Ich denke schon, dass im Extremfall genau das der Fall sein wird.
Im PflVG steht unter §3:
"Ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde, kann der Versicherer den Dritten abweichend von § 117 Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht auf die Möglichkeit verweisen, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen. Soweit der Dritte jedoch von einem nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter Ersatz seines Schadens erlangen kann, entfällt die Leistungspflicht des Versicherers."
Satz 1 sagt hier doch, das wenn das Fahrzeug nicht den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht...
Dies ist bei einer erloschenen BE aber eindeutig der Fall.
Wann diese unter anderem erlischt, steht in der StVZO unter §19 (2).
In diesem Fall besonders interessant ist Nummer 3:
"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."
Durch eine Manipulation dieser Art am Auspuff tritt Nummer 3 eindeutig in Kraft.
Dadurch folgt der Automatismus des §19 StVZO, nämlich das Erlöschen der BE.
Und somit halt auch ein nicht entsprechen der Bau- und Betriebsvorschriften.
Die Gefährdung die hier zu sehen ist, ensteht durch die lautere Geräuschkulisse und damit evtl. Hörschädigungen anderer.
Ich denke jetzt zwar nicht, dass es bei einem Unfall unbedingt zu einer technischen Untersuchung kommt, bei der die Manipulation aufgedeckt wird...Im schlimmsten Fall könnte es jedoch dazu kommen.
Das heißt die Versicherung hätte nun die Möglichkeit den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen...
Ich denke in diesem Fall kann einem dann wohl nur noch ein guter Anwalt helfen.