Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wie die Strafe für fahren ohne DB-Killer nach dem neuen Bussgeldkatalog ist??
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wie die Strafe für fahren ohne DB-Killer nach dem neuen Bussgeldkatalog ist??
Hoffentlich 1000€ und 12 JAHRE Fahrverbot
Sollten 90€ sein!
@ Biberle:
Danke für deinen Geistigen Dünnschiss, wenn du diese frage nicht beantworten kannst, dann schreib deine wünsche in den dafür Vorgesehenen Beitrag.
Es hat keiner nach deiner Meinung oder ansicht gefragt. Ich habe eine frage gestellt und hätte gerne darauf eine vernünftige Antwort.
*Leute gibt es......
Rookie ok, danke! Weisst du ob es da auch Punkte gibt? Hab gelesen das es nur noch für Verkehrsverstöße mit Gefährdung punkte geben soll.
immer wieder Sonntags .
kein plan was es kostet , wenn s wirklich über 40€ sind dann gibt's gratis dazu noch punkte.
Deine Info ist richtig. Hab ich heute auf FB gelesen und noch so im Hinterkopf, keine Punkte und 90€ (LKW oder so waren 180€)
Hab es gefunden:
Heute ist der 1. Mai 2014 - heute tritt das neue Fahreignungsregister (FaER) in Kraft.
Eine der prominentesten Änderungen: Für manipulative Veränderungen an Auspuffanlagen, gibt es keine Punkte mehr.
Nach dem neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die
Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht
dazu. Eine Auskunft des Bundesministerium für Verkehr auf unsere Anfrage im Januar hatte noch etwas anderes erwarten lassen.
Nun wurde aber die Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges in Nr. 214a und 214b gesplittet:
„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb
genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§
19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €
214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen
und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz
1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“
Nach der Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV)
gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für
Verstöße gegen Nr. 214b.
Wir würden uns wünschen, dass dennoch die DB-Killer montiert und Manipulation die Ausnahme bleiben.
Motorradlärm ist ein politisch und gesellschaftlich heikles Thema und
wird noch viele Initiativen auf den Plan rufen. Im eigenen Interesse
sollten wir als Motorradfahrer darauf Rücksicht nehmen, denn
Streckensperrungen werden an vielen Orten diskutiert.
Anständig fahren!
Und wenn du mal etwas mit der SuFu gespielt hättest, wär dir ggf. aufgefallen,
daß die gleiche bescheidene Frage am Montag, den 28.04. schon mal gestellt wurde.....
guggsch du hier ---> DB-Eater
*Leute gibt´s.....
P.s.: wenn ich dann schon der Meinung bin, ohne Db - Killer unterwegs sein zu müssen,
dann sollte ich wenigstens so viel Eier in der Hose haben und die entsprechende Strafe akzeptieren......
und zwar ohne vorher geprüft zu haben, ob die Strafe für mich akzeptabel ist, oder nicht.....
Gruss Butzimo
butzimo: Sorry, an die Suche hab ich nicht gedacht. immer cool bleiben
Danke rookie!!
Genau so,was für ein Kindergarten denn nur "Kiddies" fahren ohne DB Eater!
Was regt ihr euch denn auf??? Lest ihr irgendwo das ich ohne fahre????? Wenn jemand aus Interesse und Wissensdurst fragt wie eine Atombombe aufgebaut ist, werft ihr ihm dann auch vor das er eine bauen will??
Die Leut wo mich vom Glemseck kennen, die wissen das meiner drin ist
Hetsho:
Nö, aber ich kann dir dann gleich noch die passende Strafe dafür aufzeigen, falls die Frage dann noch auftauchen sollte:
§328 StGb
.......§ 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder
2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,
aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3. eine nukleare Explosion verursacht......
Gruss Butzimo ( und offene LuFi´s klingen eh viel geiler )
wenn du diese frage nicht beantworten kannst, dann schreib deine wünsche in den dafür Vorgesehenen Beitrag.
Hab ich doch,
Komm wieder runter Bubi und lern erst mal googeln
Erst lesen, dann verstehen, drüber nachdenken und dann schreiben.... Ab nem gewissen alter wird das schwierig aber das schaffst du....
Deine Frage nach der A-Bombe geht auch mit googeln, kugst Du:
http://www.djds.de/projekte/einstein/atombombe/
Ansonsten, ohne Eater erlischt die Betriebserlaubnis sonit Stilllegung durch die Rennleitung usw.
Egal auch Du wirst mit den Herausforderungen schon fertig, gell
Ich meine, ich steh ja auch auf guten Sound. Aber hin und wieder würd ich am liebsten mit ner Dose Bauschaum ......
Las det dingens drin. (Ausser in Italien da fällts eh nicht gross auf weil jeder zweite zu laut ist )
Wird mit der Zeit lästig.
Las det dingens drin. (Ausser in Italien da fällts eh nicht gross auf weil jeder zweite zu laut ist )
Wird mit der Zeit lästig.
Und das von jemandem, der fragt, ob er seine Tüte zum patschen bringen kann!
Da versteh einer uns Schweizer.
ohne Vorsatz sind das meines Wissens 130€ + 1 Punkt. Das mit den 90€ ist glaube ich nur Verwarngeld.