Übersetzungsänderung eintragen

  • Tach Zusammen,

    ich hab hier im Forum und nun auch in der neuen Motorrad gelesen, dass Übersetzungsänderungen bis 8% eintragungsfähig sind. Ich hatte die Frage hier schon vor einiger Zeit gestellt, bin aber bei den hiesigen TÜV-und Dekra Menschen erfolglos geblieben. Gibt es es für die Eintragung eine gesetzliche Grundlage oder ist das eine reine Ermessenssache? Kennt evtl. jemand einen Prüfer im Nürnberger Raum der das einträgt bzw. jemanden, der das aus der Ferne macht?

    Danke vorab.

    Gruß Stefan

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)

  • wende dich mal vertrauensvoll an user " mikebike04 " , da wird dir sicher geholfen :flüster: :daumen_rauf:

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • Mike wäre natürlich eine Option, hab nur schon "Jahre" nichts mehr von ihm gelesen...aber merci, ich treib ihn schon auf.

    Gruß Stefan

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)

  • Zitat

    Original von StefanS
    Mike wäre natürlich eine Option, hab nur schon "Jahre" nichts mehr von ihm gelesen...aber merci, ich treib ihn schon auf.

    wenns übers forum nicht klappt schick ihm ne mail oder wenn alle stricke reissen geb ich dir seine tel.nr.
    bin mir sicher dass er dein problem lösen kann :)

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • StefanS

    Hi,

    habe an meiner Blade das originale Kettenrad (42 Zähne) gegen ein Stealth (44 Zähne) getauscht.

    Der erste Eintragungsversuch beim Tüv scheiterte, die wollten ne Freigabe von Honda in der steht, das man das Kettenrad ändern darf...... Nuja gibts wohl nicht....

    Bin dann zu ner anderen Tüvstelle gefahren und hatte keine 5 min später die Eintragung :D So muss das ablaufen.

    Achja, der TÜV in Mannheim hat das ganze eingetragen.... ist ein bissl weit weg von dir.....

    MfG

    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von Markus_CBR (2. März 2008 um 18:54)

  • wars nu bis 8 oder 10 %?=

    und den tachokonverter odern beleuzchtetes sigma muss man doch auch bereit halten .. oder?? .. also wie wüprd das bei 16/42 auch 16/44 oder 15/44 aussehen ???


    hier liest man ja meistens geteilte meinungen ! ..

    LG molli

  • Zitat

    Original von Molli
    wars nu bis 8 oder 10 %?=

    und den tachokonverter odern beleuzchtetes sigma muss man doch auch bereit halten .. oder?? .. also wie wüprd das bei 16/42 auch 16/44 oder 15/44 aussehen ???


    hier liest man ja meistens geteilte meinungen ! ..

    LG molli

    8%
    tachokonverter wollte mein tüvler damals nicht sehen

    grüßle

    Dirkman
    ( Ich hab auch keine Lösung, aber ich bewundere das Problem! )

  • Zitat

    Original von André

    Kannste mir ne Kopie der Eintragung mal zukommen lassen? Hab das auch vor und es wäre sicherlich hilfreich :)

    Gruß André

    Hier der Prüfbericht der damals für meine Maschine erstellt worden ist.
    Damit sollte es 100% beim TÜV klappen.

    MfG, Helmut

    Wenn du eine weise Antwort verlangst,
    musst du vernünftig fragen.

  • Moin zusammen,

    auch wenn einige hier die geänderten Übersetzung irgendwo eingetragen bekommen, heißt das nicht das alle diese Eintragungen rechtlich haltbar sind.

    Mit der Veränderung der Übersetzung verändert sich natürlich (bei neueren Mopeds von größerer Relevanz) auch die Geräusch- bzw. die Abgasemmision , welche im Bezug auf die jeweilige Geschwindigkeit, Teil der Betriebserlaubnis sind.

    Normalerweise wäre also bei korrekter Vorgehensweise mind. ein neues Abgasgutachten nötig, was schnell den finanziellen Rahmen sprengen kann, den der geneigte Fahrer für die Legalisierung seiner Übersetzung zahlen möchte.

    Im automobilen Bereich gibt es derzeit eine nicht unerhebliche Anzahl von Gutachten, die zurückgezogen werden - mehr möchte und werde ich an dieser Stelle nicht schreiben - deshalb wäre es auch sinnvoll das hier veröffentlichte Gutachten, auch wenn es schon älter ist, zu entfernen.


