedes mal wenn der Gegenverkehr schläft oder zu schnell ist, der Abbiegende schuld sein?
Sorry, ich habe den Gesetzestext nicht erfunden.
Aber mal rein physikalisch betrachtet: bei einer mittleren Abbiegegeschwindigkeit von 8 km/h braucht man zum Überqueren der Gegenfahrbahn mit einer Breite von 4,00m eine Zeit von 1,8 sek. In dieser Zeit hätte der Goldwingfahrer bei einer Geschwindigkeit von 60km/h ohne jegliche Verzögerung 30m zurückgelegt. Wäre also bei einer Sichtweite von 30m gerade noch nix passiert.
Gibt es denn eine Bremsspur, aus der auf die Ausgangsgeschwindigkeit und den Reaktionszeitpunkt rückgeschlossen werden könnte? Der Goldwingfahrer dürfte behaupten, Du habest ihn offenbar übersehen und seist erst kurz vor ihm abgebogen, so dass er nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Gibt es Zeugen, die belegen können, dass Du schon abgebogen bist, bevor der Goldwingfahrer im die Ecke kam? Warst Du allein im Auto?
Ansonsten sei froh, dass es nicht zum Körperschaden gekommen ist. Es wird nun insbesondere auch davon abhängen, wie der Goldwing-Fahrer argumentiert - wenn er da Fehler macht (z.B. bei einer Aussage zur Geschwindigkeit) ist das eine Chance für Dich, dass er sich eine Mitschuld einfängt.
sturzflug: Wie wurde das begründet? Doch wohl nicht damit, dass Du Motorradfahrer warst.