Moped einkassiert !!!!!

  • Also Leute,
    die erste Klage habe ich schon gegen ne Sicherstellung erhoben. Die nächsten drei folgen diese Woche. =)
    Leider habe ich keine Zeit, hier alles ausführlich zu erklären. Schaut ruhig in das Thema Sicherstellungen auf
    https://www.fireblade-forum.de/www.kesselberg-online.de :wow :wow :wow :wow
    Und wer Fragen hat, ruft mich an.
    Tel 089 / 21 99 98 0
    Ich werde mich auch bei der Motorrad-Presse für unsere Rechte einsetzen.
    Der Sicherstellungswahnsinn muß aufhören. :evil: :motz:

  • ich bin mal gespannt, wie die Sachen ausgehen. Das Problem juristischer Art besteht darin, daß nach gängiger Rechtsprechung das Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel fehlt, wenn die Maßnahme bereits abgeschlossen ist, weil dann das Rechtsmittel sowieso keine Wirkung mehr entfalten kann. Bleibt nur noch die Rückforderung der Abschleppkosten und eventuell Entschädigung für den Nutzungsausfall fü 1 Tag.

    Ich überlege, was passiert, wenn sich einer weigert, das Mopped herauszugeben. Dann müßten sie unmittelbaren Zwang anwenden und wenn dabei der Moppedfahrer verletzt wird, am besten unter vielen Zeugen :D :D :D, muß ja nicht unbedingt bluten :D, dann könnte man in einem Verfahren gegen die Rennleitung wegen Körperverletzung im Amt...Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre!!!!!!...denen mal so richtig Dampf machen. Egal, was dann dabei herauskommt, das macht richtig Ärger und viel Arbeit und wirkt sich disziplinarisch negativ aus. Alleine kann man so eine Nummer aber auf keinen Fall abziehen, sonst fängt man sich Prügel und ein Verfahren wegen Widerstandes.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Ist das eigenlich eine stark befahrene Strecke ?

    Wenn ja - nicht das sich da mal viele Motorradfahrer zufällig treffen die alle
    mit 20 km/h ( vor lauter Angst sie könnten gelasert werden ) die Strecke
    lang fahren. Und der ein oder andere - wer kann ja keiner sagen - hupt
    natürlich heftig weil ihm das dann doch zu langsam ist.


    Schade, das man so was NICHT planen kann ! :dumdiedum:


    Gruss Börnie


    .

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • lawyer,
    danke für Dein telefonisches Angebot zur Unterstützung.
    Schön, wenn mehrere an einem Strang ziehen. =)
    Ich denke, daß man sehr wohl geríchtlich feststellen lassen kann, daß die Sicherstellung rechtswidrig ist. Ein Rechtschutzbedürfnis besteht schon deswegen, weil die Betroffenen "fern der Heimat " diskriminierend "ausgesetzt" werden und sehen können, wie sie oft über 100 km nach Hause kommen.

  • Zitat

    Original von lawyer
    ich bin mal gespannt, wie die Sachen ausgehen. Das Problem juristischer Art besteht darin, daß nach gängiger Rechtsprechung das Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel fehlt, wenn die Maßnahme bereits abgeschlossen ist, weil dann das Rechtsmittel sowieso keine Wirkung mehr entfalten kann. Bleibt nur noch die Rückforderung der Abschleppkosten und eventuell Entschädigung für den Nutzungsausfall fü 1 Tag.

    Ich überlege, was passiert, wenn sich einer weigert, das Mopped herauszugeben. Dann müßten sie unmittelbaren Zwang anwenden und wenn dabei der Moppedfahrer verletzt wird, am besten unter vielen Zeugen :D :D :D, muß ja nicht unbedingt bluten :D, dann könnte man in einem Verfahren gegen die Rennleitung wegen Körperverletzung im Amt...Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre!!!!!!...denen mal so richtig Dampf machen. Egal, was dann dabei herauskommt, das macht richtig Ärger und viel Arbeit und wirkt sich disziplinarisch negativ aus. Alleine kann man so eine Nummer aber auf keinen Fall abziehen, sonst fängt man sich Prügel und ein Verfahren wegen Widerstandes.

