Strafen aus der Schweiz- wie läufts?

  • Hallo,

    also ich war am 6ten november in mailand auf der eicma, dafür bin ich durch die schweiz gefahren.

    nun wurde ich in zürich geblitzt weil ich 0,9 sekunden über ne rote ampel gefahren bin, war eigentlich keine absicht aber beim rumgucken und so---haja ihr kennt das.

    jetzt kam der bescheid über 156,20 Euro.

    Muss ich das bezahlen oder gibt es da irgendwas wegen eu das die da einnen brief schicken aber wenn man nix beazhlt passiert nix, wie früher mit frankreich oder wie das war?

    Weiß da jemand wie sich das verhält??

    Gruß Tim

  • Hallo Tim,

    soweit mir bekannt ist, ist das so das du zwar die Strafe jetzt nicht bezahlen mußt und es wird auch weiterhin nix unternommen.

    Aber wenn du wieder mal in die Schweiz fährst egal ob Auto, Motorrad oder sonst wie und kommst in eine Kontrolle warum auch immer, wirst du die Strafe bezahlen müssen weil das vergehen Gespeichert wird.

    Doch am besten wird es sein das du dich da mal bei einem Anwalt oder ADAC oder so schlau machst, weil wie oben geschrieben weiß ich das nicht 100%.

    Hoffe das konnte dir ein wenig weiterhelfen.

    Gruß

    Valentin

  • Hallo,

    Strafe muss nicht bezahlt werden, Schweiz hat noch kein Abkommen mit deutschland, das Strafen eingezogen werden.

    Aber die Schweiz musst du dann meiden also nimmer durch,weil du dann wenn sie dich anhalten sofort mit Zinseszins vollstrecken,je nach geschehen sogar mit Gefängsniss,

    aber wie ich gehört habe wird nächstes Jahr ein Abkommen mit Deutschland beschlossen werden, und sie wissen noch nicht ob sie dann Restschulden eintreiben werden , also wäre es besser du Bezahlst und hast Ruhe.

    Ganz wichtig: Auf die Verjährungsfristen achten. In Italien und der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist bis zu fünf Jahre, in den Niederlanden immerhin noch zweieinhalb Jahre. Und in Frankreich werden Verkehrssünden in der Regel nach einem Jahr aus dem Behördengedächtnis gelöscht.


    Natürlich ist das alles nur annahme genau wird das dir nur ein Anwalt sagen können


    Ciao Lupo1

    Wer seine Grenzen kennt :respekt:und Überschreitet :oh_man: ist kein Held :yeh: sondern ein Narr. :tougue:

  • aus eigener Erfahrung:

    Der Strafzettel wird in D nicht vollstreckt. Aber wenn Du das nächste Mal in der Schweiz kontrolliert wirst (z.B. auch Passkontrolle bei der Einreise), dann wirst Du sofort festgehalten, da Du in der Schweiz gesucht wirst (Erst mal nur Personenfahndung - Kein Haftbefehl). Ich konnte damals meine Reise fortsetzen, da ich dem Zöllner glaubhaft machen konnte, dass diese Fahndung nur auf einen Strafzettel zurückzuführen ist, der mir in D nicht zugestellt wurde (*Flunker*) und dass ich natürlich nochmal zu ihm kommen und bezahlen werde, sobald er die erforderlichen Unterlagen angefordert hat. Der Zöllner war echt OK und man konnte mit ihm reden. Muss nicht immer so sein. Irgendwann (oder wenn ich mein Versprechen nicht gehalten hätte) wird allerdings wird aus der Personenfahndung auch ein Haftbefehl und dann ist sofort schluss mit lustig. Ach ja, durch die Beschäftigung der Behörden mit der Personenfahndung wird der Strafzettel auch ordentlich teurer.

    Falls Du also vorhast, irgendwann nochmal in oder durch die Schweiz zu wollen, würde ich bezahlen.

    Und übrigens: 156 € sind für Schweizer Verhältnisse ja nahezu ein Schnäppchen!

    Immer d'ran denken: Ohne Spaß wäre das Leben nur halb so lustig! :)

    Einmal editiert, zuletzt von LeBigMac (21. Januar 2008 um 14:51)

  • soo,

    hab grade geguckt, die verjährungsfrist in der schweiz beträgt 3 jahre.
    die strafe wird allerdings nur 2 jahre eingetrieben.


    Im Endeffekt is echt besser zu zahlen, habt ihr schon recht, das ich peinlicherweise vom selben Tag schon 75 euro für 11 kmh zu schnell gezahlt habe sag ich aber keinem X(

    Vielen Dank an euch alle... :daumen_rauf:

    Tim

    Einmal editiert, zuletzt von Target (21. Januar 2008 um 15:01)

  • siehe mein Thread oben. Du musst bezahlen, wenn sie Dich kontrolieren. Und zwar nicht nur den Strafzettel, sondern auch die durch die Fahndung enstandenen Kosten. Und bis die Unterlagen bei der entsprechenden Polizei/Zoll eintreffen (evtl. auch per Postweg) wirst Du festgehalten.

    Bezahl - Un´ feddich!

    Immer d'ran denken: Ohne Spaß wäre das Leben nur halb so lustig! :)

  • guckst Du hier

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)