Danke für eure Antworten.
Werde zuerst dann mal den linken Schalter zerlegen. GGf. noch Lötstellen/Kontakte checken und mit WD40 tränken.
Mal sehn was rauskommt...
Wichtig ist das Du die Kontakte vom Blinker beidseitig sauber machst
Danke für eure Antworten.
Werde zuerst dann mal den linken Schalter zerlegen. GGf. noch Lötstellen/Kontakte checken und mit WD40 tränken.
Mal sehn was rauskommt...
Wichtig ist das Du die Kontakte vom Blinker beidseitig sauber machst
War bei mir auch so.
Linke Schaltereinheit zerlegen, die Kontakte säubern neu einfetten, zusammenbauen, fertig.
das heißt ich werde kein glück haben?!?
kann man denn den Reifen ohne abziehmaschine runter und nen anderen draufmachen?
Kann man, habe ich auch schon gemacht, (mit 3 Felgenschoner und 3 Montierhebeln) aber besser ist mit Montiermaschine
Ich habe mein Kerzengewinde mit dem Time-Sert satz von Wirth Repariert Time-Sert
Hier ein Video zum Thema Knieschleifen
Übe das Bitte auf einem Abgesperrten Gelände/Parkplatz
Oder melde Dich hier an
Ich habe auch lange üben müssen, und hatte aber vorher keine 7-8mm am Reifen
Ich hatte mal einen Elektrischen gekauft für so eine Aktion.
War nach dem Sitzbank beziehen auch durch das teil, aber dank Garantie Geld zurück bekommen.
Habe zeit Jahren jetzt einen Mechanischen Tacker (5 Euro teil) Einstellbar der hat jetzt schon das 10 fache durch und funktioniert noch tadellos.
Das wichtiigste es kommt auf die klammern an die du benutzt.
Am besten sind kurze Stahlklammern
DAs habe ich hier im Forum gefunden hoffe es hilft Dir weiter
Hier ein kleiner auszug was da geschrieben wurde.
Zitatalso die beiden Deckel sind leider nicht gleich, auch in der (deuschen) reperaturanleitung steht, dass der sc50er deckel flacher ist als der sc44er.
hab grad ein bild gemacht vom 44er da ich grad beim umbau bin, aber das hochladen hier ist ja hier nicht direkt möglich, naja egal.
Des Weiteren hat die SC44er glaub ich ca 66mm innendurchmesser, die 50er lima um die 50mm, also FLACHER deckel, LOCHABSTAND und INNENDURCHMESSER sind unterschiedlich.
ZitatAlso dann ist es jetzt amtlich,
auch der komplette Deckel der 50er mit Lima der 50er passt nicht auf den sc44er motor, da das Polrad zu weit in den falchen deckel der 50er reiragt...
So ein scheiss, etz hab ich ne 50er lima mit deckel...
Und das Polrad der 44er auf 50er umrüsten, ich glaub das werde ich nicht auch noch versuchen.
Wenn ich das richtig Recherchiert habe, Ist die aufhebeung der Reifenfreigabe seitens der Motorradhersteller nur eine verschiebung der Verantwortung.
Diese liegt dann beim Reifenhersteller der einen Reifentyp auf dem jeweiligen Motorrad ausgiebig testen muss wenn er ihn an den Kunden bringen will.
Wenn dann diese phänomene wie Lenkerschlagen und eventuell dadurch entstandene schwere Unfälle an dem Modell auftreden hat der Reifenhersteller und nicht mehr der Mororradhersteller ein richtiges Problem.
Diese Test sind wohl sehr aufwendig und Teuer. (Rennstrecke, Testfahrer/Rennfahrer, Verschiedene Motorradtypen usw.)
In Deutschland muss man immer noch die jeweilige Freigabe bei den Fahrzeugpapieren mitführen. (so habe ich das gelesen.)
Der text in den Fahrzeugschein unter Punkt 22 "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ist kein Freifahrtschein.
Korregiert mich bitte wenn ich falsch liege.
Im Netz gefunden.
Reifenfreigaben für das Bike noch nötig?
Mit demVerzichtder Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durchÄnderungen der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen Empfehlung bzw. bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab.
Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat.
Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert?
Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss.
Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die
aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf dieseArt umgeht
der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
Hintergründe:
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw.
internationalen Rechtsvorschriften.Reifenfabrikats-oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im altenFahrzeugschein bzw.-
brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen)eingetragen waren,auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22)
geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst
mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes.
Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer
vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränktenvVerwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten
Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodassdie in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen-sowie sonstigen Einschränkungen-
auch in Zukunft das Maß der Dinge sind. Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten?
Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt.
Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden.
Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht.
Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV - oder Hersteller -
Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen
(Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.
Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW:
"Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum
Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor
Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den
Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer
Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."
Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS):"Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt derHersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit
bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung - Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen
könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und
1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch
Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der
'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet
In meinem SC50 Fahrzeugschein steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Zwei verschiedene Motorhälften zusammensetzen geht nicht
Die Motorhälften haben eine Nummer die zusammengehört, oben und unten steht der gleiche Code auf den Motorhälften
Dann steht noch auf der Limaseite der Buchstabencode für die Lagerschalen die mann zusammen mit dem Zahlencode der Kurbelwelle bestimmen kann.
Zb. Motorblock CCBCC und Kurbelwelle 21222 danach kann man die Lagerschalen bestellen, die Lagerschalen wären dann grün/gelb/gelb/grün/grün laut WHB
Die Motorhälften werden zusammen als eine einheit Gebohrt und Gehohnt, untereinander Tauschen geht leider nicht. (Glaube mich zu erinnern das es hinten bei der Schwingenaufnahme ausen drauf steht)
Meine habe ich mir 24.000 Km gekauft bis jetzt Problemlos 53.000 Km auf der Uhr
Ich habe auch eine Ganganzeige von Chris drinne kann nur sagen Top
Das kann auch sein, das im Servomotor die Kunststoffzahnräder kaputt sind, dann ist der Motor zwar angeklemmt aber der Podi kann keine anderen werte weitergeben (stellung der Klappe)
Hatte ich mal an einer SC44
Glückwunsch zu der schönen SC50
Meine war auch Original und unverbastelt habe noch alle Original Teile und Kann sie auch wieder Original hinstellen.
Habe ich jetzt auch gesehen.
Hi, ja habe ich gesehen aber schau mal die Bilder an, der ist an der Befestigung leider kaputt, würde das schlimm? ich weiß nicht ob das halten wird. Was meinst du?
Das der defekt ist habe ich nicht gesehen
Habe da was gefunden eventuell wäre das ja was für dich.
Ebay Kleinanzeigen