    Ich glaube nicht dass sich da jemand weigert...wenn doch werden die deutschen polizisten sich wohl nicht dazu hinreissenlassen denjenigen umzuhauen... sie werden das mopped einkassieren ohne das einverständnis des besitzers...sollte der sich wehren können sie ihn doch festnehmen weil er sich gegen vollzugsbeamte wiedersetzt...sollte er sie mit gewalt daran hindern dürfen sich die polizisten verteidigen...was ich auch richtig finde...ist zwar grad OT aber was sich die polizisten bei demonstrationen oder ähnlichem gefallen lassen müssen ist schon wahnsinn... ich würde da austicken...aber richtig :chair: :shotgun_blue:

    allerdings bin ich natürlich GEGEN diese scheiss einkassiererei und geldmacherrei....

    aso EDIT: In USA wäre der Geduldsfaden vielleicht etwas kürzer wenn sich da jemand weigert den anweisungen folge zu leisten...

    --- coming soon ---

    Einmal editiert, zuletzt von ankatit (3. September 2007 um 17:59)

  • Boah,ey 110!

    Ich hass die echt,die Gesetzschreiber die sowas erlauben,und die Polypen die sowas durchsetzen!
    Jaja,is ihr Job,pah,Scheissjob!
    Die meisten ärgern sich doch wenn se keinen erwischen,anstatt sich zu freuen das alle die Gesetze einhalten! O<

  • Zitat

    Original von §§-reiter
    lawyer,
    danke für Dein telefonisches Angebot zur Unterstützung.
    Schön, wenn mehrere an einem Strang ziehen. =)

    Manchmal geht´s einfach besser, wenn viele in die gleiche Richtung arbeiten, besonders wenn es gegen einen bewußt rechtswidrig handelnden Steaat geht

    Ich denke, daß man sehr wohl geríchtlich feststellen lassen kann, daß die Sicherstellung rechtswidrig ist. Ein Rechtschutzbedürfnis besteht schon deswegen, weil die Betroffenen "fern der Heimat " diskriminierend "ausgesetzt" werden und sehen können, wie sie oft über 100 km nach Hause kommen.

    Das mit der Diskriminierung könnte ein brauchbarer theoretischer Ansatz sein, ich untersuch das auch mal. Das Problem dabei dürfte sein zu beweisen, daß nicht die exorbitanten Geschwindigkeitsüberschreitungen als äußerer Anlaß die Maßnahmen ausgelöst haben, sondern Diskriminierungsabsicht. Schwierig. Dann bliebe nur noch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und im Hinblick auf die Raser unter den Autofahrern der Gleichheitssatz. Im übrigen gehen wir wohl beide davon aus, daß die Überprüfung nur im Verwaltungsrechtsweg in Betracht kommt, da diese Beschlagnahmen wohl ausschließlich als polizeiliche Präventivmaßnahmen zur Gefahrenabwehr überhaupt zu begreifen sind, denn mit OWiG und StPO hat das offensichtlich ja nix zu tun

    @ Ankatit

    ich glaub zwar auch nicht, daß sich viele wehren würden, aber so einfach ist das mit dem Festnehmen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte dann auch wieder nicht. Wenn die polizeiliche Aktion rechtswidrig ist, ist es fraglich, ob die Festnahme nicht eine Freiheitsberaubung im Amt ist. Auch nicht viel besser als Körperverletzung im Amt. Aber das ist Theorie, weil sich eh keiner wehrt, weil es zu stressig ist.

    Was sich die Polizei bei Demos gefallen lassen muß, ist manchmal heftig, wußten die aber schon, als sie dort angeheuert hatten. Was sich Verkehrsteilnehmer von der Polizei teilweise bieten lassen müssen, wird durch diese Erkenntnis aber nicht besser und USA ist in Sachen Rechtsstaat sowieso kein Maßstab.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    2 Mal editiert, zuletzt von lawyer (3. September 2007 um 19:22)

  • ich sach Euch doch immer: erst mal Maul halten....gut lügen ist Profisache... guckst Du hier: spl4sh3r

    jo das war ich, die diskussion wegen dem reifen habe die natürlich nicht gezeigt Motz

    bei mir waren es "nur" 110, bei 115 würde ich das ja noch verstehen großes Grinsen

    __________________
    Nicht die Großen überholen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Kleiner Tip am Rande :

    Wenn ihr mal geblitzt werdet und die euch vor Ort drauf ansprechen immer nach dem gültigen Eichprotokoll für das Blitzgerät fragen und nach der Probeblitzung!
    Falls die Jungs das nich vorlegen können, is alles hinfällig!
    Meistens is ihnen das schon zu blöde und die lassen einen weiterfahren!
    Nur ma so ein kleiner Einwurf 8)

    :teufel_engel: Lieber arm dran als Arm ab :teufel_engel:

  • reicht es nicht wenn da nur ein eichsiegel drauf ist???
    gibt es das irgendwie schwarz auf weiss?? (damit ich es ausdrucke und immer dabei habe) ;)

  • die dinger müssen regelmäßig geeicht werden. da ist also mit einem siegelaufkleber mit datum 2001 was faul.

