Vorbesitzer hat Schaden verschwiegen, wie jetzt verfahren???

  • Nimm es mir bitte nicht für übel aber spinnst du? Den Vertrag würde ich auf jeden Fall wandeln! Denk doch nur mal an all die Schwierigkeiten die mit dem Motorrad kommen werden, sei es der Tüv sei es beim Wiederverkauf! Klar wirst du dir einiges an die Backe schmieren können, schon alleine durch den Crash aber da kannst du ja noch schnell Gebrauchtteile besorgen und dran schrauben. So fällt das ganze dann etwas minder aus! Den Rest würde bei mir der Anwalt erledigen und der muß das Ding zurück nehmen! Da er ja offentsichtlich weiß das die Abdrücke da sind hat er dieses arglistig verschwiegen!!!!!!!
    Wenn du dich auf einen vergleich einlassen tust dann nur auf eine Origialreperatur durch Suzuki! 600.-€uro sind da ja wohl der Lacher!!!!!

    Gruß Dinu

  • Ja das Problem ist ja das ich sie zerlegt habe!!! Mit Wandlung ist das ja jetzt nicht mehr so einfach, und eine Originale Verkleidung bekomme ich nicht auf die Schnelle herbei, ansonsten wäre es für mich einfach die Sache mal eben so zu wandeln.

    Wenn ich jetzt bei Suzuki die Verkleidungsteile kaufe bin ich mal eben über 2200Euro ärmer, das lohnt sich einfach nicht.

    ich wäre halt mit einer Preisminderung einverstanden, eben wegen meinem Crash weil die Maschine so nicht mehr wandelbar ist. Ich komme am besten bei einer Preisminderung weg.


    MFG Ecotec

  • Daran hat noch keiner gedacht : ?(

    Um Deine Ansprüche geltend zu machen wirst Du die Maschine von einem
    anerkannten Gutachter durchsehen lassen müssen und auf Deine Kosten ein
    Gutachen erstellen lassen.

    Nur so kannst Du überhaupt was beweisen bzw nur so hast Du überhaupt
    rechtlich was glaubwürdiges in der Hand.


    SCHÖNE GRÜSSE, BÖRNIE

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • Zitat

    Original von Börnie
    Daran hat noch keiner gedacht : ?(

    Um Deine Ansprüche geltend zu machen wirst Du die Maschine von einem
    anerkannten Gutachter durchsehen lassen müssen und auf Deine Kosten ein
    Gutachen erstellen lassen.

    Nur so kannst Du überhaupt was beweisen bzw nur so hast Du überhaupt
    rechtlich was glaubwürdiges in der Hand.


    SCHÖNE GRÜSSE, BÖRNIE

    Dies kann aber auch im Zuge der Beweisaufnahme im Prozess geschehen und zwar zu Lasten dessen, der letztendlich unterliegt. Um ein Verfahren einzuleiten ist es nicht nötig, sein Ansinnen vorab per Gutachter zu manifestieren.

    Gruß Stefan

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)

  • Zitat

    Original von Börnie
    Um Deine Ansprüche geltend zu machen wirst Du die Maschine von einem
    anerkannten Gutachter durchsehen lassen müssen und auf Deine Kosten ein
    Gutachen erstellen lassen.

    Aber nicht einfach zum naechsten Gutachter rennen und ein Gutachten beauftragen. Das Gutachten
    ist vor Gericht nichts wert, der Gegner wird behaupten, das sei nur ein GefaelligkeitsGA. Dann wird
    ein GA vom Gericht in Auftrag gegeben, und auf den Kosten fuer dein GA bleibst du sitzen. Besser
    bei Gericht ein Beweissicherungsgutachten beantragen, dann wird dir ein Gutachter zugewiesen. Die
    Kosten dafuer sollte dann deine RS uebernehmen.

    Aber als erstes gleich am Dienstagmit der RS telefonieren und Anwalt aufsuchen.


    Gruss,
    Juergen

  • fahre mal zum ADAC. die machen sehr günstig gutachten und sind sehr kompetent. auch vor gericht. da kommst du extrem günstig bei wech. auch wenn du kein ADAC mitglied bist. tu es! :D

    Hab noch Motor, Rahmen, Felgen usw für SC28 Bj. 95

  • also ich will ja nicht schwarzmalen,aber wenn es ein vorgedruckter Kaufvertrag ( ADAC,Mobile ) ist,steht da "gekauft wie gesehen" und das wichtigste " Privat an Privat". Wurde bei einem Autokauf auch herein gelegt,und trotz Anwalt und Gericht gebügelt. Leider :tougue:

    Check das mal mit einem vernünftigen Anwalt durch.

