Moin,
auf jeden Fall handelt es sich um einen verdeckten Mängel, der dich dazu berechtigt,
1. wenn du willst, auf Nachbesserung - das heißt, dass er dir einen neuen oder funktionstüchtigen Motor einbaut,
2. auf dein Verlangen die Rückabwicklung zu verlangen - das heißt, dass der Kaufpreis zurück erstattet wird,
3. einen Schadenersatz zu verlangen, wenn du das Moped trotz der Mängel behalten willst und den Mängel selbst beheben willst.
Du als Privatkunde / Endverbraucher konntest nicht wissen, was er dir da andreht. Du bekommst in jedem Fall recht.
Er als Händler handelt als Profi und hat die volle Gewährleistung für den Verkauf zu tragen und muss dir jeden Mängel auf den Tisch legen.
Wenn er das nicht tut, hat er immer schlechte Karten.
Wenn du eine Rechtsschutz hast, gehe halt zum Anwalt, aber wenn nicht, kannst du dem Händler auch die §§ aus dem BGB vorlesen - aber ich glaube, wenn er BGB schon hört, weiß er, wenn er kein Vollidiot ist, was auf ihn zukommt und bietet von selbst die Rückabwicklung an oder fragt, was du nun haben willst.
Falls du das BGB zur Hilfe brauchst, handelt es sich um folgende §§:
§ 433 BGB = Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
§ 434 BGB = Sachmangel
§ 437 BGB = Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 439 BGB = Nacherfüllung
§ 440 u. 323 BGB = Rücktritt
§ 441 BGB = Minderung
Viel Glück... du schaffst das