    Gruß Frank

  • du meinst wegen gleicher geschwindigkeit aber höherer drehzahl?? .. dann gutachten mit dem normalen (originalen)pott machen der ist garantiert nicht zu laut .. und danach wieder umbauen?
    es geht ja drumm falls man die karre mal irgenswo durch nen graben führt oder schlimmernoch ein anderer verkehrsteilnehmer dran beteiligt ist wohlmöglich noch mit personenschaden .. das da keiner kommt und sagt da sind ja 2 zähne mehr auf dem ritzel! ....
    LG molli

  • Ich würd einfach sagen, probier es mit der Eintragung, wenns nicht klappt hast du zum aktuellen Stand nichts verloren.

    Chuck Norris hat den Roadrunner gefangen! ....

  • Unter 5% ist kein Abgasgutachten nötig, nur ein Geräuschgutachten, also alles o.k. mit meinem Gutachten.

    16:42 -> 16:44 = 4,76%.

    MfG, Helmut

    Wenn du eine weise Antwort verlangst,
    musst du vernünftig fragen.

  • Gerade im Dosenbereich werden die Kisten oft schon ab Werk mit unterschiedlichen Achsübersetzungen trotz gleicher BE-Nr. ausgeliefert!

    Die meisten sogenannte "Sportgetriebe" usw. entpuppen sich nämlich oft nur als kurze Achse :gruebel:

    Würd mich intressieren ob die dann für jedes Modell nen Keller voll Gutachten brauchen ?(

    Grüssle

  • moinsen,

    ich habe die erfahrung gemacht, dass man am besten VORHER mit dem inschenjör spricht und dabei alles an papier dabei hat, was man so auftreiben kann. die jungs sind weder doof noch gemein, aber sie werden auch gerne mal gefragt, was so machbar ist ;)

  • Zitat

    Original von Gixxer-GS
    moinsen,

    ich habe die erfahrung gemacht, dass man am besten VORHER mit dem inschenjör spricht und dabei alles an papier dabei hat, was man so auftreiben kann. die jungs sind weder doof noch gemein, aber sie werden auch gerne mal gefragt, was so machbar ist ;)

    Das ist auch meine Erfahrung. Erstmal mit dem Ingenieur reden und mehrere Lösungswege vorher mit Ihm besprechen. Meistens hat der Ingenieur auch gute Ideen und man findet einen Weg um das Ganze legal über die Bühne zu bringen.

    Habe ich damals mit der der Übersetzungsänderung und auch letztes Jahr mit der Eintragung der SC50 Bremskolben so gemacht.

    MfG, Helmut

    Wenn du eine weise Antwort verlangst,
    musst du vernünftig fragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Helmut (4. März 2008 um 21:37)

  • Zitat

    Original von Helmut

    Unter 5% ist kein Abgasgutachten nötig, nur ein Geräuschgutachten, also alles o.k. mit meinem Gutachten.

    16:42 -> 16:44 = 4,76%.

    MfG, Helmut

    Hallo Helmut,

    Deine Eintragung ist mit Sicherheit kein "schlimmer Fall", zumal die SC 33
    aufgrund des Bj. noch verhältnismäßig lockere Emmissionsgrenzwerte hat.

    Auch gegen die nur leichte Veränderung der Übersetzung spricht nichts.
    Die Aussage, das eine Veränderung des Fahrgeräuschs - trotz höherer Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit - nicht stattfindet, ist zumindest grenzwertig.

    Grundsätzlich kann ein Gutachten, wenn es Fehler aufweist (fehlendes Abgasgutachten etc.) zurückgezogen werden.
    Ein nicht gesetzkonformer Umbau wird auch durch ein entsprechendes Gutachten nicht legalisiert.

    Das heißt für den Nutzer im schlimmsten Fall, dass mit dem zurückziehen des Gutachtens eine Information an die Zulassungsstelle geht und diese eine Frist einräumt, nach deren Ablauf das Fahrzeug zwangsstillgelegt wird.

    Außerdem bin ich mir sicher, dass sich kein SV richtig darüber freuen kann, wenn er seine Gutachten hier veröffentlicht sieht.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Frank64 (4. März 2008 um 22:16)

  • Wenn du eine weise Antwort verlangst,
    musst du vernünftig fragen.

  • Zitat

    Original von Helmut

    Eigentlich ist der Ermessensspielraum sehr klein geworden und bei den neueren Mopeds wird man um ein Emmissionsgutachten (Abgas, Geräusch) nicht umhin kommen.

    Ich persönlich glaube allerdings, dass es nur einige Ausnahmen packen werden, die Grenzwerte einzuhalten.

    Schön, dass Du das Gutachten rausgenommen hast.

    Gruß Frank