Nach Diebstahl Mehrwertsteuer auszahlen lassen?

  • Hallo alle zusammen,
    ich habe da mal eine kleine Frage.
    Einer Freundin von mir wurde letztes Jahr ihr Motorrad gestohlen, glücklicherweise war sie Teilkasko versichert und hat sich das Geld erstmal auszahlen lassen, natürlich wurde die Mehrwertsteuer wie in solchen Fällen üblich abgezogen.
    Nun hat sie sich eine Gebrauchte vom Händler gekauft und meines wissens nach kann sie sich doch jetzt mit Nachweis durch die Rechnung die Mehrwertsteuer auszahlen lassen oder? Wenn ja, welche MwSt, die im Gutachten der geklauten Maschine oder die der neu Erworbenen?
    Auf der Rechnung der Neuen ist lediglich die Differenzsteuer ausgewiesen, da der Händler ja nur den Gewinn des Bikes versteuern muss. Oder kann es sein, dass man eben nur diese Steuer einfordern kann?

    Habe mich schon einwenig im Internet erkundigt aber nicht 100%ig passendes gefunden. Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.

    MfG und schöne Pfingsten

  • habe ich grade erst durch.

    wenn du reinvestierst in ein neues motorrad, bekomsmt du die mwst. jedoch maximal die mwst die du für das neue gelöhnt hasst.

    d.h. die geklaute würde dir 1500 € MwSt bringen du kaufst nen neues wo 1200 € MwSt drinn sind bekommst du die 1200, hast du 1800 MwSt im neuen moppet bekommste die 1500.

    ein kaufvertrag ist nachweiß genug.

  • Zitat

    Original von westberlin42
    Hallo alle zusammen,
    ich habe da mal eine kleine Frage.
    Auf der Rechnung der Neuen ist lediglich die Differenzsteuer ausgewiesen, da der Händler ja nur den Gewinn des Bikes versteuern muss.

    MfG und schöne Pfingsten

    Die Differenzseteuer bzw. den Gewinn wird der Händler mit Sicherheit nicht ausweisen, du meinst sicherlich "Differenz besteuert" da kann der händler beim Verkauf an einen gewerbetreibenden keine MWst zum absetzen ausweisen da er das Moped von einem Privatmann gekauft hat. Kauft er ein Motorrad welches auf eine Firma, z.B. eine Vorführmaschine, zugelassen war, dann kann er die MWSt ausweisen.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Ja, Du hast Recht, auf der Rechnung steht, dass das Motorrad der Differenzbesteuerung unterliegt, habe ich irgendwie etwas verdreht. Also ich weiß, dass er das Bike von einem Privatmann angekauft und meine Bekannte sie auch wieder als Privatperson gekauft hat.
    Wie ist da dann die Situation? Kauft man dann als Privatperson dann ebenfalls ohne MwSt?
    Habe die Rechnung leider noch nicht gesehen und erreiche meine Bekannte im Moment nicht. Aber vielleicht klärt es sich ja auch so.

  • Zitat

    Original von westberlin42
    natürlich wurde die Mehrwertsteuer wie in solchen Fällen üblich abgezogen.

    natürlich????
    was is'n daran so natürlich????
    bei uns wurde in 3 fällen die mwst nie abgezogen!
    warum auch???? ?(

  • nein du kaufst mit MwSt. der händler kann die MwSt aber senken um den dir zustehenden Betrag, dann bekomsmte aber nichts mehr von der Versicherung weil der händler dir die MwSt ausgeglichen hat.

  • Weil du die MWST nur bekommst, wenn du ein Ersatzfahrzeug kaufst. Ganz einfach. Die beste Lösung ist in jedem Fall, um den höchsten Betrag zu bekommen, eine Neue zu kaufen. Ein Gebrauchtmoped ist keine gute Idee. Wenn du Pech hast, weist der Händler dann nur die Differenzsteuer aus und schaust bei dem Deal in die Röhre - versicherungstechnisch. Aber das sollte man sich überlegen, bevor man das über die Bühne bringt.

  • Zitat

    Original von Frankenklinge
    Weil du die MWST nur bekommst, wenn du ein Ersatzfahrzeug kaufst. schaust bei dem Deal in die Röhre - versicherungstechnisch. Aber das sollte man sich überlegen, bevor man das über die Bühne bringt.

    am besten im Vorfeld sich das ganz genau von Versicherung am besten schriftlich geben lassen, die schauen doch auch wo sie einen über den Tisch ziehen können.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • Zitat

    Original von Fremdfabrikat

    natürlich????
    was is'n daran so natürlich????
    bei uns wurde in 3 fällen die mwst nie abgezogen!
    warum auch???? ?(

    Dann hast Du Glück gehabt.

