Tach Zusammen,
ich hab hier im Forum und nun auch in der neuen Motorrad gelesen, dass Übersetzungsänderungen bis 8% eintragungsfähig sind. Ich hatte die Frage hier schon vor einiger Zeit gestellt, bin aber bei den hiesigen TÜV-und Dekra Menschen erfolglos geblieben. Gibt es es für die Eintragung eine gesetzliche Grundlage oder ist das eine reine Ermessenssache? Kennt evtl. jemand einen Prüfer im Nürnberger Raum der das einträgt bzw. jemanden, der das aus der Ferne macht?
Danke vorab.