schrott gekauft

  • Hallo,

    hab mal ne Frage:

    Hab vor ca. 1 Woche einen Roller gekauft, der sich im nachhinein als Schrott heraustellte. Wurde von einem bekannten Rollerhaus festgestellt.

    Kaufvertrag vorhanden, ist ein kleiner Händler (hat zumindest ne Werkstatt usw)

    Welche Möglichkeiten hab ich? Anwalt sowieso...

  • Zum einen kannst Du Nachbesserung verlangen. Wenn es sich beim verkäufer um einen Händler handelt, muß er Gewährleistung bieten. Alternativ kannst Du Minderung (des Kaufpreises) verlangen, wovon ich aber abraten würde oder Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertarg) wenn der Händler von dem Mangel Kenntnis hatte oder Kenntnis hätte haben müsen. Ggf liegt sogar arglistige Täuschung vor, wenn der Mangel offenkundig war und der Händler ihn absichtlich verschwiegen hat.

    Würde aber in jedem Fall einen Rechtsanwalt einschalten, wenn der Händler nicht sofort mit einer Wandlung einverstanden wäre.

  • Ok danke!

    die sache ist, er meinte es wurde am motor alles gemacht etc. und sagte mir später dass er nur an händler verkauft und keine gewährleistung geben kann. die roller sind schon alt und so weiter...
    ich weiß eben nicht ob er als gewerbe angemeldet ist oder doch nur privat.

    fakt ist es wurde nur gepfuscht, am motor wurde nix gemacht also totaler schrott der nur gut aussah.

    hab ihn schon in kenntnis gesetzt, er meinte er meldet sich und sagt ob er darauf eingeht, den roller zurück zu nehmen.

  • Er hat aber an Dich verkauft und Du bist doch kein Händler? Damit gilt auch das Gewährleistungsrecht, wenn er gewerblich tätig ist.

    Wenn er kein Gewerbe angemeldet haben sollte, besteht der Verdacht auf Schwarzarbeit im Sinne des Gewerberechts. Sollte er sich damit rausreden, wende Dich an den Zoll oder das Ordnungsamt des Landkreises. Solchen Pfuschern gehört das "Handwerk" gelegt.

    Die Bestimmungen des BGG zum Kaufvertragsrecht (Nachbesserung, Minderung und Wandlung) gelten aber auch unter Privatpersonen. Du mußt aber beweisen, dass der Mangel schon vorher da war bzw. arglistig verschwiegen wurde. Dazu empfehle ich Dir einen RA.