Hallo alle zusammen,
ich habe da mal eine kleine Frage.
Einer Freundin von mir wurde letztes Jahr ihr Motorrad gestohlen, glücklicherweise war sie Teilkasko versichert und hat sich das Geld erstmal auszahlen lassen, natürlich wurde die Mehrwertsteuer wie in solchen Fällen üblich abgezogen.
Nun hat sie sich eine Gebrauchte vom Händler gekauft und meines wissens nach kann sie sich doch jetzt mit Nachweis durch die Rechnung die Mehrwertsteuer auszahlen lassen oder? Wenn ja, welche MwSt, die im Gutachten der geklauten Maschine oder die der neu Erworbenen?
Auf der Rechnung der Neuen ist lediglich die Differenzsteuer ausgewiesen, da der Händler ja nur den Gewinn des Bikes versteuern muss. Oder kann es sein, dass man eben nur diese Steuer einfordern kann?
Habe mich schon einwenig im Internet erkundigt aber nicht 100%ig passendes gefunden. Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
MfG und schöne Pfingsten