Hallo Bernd,
das gilt laut meiner Versicherung nur für den Fall, dass der Mechaniker selbst schuld war und die Polizei dies auch so aufgenommen hat!
Wenn er nicht schuld war und ich wie beim Z3 keine Vollkasko hätte, bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, wenn der SCHULDIGE zum Beispiel Fahrerflucht begeht. Wenn jedoch normaler Unfallgegener der dann auch da bleibt und als schuldiger ermittelt wird, ist der zum Zahlen verpflichtet, dann habe ich auch nichts was meine Verischerung zu regeln hätte sondern nur der Unfallgegner bzw.Verursacher.
Ich habe mit der Rechtsabteilung gesprochen und die hat definitiv gesagt, dass wenn der Mechaniker Schuld ist, auch meine Prozente nicht hochgehen und es durch den Beweis der Schuld durch die Polizei, als Regressanspruch wegen Schadensregulierung und Teuerung in der Versicherungsprämie geklärt wird seitens meiner und dem Händler seine Versicherung.
Ich meinte also nur wenn der Mechaniker schuld ist und diese bewiesen ist. Anderfalls, bleibt man auf den Kosten sitzen, wenn der Mechniker unschuldig war und der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Dafür habe ich beim Zetti ja die Vollkasko.
Ob die versicherungsleute in der Rechtsabteilung einen nur beruhigen wollen, kann ich leider nicht sagen....