Ich nehme an, du bist außerorts um 61 - 70 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) zu schnell gewesen.... bei 51 - 60 km/h wärst "nur" bei 1 Monat Fahrverbot... aber das nur nebenbei...
Eins vorab, ich bin kein Rechtsanwalt und habe auch nicht ein paar Semester Jura studiert... ...deshalb soll das nachfolgende nur meine "persönliche, laienhafte" Meinung sein.
Ich würde, wenn der Anhörungsbogen kommt, dann die Fotos anfordern. Begründung hierzu: Ich kann mir nicht vorstellen so schnell gefahren zu sein... mache ich nie... evtl. liegt eine Verwechslung vor... irgendsowas...
Es wäre halt wichtig, die Fotos zu sehen. Wurdest du wirklich von hinten geblitzt? Bis du eindeutig als Fahrer erkennbar? Ist die Fahrstrecke zwischen dem Blitzer und der Kontrolle wirklich ein paar Kilometer lang? Ist diese Strecke von dem Punkt, wo sie dich aufgehalten haben auch komplett(!) einsehbar?
Ich kann dir nur empfehlen, wirklich mal einen Anwalt aufzusuchen. Nur ein Anwalt kann dir - unter Angabe aller genauen Fakten, Fotos etc. - sagen ob hier ein Einspruch/Rechtsstreit lohnt.
Frag mal bei einem Anwalt deines Vertrauens nach, was er dir für ein Beratungsgespräch abnimmt... aber nicht erschrecken wenn du den Stundenlohn eines Anwalts hörst... evtl. springt aber auch deine Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) ein, die bezahlen auch manchmal "Beratungsgespräche beim Anwalt".
Wie sagte mal ein Anwalt zu mir... "....wissen Sie, Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland noch immer ganz unterschiedliche Dinge...." ...
Ich hab übrigens mit der Rennleitung auch schon die ein oder andere Geschichte erlebt... vielleicht sollte ich mal einen Thread dazu eröffnen, z.B. wie man 60,- EUR bekommt(!) wenn man geblitzt wird...