Moin Jungs,
hab da ein Problem mit dem TÜV Hessen! Ist hier zufällig jemand von Euch aus Hessen und hat bei seinem TÜV-Prüfer ne 17" Vorderradfelge von ner CBR600 PC 31 auf seiner 900er SC 28 eingetragen bekommen?
Gestern habe ich in Alsfeld beim TÜV angerufen und den netten Prüfern erklärt, dass ich von 16" auf 17" Vorderrad umgerüstet habe. Daraufhin meinten sie, ich brauche von Honda direkt so etwas wie eine "Unbedenklichkeitserklärung", dass ich diese Felge auf meinem Motorrad überhaupt fahren darf! Nachdem ich jetzt einen Honda-Händler kontaktiert habe und dieser meinte, dass Honda mir so etwas NIEMALS ausstellen würde, häng ich jetzt irgendwie in der Luft!
Hat irgendjemand von Euch zufällig schon mal so eine "Unbedenklichkeitserklärung" von Honda bekommen (der Teufel ist ein Eichhörnchen)? Oder kennt ihr einen netten Prüfer, der schon öfters solche Eintragungen gemacht hat?
Ich weiß, dass das Thema schon ziemlich ausgelutscht ist. Aber ich kann wirklich nicht verstehen, dass es in anderen Bundesländern noch so locker gehandhabt wird und nur in Hessen wird so ein Heckmeck gemacht! Die akzeptieren noch nicht mal Eintragungen aus anderen Bundesländern. Hier im Forum ist ein Teilnehmer, der hat seine kompletten Papiere hier eingestellt (von 16" auf 17") und das akzeptieren die nicht. So ein Bürokratie-Ramsch, könnte ausflippen!!!
Danke für Eure Antworten und VLG, Melli