    Der MwSt.-Abzug ist gängige Praxis. Höchstrichterlich entschieden.
    Bei der Erstattung für Wiederbeschaffung oder Nutzungsausfall das gleiche Spiel. :oh_man:
    Leder und Helm wird jedoch ohne Nachweis der Ersatzbeschaffung ersetzt , warum auch immer. :gruebel:

  • Am besten liest man den Versicherungsvertrag, den man abgeschlossen hat. Da steht drin, was bezahlt wird. Im übrigen steht alles andere im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Und bitte nicht die Haftpflicht mit der Kasko verwechseln. In den meisten neuen AKB ist geregelt, daß Mehrwertsteuer erst gezahlt wird, wenn sie angefallen ist, also bei der Wiederbeschaffung. wenn nicht, regelt § 88VVG, was gezahlt werden muß.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Also habe jetzt mit meiner Bekannten gesprochen. Auf der Rechnung ist keine MwSt ausgewiesen, da das ganze wie gesagt der Differenzbesteuerung unterliegt. Ist das so korrekt? Wenn ja schätze ich mal das von der Versicherung auch nichts mehr zu holen ist.
    Ich dachte eigentlich, daß man immer MwSt zahlt sobald man von einem Gewerbetreibenden kauft. Aber da habe ich wohl wieder was dazugelernt.

  • Zitat

    Original von westberlin42
    Also habe jetzt mit meiner Bekannten gesprochen. Auf der Rechnung ist keine MwSt ausgewiesen, da das ganze wie gesagt der Differenzbesteuerung unterliegt. Ist das so korrekt? Wenn ja schätze ich mal das von der Versicherung auch nichts mehr zu holen ist.
    Ich dachte eigentlich, daß man immer MwSt zahlt sobald man von einem Gewerbetreibenden kauft. Aber da habe ich wohl wieder was dazugelernt.

    sicher bezahlen wir alle die MWSt, aber wenn die MWSt ausweisbar ist kann ein Vorsteuerabzugsberechtigter die MWSt absetzen, ein Privatmann nicht.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern

  • OK, also hat sie die MwSt gezahlt auch wenn sie nicht ausgewiesen ist. Was mir aber noch nicht ganz klar ist, wie läuft das mit der Versicherung? Legt man denen die Rechnung und Kaufvertrag vor und die rechnen die Steuer dann raus? ?(
    Nehmt es mir bitte nicht übel wenn ich da so genau nachfrage. Habe mir persönlich bisher immer Schäden auszahlen lassen (ohne MwSt) und dann selbst repariert. Deshalb habe ich damit noch keine Erfahrung.

    Vielen Dank

  • nachdem es hier doch sehr unterschiedliche erfahrungen gibt, was es diese mwst betrifft ?(
    hier meine erfahrung:
    also du bekommst die schadensmeldung, die füllst du ganz genau aus und legst dem ganzen alle rechnungen, auch kaufvertrag bei. bei uns war das alles immer fein säuberlich mit fotos (vorher/nachher wegen anbauteilen) in einem schnellhefter.
    1. diebstahl cbr1000rr. versicherung bezahlt inkl. steuer
    2. diebstahl gsx1000r + yzf r1 . versicheurng bezahlt inkl. steuer.

    bei bekannten wurde die mwst abgezogen, der typ war selbstständig und die steuer erst beim neukauf eines mopeds erstattet. verstanden hab ich das bis heute nicht :ausschau:.

  • Zitat

    Original von Fremdfabrikat

    bei bekannten wurde die mwst abgezogen, der typ war selbstständig und die steuer erst beim neukauf eines mopeds erstattet. verstanden hab ich das bis heute nicht :ausschau:.

    Die Bekannten haben die MWST abgesetzt, hätte die Versicherung bezählt bekommt er die MWSt 2 mal, ihm ist aber der Schaden netto also ohne MWSt entstanden da er diese ja beim Finanzamt eingereicht hat. Wenn er dann ein neues Moped kauft kann er die MWSt wieder geltend machen und bekommt im Gegenzug die alte von der Versicherung erstattet muss aber auch den Erhalt der MWSt beim Finanzamt angeben damit die wieder gegen gerechnet werden kann.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern