Hallo Fories,
wird bei einem Verkehrsdelikt (kein Alkohol), das man im Ausland ( Österreich) begangen hat in Deutschland ein Fahrverbot verhängt.
Vielen Dank schon mal für konstruktive Antworten.
Gruß Uwe
Hallo Fories,
wird bei einem Verkehrsdelikt (kein Alkohol), das man im Ausland ( Österreich) begangen hat in Deutschland ein Fahrverbot verhängt.
Vielen Dank schon mal für konstruktive Antworten.
Gruß Uwe
Nein, das Rechtshilfeabkommen zwischen Österreich und der BRD betrifft nur finanzielle Sanktionen. Das wird auch bei den zukünftigen Abkommen mit den Europaländern so sein.
Was Dir passieren kann ist, das Dir die Österreicher bzw. das Land, in dem Du Dich befindest, den Führerschein zwicken. Macht Italien bei gröberen Verstößen auch mal.
Da kann die Rückkehr über die deutschen Behörden dauern, weit über ein halbes Jahr. In der Zeit dürftest Du imho in Deutschland auch nicht fahren.
imho dürfte er in D fahren, könnte allerdings bei einer Kontrolle wegen Nichtmitführens des FS ein Bußgeld verbraten bekommen. Eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis liegt ja nicht vor, denn sie wurde nicht entzogen und für D wurde auch kein Fahrverbot angeordnet.
Gruß Bernd
Das heißt dann auch auf gut Deutsch, wenn man im Ausland kontrolliert wird und davon auszugehen ist, daß der Führerschein in Gefahr ist, hat man pauschal einfach den Führerschein daheim vergessen. Dann gibts auch nichts, was von den Kiwaran oder der Carabinieri gezwickt werden kann.
manche führen auch noch einen alten Lappen mit, den sie wiedergefunden haben, nachdem der neue ausgestellt war
Da kanns Dir bei den Raubrittern passieren, das sie dich mit Bus und Bahn nach hause schicken und derweil das Mopped behalten, bis Du ihn geholt hast, den Führerschein.
Auch Sicherheitsleistungen in vielen Euros, gerne auch per Kreditkarte, ist der Gendamerie nicht fremd.