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

  • @ Ankatit

    ich glaub zwar auch nicht, daß sich viele wehren würden, aber so einfach ist das mit dem Festnehmen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte dann auch wieder nicht. Wenn die polizeiliche Aktion rechtswidrig ist, ist es fraglich, ob die Festnahme nicht eine Freiheitsberaubung im Amt ist.

    Puh, dann gibt man dem Kind einen anderen namen und macht es fest. Streiche Festnahme wegen Widerstand, setze Ingewahrsamnahme wegen nicht geklärter Personalien.
    Die sind doch nicht blöd!


    Auch nicht viel besser als Körperverletzung im Amt. Aber das ist Theorie, weil sich eh keiner wehrt, weil es zu stressig ist.

    Immer schwer zu beweisen, wer hat angefangen und wer hat glaubwürdige zeugen?


    Was sich die Polizei bei Demos gefallen lassen muß, ist manchmal heftig, wußten die aber schon, als sie dort angeheuert hatten.

    Kein hohes Niveau, wusstest du alles was auf dich zukommt, als du du dich für jura entschieden hast?

    Was sich Verkehrsteilnehmer von der Polizei teilweise bieten lassen müssen, wird durch diese Erkenntnis aber nicht besser

    Denke nicht, dass jemand grundlos schikaniert wird!

    und USA ist in Sachen Rechtsstaat sowieso kein Maßstab.[/quote]

    Ohne Frage gebe ich dir da recht

    Man gut, dass meine Frau mit offenem Mund schläft sonst hätte ich gar keinen Sex mehr....

  • heute habe ich post bekommen, 3 pünktchen + 1 monat jogging und 120 teuronen...........

    der nette :cop:, hat sein wort gehalten :perfekt2:.........von dem reifen ist im bußgeldbescheid keine rede (oder kommt sowas separat :gruebel: ? )

    also zusammengefasst:

    176 eur abschleppen
    120 eur strafe
    3 punkte
    1 fahrverbot

    is also doch besser ausgegangen als gedacht, hatte mich schon auf 3 monate jogging und 6 punkte eingestellt :yeh:

  • Zitat

    Original von lawyer
    ich bin mal gespannt, wie die Sachen ausgehen. Das Problem juristischer Art besteht darin, daß nach gängiger Rechtsprechung das Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel fehlt, wenn die Maßnahme bereits abgeschlossen ist, weil dann das Rechtsmittel sowieso keine Wirkung mehr entfalten kann. Bleibt nur noch die Rückforderung der Abschleppkosten und eventuell Entschädigung für den Nutzungsausfall fü 1 Tag.

    Ich überlege, was passiert, wenn sich einer weigert, das Mopped herauszugeben. Dann müßten sie unmittelbaren Zwang anwenden und wenn dabei der Moppedfahrer verletzt wird, am besten unter vielen Zeugen :D :D :D, muß ja nicht unbedingt bluten :D, dann könnte man in einem Verfahren gegen die Rennleitung wegen Körperverletzung im Amt...Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre!!!!!!...denen mal so richtig Dampf machen. Egal, was dann dabei herauskommt, das macht richtig Ärger und viel Arbeit und wirkt sich disziplinarisch negativ aus. Alleine kann man so eine Nummer aber auf keinen Fall abziehen, sonst fängt man sich Prügel und ein Verfahren wegen Widerstandes.

    was ist denn, wenn ich auf der kiste sitzenbleibe? passive Gewalt?

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

  • Zitat

    Original von loWMax
    heute habe ich post bekommen, 3 pünktchen + 1 monat jogging und 120 teuronen...........

    der nette :cop:, hat sein wort gehalten :perfekt2:.........von dem reifen ist im bußgeldbescheid keine rede (oder kommt sowas separat :gruebel: ? )

    also zusammengefasst:

    176 eur abschleppen
    120 eur strafe
    3 punkte
    1 fahrverbot

    is also doch besser ausgegangen als gedacht, hatte mich schon auf 3 monate jogging und 6 punkte eingestellt :yeh:

    na dann nochmal mit nem blauen auge davon gekommen ;)

    und des nächste mal machste erst kontrollfahrten :perfekt3: