Abrechnung bei Reparatur 30% über Wiederbeschaffungswert

  • Hallo Gemeinde,

    hier erneut eine jüngere Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH, die sich mit den Regeln befasst, nach denen zu verfahren ist, wenn ein Totalschaden repariert wird und die Kosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen.


    Urteil 08.12.2009, VI ZR 119/09

    a) In den Fällen, in denen der Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt, können Reparaturkosten nur bei konkreter Schadensabrechnung ersetzt verlangt werden. Will sagen, es muß tatsächlich repariert werden und nur diese Reparatur wird abgerechnet, nicht nach Gutachten.

    b) Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann dabei nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Senatsurteile BGHZ 154, 395 und 162, 161). Will sagen, wenn Originalverkleidung im Gutachten steht, darf nachher nicht Chinaverkleidung drangeschraubt sein.

    c) Reparaturkosten für eine Teilreparatur, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen und den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, können in diesen Fällen ebenfalls nur dann zuerkannt werden, wenn diese Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt; anderenfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (Senatsurteil BGHZ 162, 170).

    Viel Spaß beim Lesen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (22. Januar 2010 um 13:06)