ABE e-Nummern

  • Meinst Du die ECE-Nummer ?
    hier stehen ein paar Länder.

    Ne vollständige Liste konnte ich auf die Schnelle nicht finden.
    Vielleicht reicht die ja ?(

    Edit: hoffentlich der richtige Schlüssel :D
    "1 für Deutschland, 2 für Frankreich, 3 für Italien, 4 für die Niederlande, 5 für Schweden, 6 für Belgien, 7 für Ungarn, 8 für die Tschechische Republik, 9 für Spanien, 10 für Serbien und Montenegro, 11 für das Vereinigte Königreich, 12 für Österreich, 13 für Luxemburg, 14 für die Schweiz, 15 (-), 16 für Norwegen, 17 für Finnland, 18 für Dänemark, 19 für Rumänien, 20 für Polen, 21 für Portugal, 22 für die Russische Föderation, 23 für Griechenland, 24 für Irland, 25 für Kroatien, 26 für Slowenien, 27 für die Slowakei, 28 für Weißrussland, 29 für Estland, 30 (-), 31 für Bosnien und Herzegowina, 32 für Lettland, 33 (-), 34 für Bulgarien, 35 (-), 36 für Litauen, 37 für die Türkei, 38 (-), 39 für Aserbaidschan, 40 für die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, 41 (-), 42 für die Europäische Gemeinschaft (Genehmigungen werden von ihren Mitgliedstaaten unter Verwendung ihres jeweiligen ECE-Zeichens erteilt), 43 für Japan, 44 (-), 45 für Australien, 46 für die Ukraine, 47 für die Republik Südafrika und 48 für Neuseeland. Die nachfolgenden Zahlen werden den anderen Ländern, die dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden, beigetreten sind, nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Ratifikation oder ihres Beitritts zugeteilt, und die so zugeteilten Zahlen werden den Vertragsparteien des Übereinkommens vom Generalsekretär der Vereinten Nationen mitgeteilt."

    gruß
    bingo

    Lead, Follow, or GET OUT OF THE WAY ! :cool3:

    Einmal editiert, zuletzt von AndyRR69 (12. Mai 2004 um 15:11)

  • vielen Dank, genau das hab ich gemeint.

    folgender Hintergrund:
    die wilden KAT Diskussionen um die SC50 und SC44 sollten ja bekannt sein. Unter anderem wurde ja auch darüber gesporchen, dass Akra auf der Homepage stehen hat, dass sie Töpfe im Programm haben bei denen der KAT nicht ausgetragen werden muss.

    Ich will das Thema jetzt nicht wieder hochkochen lassen, es gibt ja schon Threads dazu, was ich mich aber Frage:

    Wenn auf dem Topf eine e1 (Deutschland) Nummer ist, dann kann doch die Freigabe nur in Deutschland und somit auch mit dem deutschen Modell erfolgt sein, oder? Das wäre zumindest eine Begründung, warum bei akra auf der Page dieser Satz steht, dass man den KAT nicht austragen lassen muss.
    Bei allen anderen Nummern (e3, e4 usw.) ist der Fall ja klar, aber was ist wenn die Freigabe in Deutschland erfolgt ist? Ändert das irgendwas an dem Sachverhalt?

  • Also ich denke das der Kat auf jeden Fall ausgetragen werden muß.
    Weil´s ja ne Bauliche Veränderung ist, da isses auch egal wo der Pott
    abgenommen worden ist.
    Normal müsste die ABE des Fahrzeugs durch den Umbau erloschen sein


    Gruß Andreas


    Bis das der TÜV uns scheidet X( X( X( X( X(

    Andreas

    Dumm ist nur, wer Dummes tut (Forest Gump)
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