stell mir die frage, ob man durch die neue gewährleistung ab 1.1.2002 ( beweispflicht beim händler - in den ersten 6 monaten ) seinen händler zu einem LD bewegen / zwingen könnte ???
lenkungsdampfer
-
dieter -
21. Februar 2002 um 11:03 -
Erledigt
-
-
Sicher nur, wenn Du nachweisen kannst, dass das
Fehlen ein Mangel nach BGB ist.
Und DAS wirst Du sicher nicht schaffen.Gruß Börnie
-
-
Na das nenne ich einen gelungenen Einstand !
:)) Thomas
-
Zitat
Original von dieter
stell mir die frage, ob man durch die neue gewährleistung ab 1.1.2002 ( beweispflicht beim händler - in den ersten 6 monaten ) seinen händler zu einem LD bewegen / zwingen könnte ???Ich denke mal den kannst du azu Bewegen ja in dem du den LD bezahlst bewegt dein Händler sich um es zu bestellen
zwingen kommt drauf an wie gross dein Händler ist
-
-
Zitat
Original von Aytunc
zwingen kommt drauf an wie gross dein Händler ist
Mit der Größe des Händlers hat das nix zu tun. Vor dem Gesetz sind wir alle gleich! Wirklich! Tirili. tirila.
Umsonst wird dir aber kein Händler einen LD einbauen. Dazu gibt es keine Veranlassung, wie Börnie schon andeutete.Gute Nacht, Chris
-
Zitat
Original von Chris
Vor dem Gesetz sind wir alle gleich! Wirklich!
Gute Nacht, Chris
Hi Chris
Wenn wir vor dem Gesetz alle Gleich währen
dann würden viele Politiker die ja Millionen dem Staat klauen und sich Bestechen lassen und andere grosse Leute gehöhren auch dazu alle im Knast sitzen !!!!!!!!!!!!Mach du das mal dann will ich sehen ob du auch so gut davon kommst !!!!!!!
Gruss
Aytunc -