Hai !
Das Thema hatten wir ja schon ein paar Mal - jetzt
hier eine Info dazu :
ZitatIch habe ein Saisonkennzeichen 4 - 10, muss aber im Feb
zum TÜV. Was mache ich ?
Der Gesetzgeber räumt eine Kulanzfrist ein.
Man kann/muss den TÜV-Termin innerhalb des ersten Betriebsmonats - das
wäre in diesem Beispiel der April - nachholen.
Das gleiche gilt auch für die AU ( noch ja nur beim Auto )
SCHÖNE GRÜSSE, BÖRNIE