    Gruß Andreas  :yeh:


    :perfekt2:Genieße das Leben beständig! Du bist länger tot als lebendig. :perfekt2:

  • Tja, ich hab aber nen recht guten Kaufvertrag, da steht drin:

    Das Motorrad wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft. Ausgenommen sind nachfolgend ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften:

    Angaben des Verkäufers.
    bla bla bla....

    Verkleidungsschaden behoben
    [B]KEINE SONSTIGEN BESCHÄDIGUNGEN


    Er hat ausdrücklich zugesichert das nur ein Verkleidungsschaden vorlag, also hab ich gute Chancen da doch was zu holen. Für mich eine ganz klare Kiste.


    MFG ECOTEC

  • das könnte dein problem werden, Das Motorrad wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft.
    Versuche über die Verbraucherberatung einen fitten Anwalt in solchen Sachen zu bekommen.

    Gruß Andreas.

    Gruß Andreas  :yeh:


    :perfekt2:Genieße das Leben beständig! Du bist länger tot als lebendig. :perfekt2:

    2 Mal editiert, zuletzt von andreas312 (12. April 2004 um 13:20)

  • Jaahaa! Aber was ist denn mit dem Passus im Vertrag? Übersiehst du den?

    AUSGENOMMEN SIND NACHFOLGEND AUSDRÜCKLICH ZUGESICHERTE EIGENSCHAFTEN!


    Siehe meinen letzten Beitrag. Er hat damit bestätigt das keine weiteren Schäden vorliegen, und das das ausserhalb der Ausschlussklausel liegt.
    Er hat mir den Schaden verschwiegen und damit grob fahrlässig gehandelt, und das am Heckrahmen geschweisst wurde konnte man so absolut nicht sehen, und wer baut schon seine Verkleidung für ein Verkaufsgespräch ab.


    MFG ECOTEC

  • Zitat

    Original von andreas312
    das könnte dein problem werden, Das Motorrad wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft.
    Versuche über die Verbraucherberatung einen fitten Anwalt in solchen Sachen zu bekommen.

    Gruß Andreas.

    Ein Gewährleistungsausschluß umfaßt niemals arglistige Täuschungen oder vorsätzliche Falschangaben.

    Gruß Stefan

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)


  • Das Beweissicherungsgutachten brauchst du nicht beantragen - das fordert der Richter wenn er es für notwendig hält. Aber die Vorgehensweise ist so richtig. Beide Parteien müssen für die Beauftragung des Gutachters in Vorkasse treten - bei dir macht das deine RV.
    Wichtig ist, das du an dem Fahrzeug jetzt erstmal NICHTS mehr veränderst.

    Die meisten bekommen kalte Füsse wenn erstmal ein Schreiben von einem RA auf dem Tisch liegt. Habe das schon mehrfach so gemacht. Der RA lässt sich die Kostenübernahme von der RV geben - ob er nach einem oder zwei Briefen dann auch mit der RV abrechnet, ist eine andere Sache. Ich habe die Briefe immer direkt beim RA bezahlt und mir die Kosten vom Gegner erstatten lassen - du hast die Karten in der Hand.
    Diese vorgehensweise schont auch deine RV. Denn die können dich bei zu vielen Fällen einfach kündigen - die RV ist keine Pflichtversicherung (auch as ist mir leider schon passiert X( ) - und wenn dann wirklich mal ein dickes Ding kommt, hast du keine RV! ;(

  • Zitat

    Original von andreas312
    das könnte dein problem werden, Das Motorrad wird in dem Zustand wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft.

    § 444 BGB:
    Haftungsausschluss
    Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen
    eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der
    Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen
    oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


    Gruss,
    Juergen

  • ich sagte ja,es könnte ,aber es muß nicht zum Problem werden. ich hoffe das die Geschichte positiv endet. 8)

    zu klären bleibt ob eine arglistige Täuschung vorlag.

    drücke die Daumen.

    Gruß Andreas  :yeh:


    :perfekt2:Genieße das Leben beständig! Du bist länger tot als lebendig. :perfekt2:

    Einmal editiert, zuletzt von andreas312 (13. April 2004 um 17:19)

  • Zitat

    Original von Rennhex
    folgendes machen:

    2. Gerichtliche Schritte ( u.a. Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung) androhen.

    Oster-Grüße
    v. Rennhex

    "Arglistige Täuschung", nicht vorsätzlich - vorsätzliche Täuschung gibt es im BGB net :D, weil ich hab das halt arglistig gemacht um mehr Geld zu kassieren und nicht ich mache das mal vorsätzlich um zu denken das ich mehr Geld bekomme :]

    ...
    ein neuer Tag,
    neues Glück,
    sieh nach vorne,
    nie zurück
    ...