Anonymverfügung aus Österreich

  • Bikeoholixs , gerne werde ich machen ,Danke für das Angebot

    ...manchmal benötigt man einen ganzen Tank voll um den Kopf frei zu bekommen..
    .."Pissen und Denken haben vieles gemeinsam. Man kann sich beides verkneifen, aber nicht für immer."..

  • Eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers ist in der Bundesrepublik (vorläufig) nicht möglich. Sie kann gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, wie dem Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung oder dem Schutz des Kernbereichs des Angehörigenverhältnisses, verstoßen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung von Art. 6 EMRK und des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rats der Europäischen Union (FG Hamburg 16.3.10, 1 V 289/09).

    Quelle: Verkehrsrecht aktuell 7/2010


    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Danke Bernd :daumen_rauf:

    Jetzt bleibt nur noch die Frage was passiert , wenn das nächste mal ein Fahrzeug was auf mich zugelassen ist durch Österreich fährt ?

    Dürfen die dann die Strafe inclusive Gebühren usw. direkt abkassieren , bzw. sogar das Fahrzeug bis zur Bezahlung sicherstellen ?

    Grüssle Micha

  • If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • @VFRler...kann ich, will ich aber nicht. Das ist nämlich mehr Arbeit für mich, als für Dich das Lesen.

    AlpentoureRR: Lies nochmal genau und alles. Wenn innerhalb 4 Wochen nicht bezahlt wird, ist die Verfügung gegenstandslos. Es muß dann ein Verwaltungsverfahren durchgeführt werden. Passiert das nicht, hammse Pech gehabt.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (16. August 2010 um 14:49)

  • interessant -
    gehörte ich bisher zu der fraktion "bezahl, wenn du was angestellt hast", differenziert sich meine meinung ....
    ich hab auch so seine anonymverfügung bekommen, angeblich 12 zu schnell bei geforderten 50 ?( nun muss man wissen, dass ich in österreich und gerade in ortschaften (auch hier in ortschaften) relativ genau diese 50 fahre, wenn schneller, dann etwa 55 aber nie schneller (jaa, ich bin ein engel) - an diesem tag waren wir in einer 5er gruppe unterwegs, ich zweite.
    ausser mir bekam nur noch die hinter mir fahrende für 19 zu schnell auch so eine vefügung... :gruebel: die anderen gingen leer aus. auch die hinter mir fahrende besteht darauf, dass sie dort niemals über 19 zu schnell war :motz:
    ort: gemeinde obsteig, miemingerstrasse b 189 in fahrtrichtung telfs bei km 132, 250
    passiert am 9.10. - bekommen hab ich den wisch am 18.11.

    im prinzip werde ich es bezahlen, ärgere mich aber irrsinnig, weils einfach gar nicht sein kann :evil:

    oooder
    wenn ich das von lawyer richtig gelesen habe, passiert nix, wenn ich innerhalb der 4 wochen (frist endet bei mir 13.12.) nicht bezahle....
    hinten auf diesem infobrieflein steht noch:
    bal bla wird gegenstandslos...

    aaaber noch:

    dann allerdings wird
    . ein strafverfahren gegen den lenker eingeleitet
    beid diesem strafverfahren
    . werden die niedrigen strafbeträge der anonymverfügung nicht mehr angewendet

    . eine eventuelle rechtskräftige bestrafung wird vorgemerkt

    :wow :wow :wow
    was heisst denn das nu?

    wir sind relativ viel bei den schluchtensch****** unterwegs :cool3:
    wegen 45 euro hab ich keine lust auf große diskussionen bei der nächsten oder übernächsten tour :nono:

  • Servus !

    Tja , ich glaube jetzt verstehst Du mich , warum ich diesen Thread hier erstellt habe !

    Auch bei mir ist bis heute nur für ein Motorrad so eine Anonymverfügung gekommen !

    Wenn Du öfter nach Österreich willst , wird auch Dir nichts anderes übrig bleiben als zu bezahlen !

    Obwohls bei mir ja schon ne Weile her ist , das Geschmäckle für etwas bestraft zu werden was man definitiv nicht gemacht hat , ist immer noch vorhanden X(

    Grüssle Micha

  • ja klar!!
    ich bin immer davon ausgegangen, dass man das, was einem zur last gelegt wird auch getan hat :dumdiedum:

    aufgewogen mit den missetaten, bei denen man nicht erwischt wurde ist das natürlich ein klacks - aaaaber ich fühl mich einfach unwohl wenn ich so beschissen werde. :motz:
    schlimmer fände ich es allerdings dann doch, wenn ich dran denke, man hätte mich aufgehalten und mir hätte so ein tiroler ins gesicht gegrinst und hätt gesagt "ich schätze mal, dass sie xy gefahren sind" :cool3:
    vor laaaaaanger zeit war ich mit ner freundin in der dose vom wörther see heim auf der autobahn, als sie uns rauswinkten - etwa 400 m vor nem tunnel.... sie wollten ein bußgeld, weil wir im überholverbot ein auto überholt hätten... blöd nur, dass da weit und breit gar kein auto war :wow
    da war nirgends ein auto das wir hätten überholen können, aber diskutieren brachte gar nix, der grinste uns damals nur frech an und meinte sie wären zu zweit udn man würde die aussage zweier polizisten nie anzweifeln, wir sollten gefälligst bezahlen X( und was macht man, wenn man grad 20 ist und einfach nur heim will???
    zaaahlen ;( is zwar echt schon laaange her, aber das fiel mir sofort wieder ein! :oh_man:

  • ich hätte nicht bezahlt! anwalt und gut is ihr ward doch auch zu zweit oder?

    Gruss Holger

    Schreib dich nicht ab, schreib ins Forum :]

    Einmal editiert, zuletzt von Sickpuppy (4. Dezember 2010 um 00:22)