Wann darf die Rennleitung beschlagnahmen?

  • @Manfred K.:

    Gutes Posting. Essentiell wäre aber nur das hier:

    Zitat

    Die Gefahr kann ausgehen von der Sache selbst (Beschaffenheit, Lage), vom Zustand des Besitzers (Alk, Drogen, Persönlichkeitsentwicklung), von der Absicht des Besitzers (Nutzung als Werkzeug oder Waffe). Die Sicherstellung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn jemand eine Sache besitzt, mit der eine Straftat oder Owi begangen werden soll oder wird, oder durch den Besitz oder die Nutzung eine Straftat oder Owi verwirklicht wird. Speziell Kraftfahrzeuge können lt. Kommentar Berner/Köhler sichergestellt werden, wenn sie nicht verkehrssicher sind, nicht zugelassen sind oder keine Betriebserlaubnis besitzen und wenn dadurch Gefahren für den Fahrer oder andere oder wesentliche Belästigungen für die Allgemeinheit verhindert werden können.

    ...... "kann" sichergestellt werden.

    Darin besteht der Ermessensspielraum. Beispiel Pelle 'runtergefahren:

    Es KANN lediglich eine Ermahnung geben, die Pelle schnellstmöglich zu erneuern. Es KANN auch 'nen Bußgeldbescheid geben. Man KANN aber auch stilllegen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Frau Holle (25. Februar 2008 um 11:57)

  • Bitte kein Lob.... ich habs nur durch googeln gefunden.... Deswegen ja auch "hab ich gefunden"

    Wie die juristischen Feinheiten sind, entzieht sich meiner Kenntnis..... nur wenn in den vergangenen Jahren hunderte, wenn nicht tausende von Motorrädern sichergestellt wurden (zwecks technischer Begutachtung) kann das Vorgehen nicht grundsätzlich falsch sein (juristisch gesehen).

    Wäre es grundsätzlich falsch gäbe es mit Sicherheit bereits eine Entscheidung eines OLG.

    Damit die Freunde und Helfer den Ermessensspielraum zu meinen Gunsten auslegen, bin ich 1. reuiger einsichtiger Sünder, 2. Gelobe ich Besserung, 3. Spiele ich nicht auf besonders beliebten Spielplätzen wie z.B. der Auspuffanlage...

    Warum den Stier mit dem roten Tuch reizen.... Meine "50" sonstigen Änderungen fallen halt einfach nicht so auf....

  • nix Genaues wiss ma ned.
    Die Gesetzeslage wird leider immer undurchsichtiger.

    Das Thema geht durch alle Foren. Viele trauen sich nicht mehr, offen zu fahren.

    Damit haben die freundlichen Helfer in Grün ihr Ziel erreicht. Ob es nun rechtmäßig war oder nicht.

    Bei solchen Erlebnissen lohnt eine Rechtschutzversicherung, damit man sich wenigstens wehren kann.

  • Zitat

    Original von Ludix

    Was blüht einem im schlimmsten Falle des Verduftens? Oder sollte man das hier besser nicht öffentlich diskutieren?

    Gruss Stefan

    Das haben wir schon mehrfach öffentlich hier diskutiert. Ich habe allerdings auch schon ausführlicher per e mail oder PN meine Meinung gesagt, denn man muß unterscheiden, was die MIG dürfen und was sie machen und was tatsächlich gewesen ist -z.B. Nichtbeachten des Haltezeichens - und was später in der Anzeige steht - z.B Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB. Letzteres liest man häufiger als Verteidiger, wenn einer abgehauen ist. Voraussetzung für die Verurteilung wegen dieser Straftat ist allerdings auch hier der Nachweis, wer gefahren ist. Ich hatte mal einen interessanten Fall, da hat MIG behauptet nur durch einen Sprung in den Graben sein Leben gerettet zu haben, das Verfahren wurde dann aber eingestellt, weil es eine onboard cam gab :dumdiedum: um die Tour aufzuzeichnen =) . Der Sprung erwies sich dann eher im Gedächtnis des MIG als im wirklichen Leben stattgefunden. Ohne den Beweis wäre es in die Hose gegangen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • in den kraben gesprungen und dann noch krankschreiben lassen 5 wochen wegen rückenschmerzen oder was lol .. naja aber mit dem video war aber dann doch klar das er das haltezeichen mitbekommen hat oder? .. aber immernoch besser wie das der fall weiter läuft und der beamte seinen kuriosen ausfall des gedächtnisses durch fantasievolles herbeizaubern nicht realer abläufe anerkannt bekommt .. gg

    LG molli

  • sehr schöne Formulierung :respekt:

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Solche Fälle landen gerne bei Gericht.

    Und dann muß der Richter bzw. die Kammer aus den phantasievollen Beschreibungen nicht realer Vorkommnisse BEIDER Parteien versuchen, ein Urteil auf ebenso phantasievoller Basis hoffentlich rechtskräftig zu erstellen...... .

    Und da beschwere sich noch einer über die langsam mahlenden Mühlen der Justiz....

    ;) (-: ;) (-: