@Manfred K.:
Gutes Posting. Essentiell wäre aber nur das hier:
ZitatDie Gefahr kann ausgehen von der Sache selbst (Beschaffenheit, Lage), vom Zustand des Besitzers (Alk, Drogen, Persönlichkeitsentwicklung), von der Absicht des Besitzers (Nutzung als Werkzeug oder Waffe). Die Sicherstellung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn jemand eine Sache besitzt, mit der eine Straftat oder Owi begangen werden soll oder wird, oder durch den Besitz oder die Nutzung eine Straftat oder Owi verwirklicht wird. Speziell Kraftfahrzeuge können lt. Kommentar Berner/Köhler sichergestellt werden, wenn sie nicht verkehrssicher sind, nicht zugelassen sind oder keine Betriebserlaubnis besitzen und wenn dadurch Gefahren für den Fahrer oder andere oder wesentliche Belästigungen für die Allgemeinheit verhindert werden können.
...... "kann" sichergestellt werden.
Darin besteht der Ermessensspielraum. Beispiel Pelle 'runtergefahren:
Es KANN lediglich eine Ermahnung geben, die Pelle schnellstmöglich zu erneuern. Es KANN auch 'nen Bußgeldbescheid geben. Man KANN aber auch stilllegen.