@Achim

  • Hallo Achim

    habe Bilder von deiner Blade gesehen, ich möchte meine Heckansicht so wie deine gestalten :)

    Rückstrahler nach oben und den Rest unterm Kennzeichen ab und weg :D

    Meine Frage ist nun, sind diese Änderungen TÜV-Konform oder habe ich in irgendeiner Form rechtliche Konsequenzen zu tragen/ erwarten ?(

    (-:SILVERR (-:

  • ich denke mal, dass es da keine Probs gibt. Kennzeichen ist beleuchtet, Rückstrahler ist im erlaubten Bereich ( siehe TUEV-Ecke ). Die Länge des hinteren Kotflügels (oder wie immer man es nennt) ist seit 19xx nicht mehr vorgeschrieben. Also alles paletti :]

    Ansonsten möge man mich korrigieren. 8)


    greetz from the coast
    Achim

  • -mein Nachbar hat es genauso wie Achim gemacht...
    Er hat vorher bei 2 TüV´s gefragt, wie das mit dem Katzenauge ist...

    Beide haben gesagt, dass es unwichtig ist, ob der strahler unten oder oben ist..

    einer hat gesagt, dass der Strahler in die mitte muss(Was nicht ganz geht, wegen dem Schloss)

    der andere hat gesagt, dass es so(wie bei Achim) auch Ok sei...

    Dieser Beitrag wurde 151 mal editiert, zum letzten Mal von Chief: Heute, 15:40

  • Hallo!

    Ich habe meine SC44 dieses Jahr Ostern gebraucht gekauft. Da der TÜV abgelaufen war, habe ich direkt neuen TÜV haben müssen.
    Der Vorbesitzer hat zum Glück das Heck genauso, wie Achim "modifiziert".
    War aber kein Thema für den TÜV, lediglich Katzenauge da?
    Okay, Plakette drauf. :)) :))

    Sieht ja auch fast aus, wie Serie... fast..

    Pinze

    Gruß
    Pinze

    Deine erste Blade vergisst Du nie!!

  • Pinze und die anderen :

    Danke für die Absegnung - mein TÜV kommt erst nächstes Jahr (-:

    Habe schon welche gesehen mit Schloss unterm Nummernschild (will sagen Loch im Nummernschild) und dann entweder ganz ohne Rückstrahler oder ihn wieder unter dem Nummernschild. Fand ich aber alles nicht sooooo prickelnd 8)

    greetz from the coast
    Achim